Dienstag, 14. Mai 2013

"Halten Sie doch die Schnauze!" - Weitere Anmerkungen zur Gerichtssprache "Deutsch"

Heute der dritte Tag des Prozesses gegen Dr. Adam Poznanski in Sachen seiner angeblichen "Beleidigung" der verlogenen und enttarnten Kostümjüdin Irena Wachendorff vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main, von 9:00 Uhr bis ca. 14:30 Uhr, erneut unter dem Vorsitz des zuvor wegen Befangenheit vom Angeklagten abgelehnten Richters Biernath. - Zur Erinnerung: von den sieben Vorwürfen der Anklage sind genau zwei übrig geblieben, die logischerweise nur in einem Freispruch enden können, wie der Angeklagte auch ganz richtig dem Richter als freundliches Grußwort am Ende der erneut abgebrochenen Verhandlung mit auf den Weg gab.


Worum geht es eigentlich noch? 

Durch zwei Äußerungen fühlt sich die "Geschädigte" Wachendorff beleidigt, und lediglich durch Zurücknahme des Strafantrages durch die Wachendorff selbst käme die Frankfurter Justiz aus jener irren Zwickmühle heraus, in die sie durch die recht dumme Aktion der Staatsanwältin Höra und des Richters Biernath gebracht wurde. Zwei Punkte bleiben also, die überhaupt noch verhandelt werden:
  1. Der eine Vorwurf ist die Beleidigung durch das Wort "Kostümjüdin", das im konkreten Fall (in Bezug auf die  Wachendorff  also) gar nicht beleidigend sein kann, da der Wahrheitsbeweis längst erbracht ist: die aus dem Volk der Täter abstammende und in toto unjüdische Wachendorff hat sich in einer schamlos dreisten und perfide amoralischen Lebenslüge die Vita eines Nachkommens der Opfer angezogen; dies allein wäre nur die neurotische Idiotie einer alten Waldorf-Schrulle, wenn sie dieses nicht allein deswegen gemacht hätte, um damit besser und mit größerer Publikumswirkung gegen Israel in den Krieg ziehen zu können. Eine solche Perversion jedoch verhöhnt nachträglich die Opfer der Shoah und ihre wahren Nachkommen, es ist die perverseste und amoralischste Geschichtsfälschung, die sich ein Deutscher überhaupt ausdenken kann. 
  2. "Der Hengst wirft sich in Schale" - diese Äußerung des Angeklagten, die in Bezug auf den noch bei anderer Gelegenheit zu behandelnden Hamasverharmloser, Mullah-Freund und CDU-MdB Ruprecht Polenz gefallen ist, kann nach dem Urteil eines verständigen objektiven Betrachtes keine Ehrverletzung der Wachendorff darstellen. Sie bezieht sich nämlich auf eine ganz andere Person. Sie fiel nämlich in einer politischen Debatte, und nicht etwa in der geschlechtlich und religiös gemischten Sauna in Köln oder Bonn. 
Wie zu erwarten war - der Chronist hat mehrere Wetten diesbezüglich gewonnen - wurde der Befangenheitsantrag abgewiesen von einem "übergeordneten" Richter Menz, die Begründungen dafür sind belanglos bis fadenscheinig. Eine davon ist allerdings doch der kurzen Erwähnung wert. Der Richter, der Texte nur lesen kann, wenn er sich  das Blatt Papier im Abstand von etwa zehn Zentimeter vor die Augen hält, leistete sich einen hübschen freudschen Versprecher, als er die Begründung der Ablehnung des Befangenheitsantrages verlas, und zwar jenen Passus, in dem vom Verteidiger, RA Schmauß, Verfahrensverstöße gerügt worden waren.

Biernath las doch tatsächlich: "Auch begründete Verfahrensverstöße..."  (statt, wie dann korrigiert verlesen: "Auch begründen Verfahrensverstöße nicht eine Befangenheit...").


Die freudsche Fehlleistung ermöglicht den direkten Blick ins Unterbewußtsein

Aha, sehr schön, vielen Dank, Freud läßt grüßen. Wir haben hier also nicht nur einen Juristen, der Montesquieu  und die Gewaltenteilung nicht kennt, sondern die Gewaltenteilung und Montesquieu offenbar für einen Fremdkörper in der arischen Volksgemeinschaft im deutschen Recht hält; nein, wir haben auch einen Juristen, der es überhaupt für denkmöglich hält, es könne begründete(!) Verfahrensverstöße im deutschen Recht geben. Ein solches Denken, egal ob bewußt oder vorbewußt oder unterbewußt oder unbewußt, das hat es zuletzt in Deutschland unter Roland Freisler und seinem "Volksgerichtshof" gegeben; gut, bei denen war es bewußt.

Fazit der Ablehnung der Ablehnung des Richters wegen Befangenheit: der Richter Biernath, der die Grenzen seiner moralischen und intellektuellen Kompetenz ganz offensichtlich schon längst überschritten hat, wird weiter diesen Prozeß führen. Eigentlich.

Nur eigentlich, denn, wie bereits angedeutet... - aber das kommt erst zum Schluß, den der Bogen soll doch erst ordentlich gespannt werden. Es begann wie gehabt mit der Befragung der verlogenen "kostümjüdischen" Zeugin Wachendorff durch Rechtsanwalt Frank Schmauß, der wie gewohnt ruhig und souverän agierte. Ein Fels in der Brandung der heftigen rhetorischen Wellen dreier Prozeßtage zwischen den zwei "Silberrücken", die einen Betrachter teilweise an ähnliche Situationen auf dem Affenfelsen im Zoo erinnern mochten. Der expressive Angeklagte einerseits, der heute eher besonnen und überlegt - sowie ohnehin wie immer überlegen - wirkte und der heute dafür  besonders senil wirkende Richter andererseits - der seine Häme und seinen Zynismus kaum zu verbergen wußte und dies wohl auch gar nicht wollte, da er dies eventuell für jenen berühmten "leutseligen" Humor hielt, der in Deutschland so gern "von oben herab" verschenkt wird. Folgerichtig drohte Biernath heute erneut dem Angeklagten, ihn in Ordnungshaft nehmen zu lassen, wegen Mißachtung des Gerichts. Worauf Dr. Poznanski locker konterte, von ihm aus gerne, ob der Richter mit in die Zelle kommen wolle...?


Wie gehabt: Biernath beantwortet die Fragen an die Wachendorff 

Ansonsten wurde jede zweite Frage an die Zeugin vom Richter abgelehnt, weil sie bereits gestellt worden sei oder - der heutige Favorit in der richterliche "Argumentation" - eine Suggestivfrage zum Inhalt habe. Worauf Verteidier RA Schmauß sie eben flugs umformulierte, ohne mit der Wimper zu zucken. Besonders gelungen war, daß er bei jeder der sonstigen abgelehnten Fragen einen förmlichen Beschluß des Gerichts beantragte, der ins Protokoll aufgenommen werden mußte.

Einige der Antworten zeigten allerdings, daß die verlogene Wachtel aus Remagen psychisch angeschlagen war und mental in die Knie ging. Was ja kein Wunder ist, hatte doch der Richter Hans-Ulrich Biernath bereits am zweiten Prozeßtag selbst aus freien Stücken geäußert:

das Gericht habe
"den Eindruck, daß die Zeugin [Wachendorff] psychische Probleme hat" 

Hans-Ulrich, endlich mal eine klare Ansage, Dein Wort in Gottes Ohr! Hätte jeder, der diese "Dame" kennt, auch ohne diesen absurden Prozeß schriftlich geben können...



Was gab es noch? 

Wer oder was war also heute im Gerichtssaal? Als Akteure traten heute neben dem Angeklagten und seinen (zeitweise zwei) Anwälten), einem irre(nde)n Richter, einem kleinen süßen Jungen mit Schmollmündchen als Staatsanwaltdarsteller, sowie einem bestellten Pöbler im Publikum. Doch dazu später. - Weiterhin einige Freunde von Adam Poznanski, zu denen sich zählen zu dürfen der Chronist durchaus stolz ist. Ansonsten aus dem Wachendorff-Clan die berüchtigte Sigrid Herrmann-Marschall, die eifrig mitschrieb, da sie ja Dr. Adam Poznanski ebenfalls - wie die verlogene Wachtel - angezeigt hat, und außerdem noch eine häßliche fette Schlampe mit - sorry, anders kann man es nicht beschreiben - negaholischer "Hackfresse"-, die seit drei Wochen das gleiche Holzfällerhemd trägt (jedenfalls war sie an allen drei Prozeßtagen damit "bekleidet", angeblich soll sie bei Facebook unter dem fake-nick "Chorus Ben Ami" ihr haßerfülltes antisemitisches Unwesen treiben).


Prozeß auf unbestimmte Zeit vertagt

Nach erneutem Befangenheitsantrag brach die schöne neue Scheinwelt der geordneten Gerichtsbarkeit zusammen. Richter Biernath entließ die Zeugin Wachendorff, weil sie einen "Nervenzusammenbruch" hatte. Sie und ihr "Zeugenbeistand", der Möchtegern-Schönling Michael Melchers (heute mal ohne jenen schwulen Seidenschal der beiden ersten Tage) rannten auch flugs aus dem Saal, wie auf der Flucht.

Weiters erhob sich groß Geschrey zwischen dem Richter, dem Verteidiger und dem Angeklagten. Der im Lauf eines halben Tages möglicherweise vom senilen zum altersdebilen Biernath gereifte "Richter" beleidigte den Rechtsanwalt Schmauß durch mehrfache Ansprache als "Herr Schmeiß", Poznanski wurde laut, RA Schmauß wurde laut...

...und daraufhin erscholl, mit donnerndem Gebrüll, aus der hintersten linken(!) Ecke des Gerichtsaals, aus dem letzen Winkel des Zuschauerraums, direkt neben der Tür, eine Stimme, die Dr. Adam Poznanski anschrie: "Halten Sie doch endlich mal die Schnauze!"


Die Ehre eines teutschen Gerüchts und die Prozeßführung eines Greises

Die Zuschauer erstarrten, alle Köpfe flogen zu dem Schreihals, einem Mittfünfziger mit faltigem Gesicht und im schlechtsitzenden billigen blauen 30-Euro-Anzug gekleidet, der blöde grinsend weiterschrie und dem Angeklagten sogar Schläge anbot, sich allerdings dann doch recht schnell verdrückte und nach dem Ende nicht mehr gesehen ward.

Normalerweise hätte ein Richter, der diese Bezeichnung verdient, einen solchen Störer sofort festnehmen lassen oder doch wenigstens zur Ordnung rufen müssen. Was in diesem Fall offenbar deswegen unterblieb, weil der dumme nichtsnutzige Schreihals zuvor in der Mittagspause im angeregten Gespräch mit dem Staatsanwalt DOKTOR Süß und dem Richter Blindniet gesehen worden war.

Was selbstverständlich nichts zu bedeuten hat und reiner Zufall ist.


Wie geht es weiter? 

Gegen den erkennenden Richter am Amtsgericht sind inzwischen - seit heute - mehrere Strafanzeigen wegen Strafvereitelung, Bestechung, Nötigung und Rechtsbeugung anhängig.

Im übrigen hat der zukünftige Ex-Richter Biernath dem Publikum(!) mitgeteilt, er werde den Prozeß sowieso nicht weiterführen, da er in den (wörtlich: "verdienten") Ruhestand gehe. Weiterhin wörtlich: "Mich sehen Sie hier nicht mehr". Eigentlich will er aber einen Prozeß führen.

Zuvor allerdings mußte dieser cholerische amoralische Gnom demnächst verrentete Richter noch die Sau rauslassen und per Gerichtsbeschluß festlegen, der Angeklagte habe sich einem psychiatrischen Gutachten zu unterziehen, da er nach Meinung des Gerichts eventuell "nicht" oder "vermindert schuldfähig" sei. Das mag dieser irre aggressive Greis komische "Richter" vielleicht für einen genialen Schachzug halten, doch es wird ein Rohrkepierer. Leider sieht unsere Justiz keinen Weg vor, einen offensichtlich durchgeknallten "Richter" zu mäßigen und zur Ordnung zu rufen und zur Besinnung zu bringen.


Unter'm Strich

Was sichtbar wurde heute in Frankfurt am Main: ein System, das emotionale Krüppel, moral- und hirnlose Parasiten - die sich für "Organe der Rechtspflege" halten - bedingungslos und straffrei durchfüttert, ist krank. Einfach nur krank. Daran werden auch Gutachten, Gegengutachten und (geschätzt) weitere drei Prozeßtage nichts ändern.

Wer über eine gewisse Lebenserfahrung verfügt, der hat bekanntlich schon Pferde vor der Apotheke kotzen und Schweine fliegen sehen. Was heute in Frankfurt flog, war allerdings eine gigantische riesengroße Mega-Sau.



8 Kommentare:

  1. Lustige Posse. Wann soll es denn weitergehen?

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    1. Der Prozeß ist für unbestimmte Zeit unterbrochen.

      Erst einmal müssen ja die Strafverfahren gegen den Richter Biernath, StA'in Höra, StA Bloch, Unbekannt (den "Halten-Sie-doch-die-Schnauze"-Pöbler am 14.05.), Polenz, Groth, Wachendorff, Melchers und Kufner geführt werden. Außerdem die psychiatrische Begutachtung des Richters Biernath.

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  2. Wenn man das so liest...

    Kann es sein, dass hier der Richter sich vor Polenz wirft, damit der Prozess eben kein schlechtes Licht auf diesen wirft? Es kann doch nicht sein, dass man sich als Richter so viel traut und denkt man kommt ohne Anklage weg? Was könnte Biernath mit dem Theater bezwecken (außer Antisemitismus)?

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    1. Die Verhinderung eines Freispruchs, denn dann wäre Polenz juristisch wie gesellschaftlich "dran". Die Beiakte (alles kopiert!) und die Akte wiegen z.Z. zusammen circa 25 kg. Das liegt auch an den (nötigenden) Schreiben des Herrn Polenz an die Staatsanwältin Höra. auf Bundestag-Briefpapier....

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    2. Die anwaltliche Stellungnahme, so wie es an das Gericht ging:

      http://utaliquidfiat.blogspot.de/2013/05/my-goy.html

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    3. Nicht zuletzt deswegen ja auch die Strafanzeige(n) gegen Polenz wegen Nötigung. Wobei der im zur Last gelegte Vorwurf nach § 129a StGB einfach mehr Gewicht hat und diesen Menschen im richtigen Licht zeigt: in einem äußerst schlechten.

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  3. Na also, es geht doch: Was lange währt, wird endlich gut: nun endlich ist der aggressive Schreihals, der die Würde des Frankfurter Amtsgerichts Prozeß gegen Adam Poznanski in so schändlicher Weise mißachtet hat (durch sein Geschrei aus dem Zuschauerraum), doch noch identifiziert worden... - ausgerechnet als Richter(!) und auch noch als sehr aktives SPD-Mitglied(!)

    http://www.manfred-goensch.de/

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  4. Ich kann diesen widerlichen Burschen zweifelsfrei identifizieren; ich hatte mehrmals während der Verhandlung Blickkontakt mit ihm, er saß keine drei Meter von mir entfernt.

    Daher werde ich meine Strafanzeige gegen den Richter i.R. Biernath entsprechend ergänzen. Es kann ja nicht sein, daß Zuschauer wegen Lachens zur Ordnung gerufen werden, dieser Richterkollege dann aber – ohne daß Staatsanwalt oder Vorsitzender eingreifen – einfach mal so als Zuschauer in einer Verhandlung einen Angeklagten beleidigen darf.

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