Posts mit dem Label Mavi Marmara werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Mavi Marmara werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Samstag, 4. Mai 2013

Frankfurter Possen - oder: wenn's im Kopf mal aussetzt...

Sicher hat jeder von uns schon mal Aussetzer im Kopf gehabt. Flüchtigkeitsfehler und Fahrigkeit, kurzfristige Konzentrationsstörungen, wiederholte Wortfindungsstörungen; oft eine Streßreaktion aufgrund von Überlastung oder Erschöpfung, gelegentlich sind durchaus auch Kreislaufprobleme bei niedrigem Luft- und/oder Blutdruck ursächlich. Denkbar wären eventuell ebenfalls Amnesien aufgrund exzessiven Rausch- oder Suchtmittelgenusses.

Letzteres wollen wir natürlich beim Staatsanwalt Bloch, der am 29. April und am 3. Mai dieses Jahres so leidenschaftslos - ach was: lustlos! - das deutsche Volk gegen den bekannten Querkopf und Scharfdenker Dr. med. Adam Poznanski staatsanwaltlich zu vertreten vorgab, in Wahrheit aber wohl eher als Polenz'scher Ankläger zu erscheinen sich nicht scheute, keineswegs unterstellen. Im Gegenteil: wir schließen das mit dem Rausch- oder Suchtmittelgenuß bereits aufgrund fehlender äußerlicher Merkmale sowie aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung aus; ganz sicher hat dieser blasse Zeitgenosse weder die Neigung zu härteren Drogen - schon gar nicht zu illegalen - noch zu Nikotin oder Alkohol, er dürfte wohl eher der Kinderschokolade-Typ sein. Auch Spiel- und Kaufsucht scheinen fast nahezu  ausgeschlossen, selbst außerplanmäßige geschlechtliche Neigungen vermag sich der unvoreingenommene Betrachter bei dieser Person kaum vorstellen, selbst bei wildester Phantasie und äußerster Bereitschaft, gewagt oder gar ungehemmt zu denken...


Um so erstaunlicher... 

...was sich am zweiten Tag des sich zum Mammutprozeß entwickelnden Tribunals - das weitergeführt wird wegen, nachdem von sieben Punkten fünf eingestellt waren, angeblicher "Beleidigung" der gerichtsnotorisch multiplen Lügnerin Irena Wachendorff durch zwei seiner Formulierungen - dann allerdings ereignete, das ließ das Publikum erstarren, den greisen Richter irritiert und desorientiert blinzeln, und den Angeklagten Dr. Adam Poznanski zornig aufspringen.


Ganz neu: der Staatsanwalt duzt den Angeklagten

Unvermittelt begann der Staatsanwalt Bloch nämlich, den Angeklagten mit "Du" anzureden. 


Dr. Poznanski: "Haben Sie mich eben geduzt?" 
StA Bloch: "..." (wird blaß) 
Dr. Poznanski: "Also, das will ich jetzt wissen! Haben Sie mich eben geduzt?" 
StA Bloch: "..." (wird rot)  
Dr. Poznanski: "Also, hohes Gericht, ich bitte darum, das jetzt hier sofort zu klären!" 
Richter Biernath: "..." (sieht zum StA Bloch)
StA Bloch: "..." (rutscht unruhig auf dem Stuhl herum) 
Dr. Poznanski: "Herr Staatsanwalt, kennen wir uns von früher? Sind wir uns schon begegnet? Oder warum duzen Sie mich? "
StA Bloch: "..." (schüttelt stumm den Kopf, wühlt nervös in seinen Unterlagen)
Dr. Poznanski:  "Ach so, Sie meinen, den Juden kann man ja duzen, oder?! Dann sagen Sie vor einem deutschen Gericht demnächst doch gleich: 'Hey Jude'!" 
StA Bloch: "...nein..."  
Richter Biernath: "Also, Herr Staatsanwalt, vielleicht entschuldigen Sie sich einfach für Ihren Versprecher...?!"  
StA Bloch: "Ja, Herr Dr. Poznanski, ich entschuldige mich dafür, daß ich Sie mit 'Du' angesprochen habe." 
Dr. Poznanski: "Angenommen." 


Sprach's, und fuhr fort in seinem Vortrag. Allein dieses unterirdische Erlebnis war den Aufwand, diesem Jahrhundertprozeß (wegen § 185 StGB!) Zeit und Energie zu widmen, durchaus wert. Aber was hat unseren Staatsdiener hier geritten? Eine freudsche Fehlleistung? Der Wunsch nach Nähe? Friedenssehnsucht?


Das Fehlverhalten und die Dienstaufsicht 

Das ganze Ereignis wird selbstverständlich dem Dienstherrn des Herrn Bloch zur Kenntnis gegeben werden. Denn möglicherweise liegt hier - bei allem notwendigen Respekt - eine mentale oder psychische Erkrankung vor, die allein wegen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn für seinen Beamten dringend der Anamnese, der Diagnose und gegebenenfalls dann eben auch einer spezifischen Therapie bedarf.

Dieser Staatsanwalt ist zwar in Kürze im Erholungsurlaub, doch man sollte schon wirklich alle möglichen Quellen solchen erheblichen Fehlverhaltens prüfen. Und dann eben auch radikal abstellen. Im Namen des Volkes, vor allem aber im Sinne einer wirklichen Rechtspflege. Schließlich wollen wir doch weiterhin zivilisiert miteinander umgehen, auch vor Gericht. Oder?


Adam Poznanski hat Fragen an die Zeugin Wachendorff

(Erster Verhandlungstag, nachmittags 13:00 - 17:30 Uhr)

Nachdem das deutsche Volk in Gestalt des deutschen Staatsanwalts Weißnichtwie unter dem Vorsitz des deutschen Richters am Amtsgericht Biernath gegen den Angeklagten Dr. med. Adam Poznanski (deutscher und israelischer Staatsbürger, Jude und Atheist zentralpolnisch-semitischer Provenienz) wegen angeblicher Beleidigungen, übler Nachrede bzw. Verleumdung zu Lasten der Frau Irena Wachendorff (Violinlehrerin und Kostümjüdin) und der Frau Annette Groth (Mitglied der SED-Nachfolgepartei DIE LINKE und Mitglied des Deutschen Bundestages) einen halben Gerichtstag (drei Stunden) verhandelt hatte, ging es nach der Mittagspause weiter mit der Befragung der ersten Zeugin der Anklage, der "Geschädigten" Irena Wachendorff (51) aus Remagen, von Beruf Musikpädagogin, nicht verwandt oder verschwägert mit dem Angeklagten.

Gepeto Ilustración original de Enrico Mazzanti para la edición de 1883
de Storia di un burattino (license: public domain)


Der Richter fragte die Zeugin Wachendorff nach der Belehrung, daß sie vor Gericht auch dann wahrheitsgemäß antworten müsse, wenn sie nicht vereidigt sei, da sie sich sonst auch ohne Vereidigung strafbar mache, ob sie das verstanden habe. Ja, habe sie. Ob sie - das müsse sie aber nicht beantworten - Angaben zu ihrer Religion machen wolle, ja, das wolle sie, sie sei Jüdin...


Was macht man mit einem Richter, der es nicht versteht?

Es ist wirklich mißlich, wenn ein Richter nicht versteht, daß es hier im Kern um eine entweder wahre oder eben unwahre Sachbehauptung geht, tertium non datur. Entweder ist Frau Wachendorff Jüdin oder sie ist keine,  tertium non datur. Ist sie tatsächlich Jüdin, dann darf sie beleidigt sein, wenn man sie Kostümjüdin nennt, ist sie keine Jüdin (sondern "fühlt" sich nur so und wäre gern eine, warum auch immer), dann ist es wahrheitsgemäß, wenn man sie so bezeichnet: als Kostümjüdin. Wahr oder falsch, tertium non datur. Daher ist es schon ein Formfehler und ein Revisionsgrund, wenn der Richter der Zeugin sagt, sie müsse darauf nicht antworten. Das bedeutet nämlich, daß dem Angeklagten der Wahrheitsbeweis seiner Behauptung "Kostümjüdin" verwehrt wird; er hat dann gar keine Chance, sich zu verteidigen, sondern ist auf die "Gnade" eines Gerichts angewiesen. Vermutlich wird das der Richter Biernath auch nach vier Verhandlungstagen noch nicht verstanden haben, der drollige Staatsanwalt Weißnichtwie wahrscheinlich auch nach weiteren nicht. Manche begreifen's nie, andere brauchen eben noch länger. Natürlich ist das auch eine Frage der Intelligenz...


Wie von der Tarantel gestochen 

Die Zeugin Wachendorff hat nur auf ihr Stichwort gewartet. Ja, natürlich will sie über ihr jüdisches Judesein sprechen, ist dies doch ihr Lieblingsthema. Sie springt auf, will - nach Erlaubnis des Gerichts - nach vorne zum Richtertisch eilen, um ihre "Beweise" vorzulegen. Für den Unkundigen: normalerweise ist ein solcher Beweis die Geburtsurkunde von Eltern oder Großeltern, der Ausweis über die Mitgliedschaft in einer jüdischen Gemeinde, oder die Anerkennung durch ein beth din, ein Rabbinatsgericht. Auch die Anerkennung als überlebende Verfolgte des NS-Regimes wäre denkbar. Doch was legt Frau Wachendorff vor? Kaum zu glauben, aber sie hat ein paar undatierte Fotos ("die sind etwa 30 Jahre alt", erläutert sie), die angeblich sie abbilden, auf denen sie - folglich im zarten Alter von Anfang Zwanzig - einen sogenannten "Davidstern" als Halsschmuck trägt.

Der Richter ist sichtbar unzufrieden: "die Photos sind ja nicht einmal datiert, das sind doch keine Dokumente". Madame zieht jetzt aber ihren Trumpf aus der Tasche: eine schriftliche Erklärung eines Lehrers aus ihrem Gymnasium, er könne bestätigen, daß Fräulein Irena ihm erzählt habe, daß ihre Eltern aus jüdischer Familie seien. - Man möchte vor Fremdscham im Boden versinken ob solcher "Beweise". Frau Wachendorff versichert jedoch naiv und unbeirrt: "Ich kann noch ganz viele solcher Bestätigungen bringen!" Juristen nennen das "Hörensagen", und es ist kein Beweis. Für nichts!

Nein, eine Mitgliedschaft in einer jüdischen Gemeinde ist übrigens nicht darunter. Aber das hingegen glaubt man gern: solche "Bescheinigungen" gibt es wie Flyer von Pizza-Lieferdiensten... - oder "Persilscheine" nach 1945, um mal wieder den historischen Bogen zu schlagen.


5 janvier 2013 (Don-vip, CC BY-SA 3.0)



Drei Stunden Fragerecht - und der Doc nutzt das auch! 

Nachdem die Zeugin Wachendorff also ihre "Beweise" vorgelegt hat, darf der Angeklagte Dr. med Adam Poznanski sie befragen. Und das tut er sehr gern und sehr gekonnt, drei Stunden lang. Abwechselnd mit seinen beiden Strafverteidigern. Allein die Aktion dieses Trios ist ein Genuß rhetorischer Darbietung und taktischer Inszenierung.

Allerdings fuhrwerkt der Richter Biernath hier immer wieder dazwischen, weist etliche Fragen als angeblich "unzulässig" zurück, da sie die "Privatheit" der Zeugin beträfen. Wie gesagt, der Mann hat es nicht begriffen, daß er einem Angeklagten allein damit bereits die Verteidigung gegen den Vorwurf der Beleidigung (Stichwort "Kostünjüdin") unmöglich macht, daß er keine objektive Prüfung der Sachbehauptung zuläßt, und zu dieser gehört eben auch die Befragung der Zeugin nach den objektiven Gründen ihrer Religionszugehörigkeit: Jude ist man allein durch Geburt einer jüdischen Mutter oder durch anerkannte Konversion, tertium non datur.

Wenn der Richter eine Frage zuläßt, mault allerdings der "Rechtsbeistand" der Zeugin dazwischen, zappelt, verdreht die Augen, stöhnt oder gibt seltsame Geräusche von sich. Dem augenscheinlich halbblinden Richter scheint's egal zu sein oder er bekommt es gar nicht mit. Jeder andere - auch aus dem Publikum - wäre schon "zur Ordnung gerufen" oder des Saales verwiesen worden.

Machen wir es kurz: Frau Wachendorff darf ab sofort öffentlich als gerichtsnotorische Lügnerin bezeichnet werden, da sie folgende Aussagen - laut Strafprozeßordnung notwendigerweise wahrheitsgemäß, da strafbewehrt - macht.
  • Nein, sie hat nicht in der IDF gedient... - Lüge! 
  • Nein, sie hat nie in Israel gelebt ... - Lüge! 
  • Nein, sie hat nie die israelische Staatsbürgerschaft erworben... - Lüge! 
  • Nein, sie hat nie "traumatisierte" Kinder in Gaza betreut... - Lüge! 
  • Nein, ihr Vater war nie in der NS-Wehrmacht ... - Lüge! 
  • Nein, ihre Mutter war nie im KZ, weder in Auschwitz noch sonstwo... - Lüge! 
Angeblich soll der Großvater der Zeugin Wachendorff, also der Vater der Mutter von Irena Wachendorff nach Auschwitz verschleppt gewesen und dort ermordet worden sein, was noch zu prüfen sein wird. Da die Nazis sehr präzise Buch geführt haben und es dazu ausreichend Dokumentationen gibt, läßt sich diese neue Angabe der Zeugin verifizieren oder falsifizieren. Im zweiten Fall wäre das eine uneidliche falsche Aussage vor Gericht. Das würde teuer...





Rotweinmalerei. Pinocchios Heimweg.
Mit Tusche und Rotwein auf Bütten gemalt. (Trautner-kunst, CC BY-SA 3.0)


Verein oder nicht Verein? Das ist hier die Frage! 

Ein anderer Punkt war die juristisch äußerst interessante Geschichte um einen deutschen Unterstützungs- und Spendensammelverein, den Frau Wachendorff  als Vorstandsvorsitzende leitet. Dieser Verein hat sich zum Ziel gesetzt, Gelder zu sammeln für den israelischen Waldorf-Kindergarten "Ein Bustan". Abgesehen davon, daß allein die Gründungsgeschichte dieses Vereins, seine Namensänderungen, seine Satzungsänderungen und seine dubiose Satzung äußerst fragwürdig gewesen wären, auch hier hat das Gericht erneut den Kontext nicht erfaßt.

Der Angeklagte Dr. med. Poznanski deckte dies alles aber - danke perfekter Vorbereitung und tiefgründiger Dokumentation - auf und beantragte, unter anderem wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs, der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und der Steuerhinterziehung (i.e. Hamas) die Zeugin Wachendorff und ihren Rechtsbeistand unverzüglich noch im Gerichtssaal zu verhaften.

Die Wirkung auf die Wachendorff war logischerweise immens; ihre Entrüstung war gespielt, in ihren Augen sah man nackte Angst. Der Richter lehnte zwar den Antrag der Verteidigung ab, doch die heilsame Wirkung dieses Schazugs blieb. Immerhin wurden sämtliche Fragen an die Zeugin, die sich auf den eingetragenen oder nicht eingetragenen Verein, dessen korrekter Name ebenso unklar blieb wie die Frage, ob er denn nun als gemeinnützig anerkannt wurde oder nicht (und vor allem: ab wann!), ab sofort nicht mehr zugelassen, da Frau Wachendorff nun als Beschuldigte wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs, der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und der Steuerhinterziehung von Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung geführt wird. Daher wirkte jede aus diesem Grund abgelehnte Frage - ein Zeuge muß eine Frage nicht beantworten, wenn er sich damit selbst belasten könnte - als neuer Nagel am Sarg der angeblichen "Friedensfreundin".

Spätestens hier dürfte der Zeugin Wachendorff bewußt geworden sein, daß der Münsteraner CDU-Abgeordnete Ruprecht Polenz sie nicht "gefördert" hat, sondern sich ihrer vor allem bedient hat. Und es dürfte ihr bewußt geworden sein, daß sie nun wirklich zwischen allen Stühlen sitzt.






Das Ende ist nah... 

jedenfalls das Ende des ersten Verhandlungstages. Doch ein Abschluß des Verfahrens ist nicht in Sicht, nicht einmal die Befragung der ersten von drei Zeugen konnte abgeschlossen werden. Die verschlissene Protokollantin wurde ausgetauscht, Richter Biernath und Dr. Poznanski fallen sich gegenseitig ins Wort, wobei die Sympathie des Publikums eindeutig auf Seiten des Docs ist, zumal sich der Richter wirklich immer öfter danebenbenimmt und sich als äußerst parteiisch zeigt.

Eine zweite und dritte Zeugin aus dem wachendorffschen Dunstkreis, nämlich eine gewisse Frau Rebecca Pini-Usun (Offenbach),die seit 11:00 Uhr auf dem Flur mit ihrem iPad daddelte, und eine Christiane Schuricht (Hannover),  wurden dann um 17:00 Uhr ohne Zeugenanhörung entlassen.

Unter'm Strich war das alles eine äußerst miese Darbietung einer offenbar aus Münster und/oder Berlin ferngesteuerten Staatsanwaltschaft und eines gedanklich bereits pensionierten Richters. Der Gewinn - sowohl für die Rechtspflege als auch für das Publikum - war also ausschließlich dem trio infernale der Verteidigung und der mit ihren lausigen Lügen zerschellenden Zeugin Wachendorff zu verdanken.

Es roch alles sehr nach Hornberger Schießen, doch der Spaßfaktor war insgesamt immens.


Freitag, 3. Mai 2013

Die Wachendorff macht mich noch verrückt mit ihrer Dr.-Po-Neurose

(Zweiter Verhandlungstag) 

Machen wir mal einen Zeitsprung. Ja, ich setze voraus, daß der geneigte Leser das kann. Denn wer das nicht kann, der sollte keinen Kontakt pflegen zu neurotischen Personen (nein, damit meine ich ausdrücklich NICHT mich!)

Der Zeitsprung ist einfach notwendig, weil ich heute, beim zweiten Prozeßtag gegen Dr. med. Adam Poznanski - den ich, wenn ich das mal in Parenthese hier expressis verbis anmerken darf - stündlich mehr zu schätzen beginne, mehrere Erlebnisse und dadurch auch Erkenntnisse hatte, die unbedingt raus müssen.

Begründung fürs Protokoll:
  1. Bekanntlich bin ich ein alter Mann und habe ein schwaches Gedächtnis.
  2. Außerdem bin ich Choleriker und bekäme einen ulcus ventriculi, wenn ich meine Emotionen nicht zur Sprache bringen dürfte.
  3. Ferner bin ich dominanter Machtmensch und will das jetzt einfach mal sagen. 
Das Schönste zuerst, das Beste zum Schluß.


Das Schönste zuerst 

Zu Beginn einer der ungezählten Verhandlungspausen heute fragte mich der Richter am Amtsgericht Biernath unvermittelt (ich saß im Publikum, benahm mich wie gewohnt unauffällig-anständig, und machte gelegentlich in einem DIN-A4-Schreibblock Notizen, mithilfe der antiken Technik Papyrus-Stift-Schreiben) und war somit die verfassungsmäßig garantierte "Öffentlichkeit", ob ich von der Presse sei. Da ich als Individualist, Querdenker und Querkopf keine Art von Druck mag, sagte ich - dies zudem auch der Wahrheit (und nichts als der Wahrheit) entsprechend - ich sei lediglich privat hier, obwohl ich durchaus gelegentlich hobby-journalistisch tätig sei.

Ich meine, dies ist ein freies Land, mit einem derzeit noch freien Internetzugang, und da schreibe ich schon mal dies oder das, nicht wahr? Man findet das übrigens - nur als steuersparender Hinweis für "Strafverfolger", wenn man "Kay Lorey", "Kavenzmann", "Ka-Mann", "équipe", "iCerberus" oder "Institut für Berufliche Fort- und Weiterbildung Rhein-Main-Neckar e.V." (Achtung, juristisch nicht korrekter Kurzname!, Der lange korrekte lautet, aufgrund Vorgabe durch das zuständige Registergericht "Institut für berufliche Fort- und Weiterbildung Rhein-Main-Neckar  - Verein für Integrationsmaßnahmen am Arbeitsmarkt e.V.", aber das nur nebenbei) in eine Suchmaschine eingibt, die muß - by the way - ja nicht immer nur Google heißen, ich mag auch den traffic von anderen Seiten...

Egal. Der Richter Biernath war's zufrieden, verhaftete mich also nicht wegen Mitschreibens im Gerichtssaal, und es wäre soweit okay gewesen beziehungsweise seine Neugier befriedigt... - wenn....


Ja, wenn...

Wenn da nicht dieser sogenannte "Staatsanwalt" Weißnichtwie, ein formlos-blasser unscheinbarer Vierziger, der angeblich "Bloch" heißt (was ich nicht verifiziert habe, da dies ein klassisch jüdischer Familienname aus dem alemannischen Raum ist - Welsch, Bloch usw. - und ich kein neues Faß aufmachen möchte), sprang dienstbar eilfertig hoch, auf die Frage des Vorsitzenden Richters nach meiner Pressetätigkeit, überreichte ihm (zwölf Stunden nach Veröffentlichung gestern abend!) einen Ausdruck meines Blogs "Das deutsche Volk gegen Dr. med. Adam Poznanski   -  (Erster Verhandlungstag, vormittags 09:00 - 12:00 Uhr)" und wies den Richter Biernath ausdrücklich darauf hin, daß ich "die Parkzettel im Auto der Zeugin" fotografiert hätte...

Hier hatte ich meinen ersten nur innerlich sichtbaren Lachkrampf. Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter weiß ich natürlich, was man veröffentlichen darf und was nicht. Die Ausdrucke eines Parkautomaten sind eindeutig nicht geschützt nach dem BDSG, und das Zulassungs-Kennzeichen des oberen Mittelklassewagens der Kostümjüdin oder ihres sich für besonders schön haltenden zähnebleckenden Anwalts war of course ausgepixelt worden. Also, mein liebes Staatsanwältlein, was erregt Dich denn so? Ich zitiere nur aus öffentlich zugänglichen Quellen und anonymisiere besonders geschützte persönliche Daten, wie ein KFZ-Zulassungskennzeichen.

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter grüßt Staatsanwalt (Symbolfoto) 


War das eine Übersprungshandlung, weil Dir der Richter nahegelegt hatte, Dich beim Angeklagten zu entschuldigen, daß Du ihn, den widerspenstigen Juden - und das als Staatsanwalt, also als Vertreter des gesamten "Deutschen Volkes" - während der Verhandlung mit "DU" angesprochen hast? Auch hier wieder: Freud läßt grüßen! Dein lapsus linguae wird noch Gegenstand psychologischer Dissertationen werden, das verspreche ich Dir, Blöchlein!


Das Beste zum Schluß

Frau Wachendorff, die fake-Jüdin (auf deutsch also "Kostümjüdin), war vom Angeklagten Dr. med. Poznanski - als ihm der Richter noch nicht das Fragerecht entzogen hatte - gefragt worden, warum sie vor ihm, dem Juden, Angst habe. Und warum sie dermaßen zickig diese Angst inszeniere? - Letzteres ist meine Formulierung, nicht seine.

In dieser Phase gab es interessante Einblicke in die Psychostruktur der miesen Lügnerin Wachendorff, die bereits mehrfach und aktenkundig der Lüge überführt wurde, es aber seltsamerweise als beleidigend und als ehrenrührig empfindet, als "Lügnerin" bezeichnet zu werden. Eine solche Distanzierung des eigenen Selbsterlebens einerseits von der objektiven Realität andererseits ist natürlich eine Form pathologischer Wahrnehmungsstörung. Meist neurotischen Ursprungs, und so gut wie immer therapieresistent, falls sie nach der Pubertät auftritt.

Der Richter Biernath hat dies offenbar erkannt, daraufhin allerdings nicht so gehandelt, wie es die StPO und der Anstand geboten hätten: die Zeugin Wachendorff als neurotische Lügnerin zu bewerten und ihre Aussagen als generell "unglaubwürdig" zu verwerfen. Aus seiner Fürsorgepflicht heraus hätte er die Befragung der Zeugin sofort abbrechen und ihre Aussagen für nicht relevant erklären müssen.

Statt dessen sagte er nur (wörtlich, das werde ich - für den Fall, daß das Gericht das Protokoll fälscht - unter Eid aussagen!): 

  • das Gericht habe "den Eindruck, daß die Zeugin [Wachendorff] psychische Probleme hat" 


Bingo! Herr Biernath, es ist immer schön für mich, wenn ich Akademiker (und, wie hier, Volljuristen!) sozusagen in statu nascendi bei ihrem Erkenntnisgewinn erleben darf. Das ist das Schöne, was ich beim coaching immer wieder erlebe, und jetzt auch noch bei einem toitschen Richter, der dieses Jahr verdient (oder auch nicht) seinen Ruhestand antreten wird.

Sie haben es begriffen und wunderschön formuliert und in ein Gerichtsprotokoll gebracht: 


Die

Frau

ist

...krank... 



Gid Shabbes nach Remagen!


Sorry, das mußte ich jetzt auch mal "lyrisch" sagen. Habe ich bei der Kostümjüdin gelernt, und die hat es von Erich Fried abgeguckt. Aber das ist wieder ein anderes Kapitel. Hier geht es um die widerlich verlogene Kostümjüdin, nicht um die begabungsfreie Möchtegern-Lyrikerin.


Ach, fast hätte ich es vergessen: da sie das - gerichtlich protokolliert - ausdrücklich nicht als beleidigend empfunden hat, darf ich sie auch öffentlich - und das tue ich hiermit gern - als post-menopausale Möchtegern-Lyrikerin bezeichnen. Mich macht das zwar zum "Sexisten", aber das ist mir so hoch wie breit, denn ich bin schon so vieles zwischen "Ziofascho" und "Rassist", da stecke ich die Aversionen solcher wirklich miserabel gefaketen Kostümjuden wie die Wachendorff eine ist locker weg.


Die Hunde bellen, die Karawane zieht weiter.

Shabbat shalom le kulam & happy weekend!



Donnerstag, 2. Mai 2013

Das deutsche Volk gegen Dr. med. Adam Poznanski

(Erster Verhandlungstag, vormittags 09:00 - 12:00 Uhr)

Eigentlich war alles vorbei, bevor es richtig angefangen hatte. Das Hohe Gericht zu Frankfurt am Main hatte - Freud läßt grüßen - in die Hammelsgasse geladen. Zu verhandeln waren sieben Punkte, die dem bekanntermaßen streitbaren und keineswegs maulfaulen Angeklagten Dr. med. Adam Poznanski zur Last gelegt wurden.

Der Angeklagte hat übrigens ebenfalls bereits den ersten Prozeßtag aus seiner Sicht beschrieben, und zwar mit jener Mischung aus Sarkasmus und Selbstironie, die man bei ihm stets voraussetzen darf:  "Sorry für den wenigen Humor heute, aber die Jurisprudenz dieses erst vor ca. 200 Jahren von den Bäumen gekletterten Stammes kann einen echt abturnen."


Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede

Es fühlten sich mehrere Personen von Äußerungen, die Adam Poznanski im Internet, vor allem auf Facebook und in seinem Blog "ut aliquid fiat" getätigt hatte, sowohl verleumdet als auch beleidigt, der Staatsanwalt hatte also - und das bei Delikten, die normalerweise als "nicht im öffentlichen Interesse liegend" auf den Privatklageweg verwiesen werden - tatsächlich eine Anklage nach §§ 185ff StGB erhoben, die allerdings mehr schlecht als recht formuliert war.

Und genau deswegen war im Prinzip alles am Anfang bereits vorbei: der vor allem durch schnörkelloses understatement und eine gepflegt leise Sprechweise punktende Strafverteidiger Rechtsanwalt Frank Schmauß - einer der beiden Verteidiger von  Adam Poznanski - erklärte gleich nach Eröffnung der Sitzung durch den Richter am Amtsgericht Hans-Ulrich Biernath (Jahrgang 1948) und noch vor(!) Verlesung der Anklageschrift, er beantrage, daß die Anklageschrift nicht verlesen werden solle, da sie so unbestimmt sei, daß der Angeklagte gar nicht wisse, wogegen er sich verteidigen solle. Der Staatsanwalt schnappte schon hier hörbar nach Luft, dem Richter wurde abwechselnd heiß und kalt, seiner Gesichtsfarbe nach zu urteilen.

Wie bei der Schmerztherapie: hoch dosiert einsteigen!

Das war eine nette Kriegserklärung, die beim Richter auch genauso ankam; damit war die Richtung der Verhandlung und der Tonfall zwischen Gericht und Angeklagtem für die nächsten Stunden programmiert. Man trat sich gegenseitig rhetorisch ans Schienbein, womit aber auch von Minute zu Minute deutlicher wurde, was dem Richter fehlte: Souveränität und Gelassenheit. Sowie ebenfalls auch noch - wie sich später an den Sachthemen rund um Judentum zeigen sollte - Sachkenntnis und historisches Bewußtsein.

Dies wurde also der Nebenkriegsschauplatz, auf dem der rhetorisch wie intellektuell leicht hinterherhinkende Richter keinen Fuß mehr auf den Boden bekam gegen einen versierten Wortfechter, der lediglich qua Struktur einer deutschen Gerichtsszenerie und aufgrund der StPO selbstverständlich formal unterlegen war; so ist das Spiel, so ist das Leben. Dieses Gerangel führte zum einen dazu, daß der Richter dem Angeklagten öfter ins Wort fiel als dieser dem Richter, daß der Richter sich aber genau dies umgekehrt verbat. Zum anderen aber bewirkte es bei dem pensionsreifen Richter, der blind und taub wirkte, eine erhebliche Steigerung seines Blutdrucks. Seinen Machtanspruch verdeutlichte er daher durch etwa fünfzehn "Rufe zur Ordnung" innerhalb dreier Stunden, eine Art "Gelbe Karte", wobei er einmal sogar - und das schreiend vorgetragen - dem Angeklagten eine sofortige Ordnungshaft per unmittelbar im Gericht vollzogener Verhaftung andiente, wegen angeblicher Mißachtung des Gerichts. Der Angeklagte nahm solche Ausbrüche stoisch hin, mit Bemerkungen wie "in diesem Leben wird das nichts mehr mit uns, Herr Biernath."


Worum ging es eigentlich konkret in dieser Verhandlung?

Der Hintergrund war, daß drei Zeugen der Anklage und Anzeigeerstatter, nämlich
  • MdB (CDU) Ruprecht Polenz, Münster 
  • Irena Wachendorff, Musiklehrerin, Remagen, und 
  • MdB (Die Linke) Annette Groth, Besatzungsmitglied des Palli-Terror-Schiffes "Mavi Marmara", das beim Versuch, die völkerrechtskonforme Blockade des Gaza-Streifens durch Israel zu durchbrechen, um dorthin Massenvernichtungswaffen zu liefern 
sich vom Angeklagten Dr. med. Adam Poznanski, beleidigt, verleumdet, und teilweise sogar mit dem Leben bedroht sahen. Letzteres dann insbesondere Frau Groth, als sie nämlich öffentlich lesen mußte, daß der Angeklagte den israelischen Grenzschützern, die den illegalen angekündigten "Marsch auf Jerusalem" zu verhindern hatten, vorher in einem offenen Brief mit Blick auf eine der Rädelsführerinnen, besagte MdB Groth, schrieb: "das ist die Zielperson!" - Hier, um es vorwegzunehmen, zeigte sich auch die philologisch-mentale Beschränktheit der Staatsanwaltschaft, da der Angeklagte erst erklären mußte, daß "Zielperson" nicht etwa einen Mordaufruf bedeutet, sondern ein terminus technicus etwa von Personenschützern oder Detektiven ist.

Die Strafanzeige des Münsteraner Hamas-Verharmlosers und Ahmadinedschad-Freundes Polenz war leider und erstaunlicherweise der Staatsanwaltschaft verlorengegangen, jedenfalls war sie in den Akten nicht mehr aufzufinden. Wer die Pingeligkeit deutscher Behörden - insbesondere der Justiz - kennt, der kann hieraus seine eigenen Schlüsse ziehen, wie weit nämlich der CDU-Arm eines Vorsitzenden des außenpolitischen Ausschusses des Bundestags offenbar reicht. Vielleicht war die Anzeige als solche dem Facebook-Junkie Polenz dann doch etwas peinlich?


Pubblicità della prima edizione di "Le Avventure di Pinocchio"
pubblicata il 14 febbraio 1883 nel giornale "Corriere del Mattino" 



Die silberlockige Wachtel vom Rhein und ihre Lügenmärchen - das Beste zum Schluß! 

Blieb also nur noch übrig: eine sogenannte "Kostümjüdin" namens Irena Wachendorff, die weder jüdischen Glaubens noch jüdischer Abstammung ist, sich vom Angeklagten dadurch beleidigt fühlte, daß er sie in dieser Weise bezeichnet hatte. Nun sollte sogar ein deutscher Amtsrichter begreifen, daß es nicht beleidigend sein kann, jemandem, der z.B. weißer Hautfarbe ist, mitzuteilen, er sei nicht schwarz. Wie also jemand, der zwar behauptet, es aber nicht belegen kann, er sei Jude, sich dadurch beleidigt fühlen kann, wenn man ihn als fake entlarvt, ist logisch nicht nachzuvollziehen. Wenn der Wahrheitsbeweis angetreten werden kann, daß Frau Wachendorff eben keine Jüdin ist (auch wenn sie sich gern so fühlen würde und wenn sie sich bisher bei bestimmten politischen Gruppierungen ganz gut als "Jüdin" verkauft hat), dann kann sie objektiv nicht dadurch beleidigt werden, daß man sie als Nichtjüdin bezeichnet. 

Es geht also um die offizielle Definition des Judentums, die übrigens nicht der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegt, sondern der jüdischen, nämlich der halachischen; diese wird von Rabbinatsgerichten entschieden, in letzter Instanz vom Oberrabbinat in Israel. Möglicherweise ist das den deutschen Juristen in Frankfurt bei der Prozeßvorbereitung entgangen? Es geht um die Definitionshoheit, die eben keinesfalls bei einem deutschen Provinzrichter liegt.

Die Lügen der Wachendorff im Einzelnen

Frau Wachendorff, deren Vater laut ihrer Aussage angeblich ein besonders frommer orthodoxer Jude gewesen sein soll, hat nach eigenen Angaben ihre Mutter "mit einer eintätowierten KZ-Häftlings-Nummer am Unterarm" bis zu deren Ableben gepflegt. Seltsamerweise hat die Mutter jedoch vorher noch am Telefon auf die Frage, ob sie in Auschwitz gewesen sei, dies weit von sich gewiesen; aber ihr Mann (also der angebliche orthodoxe Jude), der nach Irena Wachendorffs Behauptung ja im Exil in Großbritannien gewesen sein soll, sei in Auschwitz gewesen. - Fakt ist jedoch, der Vater war Offizier in Hitlers NS-Wehrmacht. Nun kann man sich einfach mal überlegen, in welcher Funktion nichtjüdische Wehrmachtsoffiziere eigentlich in Auschwitz waren. Fakt ist übrigens auch, daß beide Eltern Wachendorff im Urnengrab bestattet wurden, eine Methode, die bei frommen Juden völlig verpönt ist, schon immer, und insbesondere nach Auschwitz von Juden eher gemieden wird.


Pinocchio by André Koehne (CC BY-SA 3.0)  


Logischerweise stellte der angeklagte Dr. med. Adam Poznanski dann hierzu dem Richter dann auch die Frage, ob es in der NS-Wehrmacht denn wohl Wehrmachtsrabbiner gegeben habe, was Herr Biernath pflichtschuldigst verneinte. Immerhin, das wenigstens wußte er also.

Der erste Vormittag dieses dümmlichen Prozesses, der eigentlich nie hätte stattfinden dürfen, wurde von der Verteidigung geschickt umfunktioniert. Der vermeintlich Angeklagte stand jetzt nämlich als jemand da, der den Juristen Nachhilfe erteilt, in Geschichte und Politik, in Terrorbekämpfung und in Logik. Außerdem natürlich in allen Fragen, das Judentum betreffend, von dem der Richter offensichtlich bis dahin annahm, es sei doch eine Religion, also könne man sich auch dazu "bekennen". Außerdem zerbröselten die Punkte der Anklage einer nach dem anderen. Das Publikum konnte sogar hören, wie der Staatsanwalt dem Richter zutuschelte, er könne sich durchaus eine Einstellung des Verfahrens vorstellen.


Catch as catch can

Nach vielen Unterbrechungen, Ordnungsrufen und emotionalen Entladungen des Hohen Gerichts begann dann die letzte Phase der vormittäglichen Verteidigung: das Gericht wurde mit einem Dutzend von Anträgen der Verteidigung zugeschüttet, die Rechtsanwalt Schmauß betont leise und tonlos verlas, dann nach jedem Antrag aufstand, ihn dem Richter aushändigte, sich wieder setzte, und den nächsten verlas. Allein die Kunstpause zwischen diesen Anträgen war ein Genuß: ein ungerührter Anwalt, der - nach einer angemessenen Kunstpause - das nächste Register in seinem Ordner aufschlug, die Folie mit dem Schriftsatz herausnahm, den Schriftsatz aus der Folie nahm, diesen verlas, usw. usf.

Jedesmal sah man dem Richter an, daß er hoffte, das möge endlich vorbei sein, und dann kam noch einer und noch einer und noch einer. Ein Bild für die Götter. Von den zwölf Anträgen - der Inhalt ist hier nicht so sehr von Belang und geht zu sehr ins juristische Detail - wurde immerhin die Hälfte zur Entscheidung an- und zur Akte genommen, die andere "zurückgestellt". Damit war High Noon, und das Gericht unterbrach zur einstündigen Mittagspause.



Die Karosse, mit der die Kostümjüdin samt Rechtsbeistand anrauschte


Danach sollte es dann mit der Zeugenvernehmung weitergehen. Die Zeugen, die bereits morgens um 08:30 Uhr aus Remagen angereist waren, zappelten schon seit 10:30 Uhr ungeduldig auf dem Flur herum. Alle zwei Stunden lief man hinaus, um die Parkuhr  nachzufüttern, wie diese beiden Bilder zeigen (verbotenerweise, denn die Parkhöchstdauer beträgt zwei Stunden, danach muß das Fahrzeug von diesem Parkplatz entfernt werden, ein Rechtsanwalt sollte das eigentlich wissen!):







Fortsetzung (Tag eins, nachmittags) folgt.

Bis dahin zur Kurzweil und Belustigung: