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Freitag, 23. August 2013

Einen verdächtigen "Richter" vorläufig festnehmen... - warum eigentlich nicht?



Einer meiner Vorfahren, der beruflich als Jurist wirkte, sagte mir häufiger: "Junge, schau ins Gesetz, Du wirst Dich wundern, was Du da alles findest!" Das hat mich früh fasziniert und schwer begeistert. Diese Grundhaltung habe ich bis heute beibehalten, eine Prädisposition, die auf meinem bisherigen Lebens- und Berufsweg unter anderem dazu führte, daß ich bereits im zarten Alter von neunzehn Jahren und nur mithilfe einer gewissen Logik, einer Portion gesunden Menschenverstandes und einer Prise chuzpe ein Bundesland vor dem Verwaltungsgericht verklagte... - und gewann. So etwas spornt an.

Doch hier soll es heute um den bekannten Filz, um die offensichtliche Mediokrität und die eventuell vorhandene Kriminalität in der hessischen Justiz gehen. Spezieller: um die in Frankfurt.

Noch genauer: um die in der - nomen est omen - Hammelsgasse...




Brüllaffen unterwegs

In den heutigen Zeiten sinkender Allgemeinbildung, rarer Deutschkenntnisse und mangelnder Umgangsformen - beispielsweise werden Damen heute in öffentlichen Verkehrsmitteln eher begrapscht, als daß ihnen, wie es sich gehört, ein Sitzplatz angeboten wird - erhofft sich der an Knigge geschulte und orientierte Chronist, daß er an bestimmten Plätzen und bei bestimmten Gelegenheiten, im Zusammentreffen mit Vollakademikern, zu denen man theoretisch ja unter Umständen sogar auch die Volljuristen rechnen könnte, eine Art abendländisch-zivilisierter Gesprächsform erwarten darf; daß es sozusagen Inseln von gesittetem Umgang und höflicher Kommunikation geben möge.

So zum Beispiel im Gespräch mit Lehrern, Apothekern, Pfarrern oder - last but not least - Richtern. Dann nämlich zusätzlich geordnet in Form einer ZPO oder einer StPO, kommunizierend auf der Grundlage von Standesregeln und Richtergesetzen. Das "O" steht bekanntlich für "Ordnung".

Nicht anders habe ich es bisher - mit wenigen Ausnahmen, z.B. als mir ein Provinz-Amtsrichter einmal seine Prozeßakte an den Kopf warf, als ich, als Beschuldigter, eine ihm nicht genehme Bemerkung machte - erlebt, sei es als Zeuge, Kläger, Nebenkläger, Beklagter und auch Angeklagter. Vor Verwaltungsgerichten, Amtsgerichten, Landgerichten, Sozialgerichten, und dies in Verwaltungssachen, Verkehrssachen, Familiensachen, Strafsachen, Arbeitsrechtssachen oder einfachen vertragsrechtlichen Angelegenheiten. Etliche davon auch als Rechtsbeistand, by the way...



Frankfurt ist anders

Warum auch immer, in Hessen und in Frankfurt am Main ticken die Uhren anders. Sei es, daß ein als Ministerpräsident dilettierender Betonfacharbeiter einst Konflikte mit Dachlatten lösen wollte, sei es, daß ein Minister, der als höchsten Ausbildungsabschluß "Taxifahrer" vorweisen konnte, vor seiner Amtszeit Polizisten verprügelt hatte. Das ficht in Hessen keinen an. Die Hessen sind da ganz locker, immer frei nach dem Motto

Alle Hesse sinn Verbräsche, denn se glaue Aschebäsche. 
Unn glaue se kaa Aschebäsche, sinn se Seggsualverbräsche.

Oder eben Richter, Staatsanwälte oder sonstige Parteibuch-Filz-Vertreter.

"Manfred  [ #Gönsch ] on Tour, derzeit mit Thorsten Schäfer-Gümbel in Oberursel. Hoher Andrang. (MK)"




Ingewahrsamnahme, Festhalten, Verhaftung, Festnahme 

Das deutsche Recht unterscheidet diese Begriffe feinsäuberlich, und das ist auch für den juristischen Laien leicht nachvollziehbar; mitlesende Juristen mögen die eine oder andere begriffliche Unschärfe einem Geisteswissenschaftler nachsehen oder sie kommentierend ergänzen:
  • die Verhaftung zum Zwecke des Haftantritts oder zum Zwecke der Vorführung bei Gericht, zu Maßnahmen des Antritts einer Maßregel der Besserung und Sicherung bedarf eines richterlichen Beschlusses
  • die Ingewahrsamnahme, z.B. durch die Polizei zum Zwecke der Gefahrenabwehr (Jugendschutz oder Wiederergreifung entwichener Strafgefangener) sowie zum Zwecke der Vollzugshilfe 
  • das Festhalten zur Personalienfeststellung nach § 163b StPO
Alle diese Handlungen wären übrigens dann eine strafbare Freiheitsberaubung, wenn sie nicht gesetzlich gerechtfertigt sind. Doch wir reden hier natürlich nur über legale Möglichkeiten...



Die Jedermann-Festnahme

Der schönste Begriff ist und bleibt jedoch die Festnahme, da diese auch dem Privatmann ohne amtliche Befugnis und ohne richterlichen Beschluß aktive Handlungsmöglichkeiten eröffnet:

Die Festnahme ist nämlich im deutschen Strafprozeßrecht 
  1. als hoheitliches Festnahmerecht und
  2. als Jedermann-Recht ausgestaltet.
Sie dient der Strafverfolgung. Schutzgut ist der Strafanspruch des Staates, der bei einer Flucht oder bei Anonymität des Tatverdächtigen ins Leere gehen oder wesentlich erschwert werden würde.

Das Jedermann-Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung („Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“) gestattet es jedermann (auch Minderjährigen), eine Person festzunehmen. Dieses Festnahmerecht ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
Zunächst muss der Täter bei einer frischen Tat betroffen sein. Als frisch gilt die Tat, wenn sie mit der aktuellen Situation noch in einem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang steht, das heißt, der Täter muss noch am Tatort oder in dessen unmittelbarer Nähe festgenommen werden. Ausreichend ist aber auch eine sofortige Verfolgung, wenn der Täter am Tatort angetroffen worden ist. Die Straftat muss nach herrschender Lehrmeinung auch tatsächlich begangen worden sein. Ein dringender Tatverdacht genügt den Anforderungen der Rechtslehre nicht, allerdings genügt er der Rechtsprechung, um die Voraussetzungen der Festnahme zu bejahen. Eine irrtümliche Annahme einer Tat führt nach der Rechtslehre zur strafrechtlichen Figur des Erlaubnistatbestandsirrtums.
Festnahmegrund kann neben dem Fluchtverdacht bezüglich des Täters auch die Weigerung des Verdächtigen sein, seine Identität zu offenbaren, oder die sonstige Unmöglichkeit der Identitätsfeststellung (beispielsweise ausweislos oder aggressiv). Wer also einen Straftäter persönlich kennt, darf ihn nicht vorläufig festnehmen – es sei denn, er ist verdächtig, sich den Strafverfolgungsbehörden zu entziehen (zum Beispiel durch Untertauchen).
Im Einzelfall ist genau zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für ein Einschreiten vorliegen („Liegt überhaupt eine Straftat vor?“, „Kann sich der Verdächtige ausweisen?“ usw.), da der Festnehmende anderenfalls Ermittlungsverfahren wegen Nötigung, Körper-verletzung oder Freiheitsberaubung etc. riskiert.
Die Festnahme selbst muss unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips erfolgen. Sie darf beispielsweise nicht bei geringsten Vergehen zu erheblichen Verletzungen beim Täter führen. Die Anwendung eines jeden Mittels ist damit gerade nicht durch das Festnahme-recht erlaubt, selbst wenn die Ausführung oder die Aufrechterhaltung der Festnahme sonst nicht möglich wäre. Steht das angewendete Mittel also nicht in angemessenem Verhältnis zum Festnahmezweck, so ist es unzulässig. „Unzulässig ist es daher regelmäßig, die Flucht eines Straftäters durch Handlungen zu verhindern, die zu einer ernsthaften Beschädigung seiner Gesundheit oder zu einer unmittelbaren Gefährdung seines Lebens führen.“  Fesselungen an Armen und Beinen sind damit statthaft, soweit dies erforderlich ist (Aggressivität, Widerstand, Fluchtversuch). Die Wegnahme von Sachen des Verdächtigen ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeit rechtens, um die Flucht zu verhindern (zum Beispiel Fahrrad, Schlüssel). Kann die Person nicht der Polizei übergeben werden (z. B. kein Telefon und menschenleeres Gebiet), kann der Festgenommene auch zur nächsten Polizeidienststelle gebracht werden.
Sobald sich die festgenommene Person der Festnahme nicht lediglich durch Flucht erwehrt, sondern den Festnehmenden angreift, so ist auch der Einsatz von Gewalt zulässig. Diese ist dann jedoch nicht mehr durch das Festnahmerecht des § 127 Abs. 1 StPO, sondern durch Notwehr gemäß § 227 Bürgerliches Gesetzbuch, § 32 Strafgesetzbuch gerechtfertigt, da in diesem Fall die Gegenwehr des Täters einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff darstellt. Der Festgenommene handelt nicht in Notwehr, wenn er sich gegen den Festnehmenden zur Wehr setzt, soweit die Festnahme durch § 127 StPO gedeckt ist. Überschreitet der Festnehmende die Grenzen der Festnahmebefugnis, weil er z. B. Gewalt anwendet, obwohl der Festgenommene „nur“ zu fliehen versucht, oder handelt er gar außerhalb der Festnahmebefugnis, weil der Täter z. B. nicht auf frischer Tat ertappt wurde, so ergäbe sich für den Festgenommenen eine Notwehrsituation, in der er seinerseits den rechtswidrigen Angriff gegen sich, hier die überzogene Festnahme, auch mit Gewalt abwehren darf.
Es ist also streng zwischen dem Festnahmerecht und dem Notwehrrecht zu trennen. Solange der Festgenommene sich gegen die Festnahme nicht wehrt, greifen nur die milderen Eingriffsbefugnisse des Festnahmerechts. Handelt es sich um die Festnahme eines Straftäters i.S.d. § 127 Abs. 1 StPO und wehrt sich dieser nicht nur, indem er versucht zu flüchten, sondern greift er seinerseits den Festnehmenden an, so sind aggressivere Mittel aufgrund der Notwehrsituation für den Festnehmenden gerechtfertigt.
Dem Festgenommenen ist im übrigen der Grund bekanntzugeben (ein Dolmetscher muss jedoch nicht hinzugezogen werden). Der Verdächtige darf nur so lange festgehalten werden, wie erforderlich. - Quelle 




Gut zu wissen, oder?

Nehmen wir also mal an, einer der oben abgebildeten Personen, z.B. der Herr mit den hängenden Schultern rechts im Bild, würde als Zuschauer in einer öffentlichen Verhandlung im Amtsgericht teilnehmen. Nehmen wir weiter an, es handle sich dabei um den Prozeß "Frankfurter Possen  -  oder: wenn's im Kopf mal aussetzt...",   wo sich der halbblinde Richter Biernath und der eilfertige Staatsanwalt Dr. Süß, der den Juden auch gerne schon mal duzt, im Namen des deutschen Volkes um das Wohl der Kostümjüdin Irena Wachendorff bemühen und auch darum, den Juden des schweren Verbrechens einer "Beleidigung" zu überführen...

Nehmen wir weiter an, dieser dem Chronisten völlig unbekannte Mensch, der dem Chronisten nur zuvor deshalb aufgefallen war, weil er sichtlich emotional dem Prozeßverlauf folgte und unruhig auf dem Stuhl hin und herrutschte, wie ein Marienkäfer, der auch "pumpt", bevor er seinen unförmigen Körper mit den zu kleinen Flügeln in die Luft erhebt... - um immer mal wieder beifallheischende und um Rückversicherung bettelnde Blickkontakte mit anderen Zuhörern zu suchen... - nehmen wir an, dieser Mensch würde plötzlich mit seinen weitaufgerissenen Schlauchbootlippen brüllen:





Während oder nach der Verhandlung?

Derzeit bastelt #Gönsch ja noch an der Optimierung seiner Verteidigungsstrategie, für die es maßgeblich sein wird, ob er während der Verhandlung herumgepöbelt hat (dann haben Richter i.R. Biernath und StA Dr. Süß ein weiteres Problem, aufgrund ihrer Untätigkeit bei einer Störung während einer ordentlichen Verhandlung eines ordentlichen deutschen Gerichts), oder ob es nach Ende der Verhandlung war... - dann haben alle Beteiligten ein Problem, nur eben ein anderes. Lassen wir das aber einstweilen offen und warten auf die neuen Lügen aus Steinbach/Ts., mit denen Gönsch seine davonschwimmenden Felle zu retten versucht.



Mehrere Straftaten und "in flagranti"

Ein dem Chronisten Unbekannter begeht in Anwesenheit des Chronisten mehrere Straftaten, es besteht Fluchtgefahr. Die anwesenden Amtspersonen (Richter, Staatsanwalt, Justizwachtmeisterin, vereidigte Protokollantin) unternehmen nichts, um den Straftäter dingfest zu machen und seine Personalien aufzunehmen. Daher ist der Chronist berechtigt, den Straftäter mit den Worten "hiermit nehme ich sie gemäß § 127 Abs. 1 StPO fest" mit körperlicher Gewalt festzuhalten, um seine Personalien feststellen zu lassen.  Bei einer möglichen Gegenwehr darf der Chronist  entsprechend  § 227 BGB sowie § 32 StGB in Notwehr angemessen Gewalt anwenden, um den Straftäter zwecks Feststellung der Personalien den zuständigen Behörden zu überstellen.

Da der Chronist vor einiger Zeit einen flüchtigen Ladendieb gestellt und mit angemessener körperlicher Gewalt aufgrund dessen erheblicher Gegenwehr zu Boden gebracht und bis zum Eintreffen der Polizei festgenommen hat, ist er der Rechtslage einigermaßen gewiß. Und aufgrund entsprechender Ausbildung kennt er auch die zielführenden Griffe, um widerspenstige Straftäter ruhigzustellen. Der erwähnte Ladendieb erhielt übrigens eine Strafe von 24 Monaten, nämlich drei Monate für den Ladendiebstahl, neun Monate für die dem Chronisten zugefügten Verletzungen (Bisse und Kratzwunden), sowie zwölf Monate als Bewährungswiderruf.





Das gab es in Frankfurt noch nie! 

Kann sein, aber irgendwann ist ja immer das erste Mal. Und es ist ja auch durchaus unüblich, daß sich ein Zuschauer, der privat während seiner Dienstzeit an einer öffentlichen Verhandlung als Zuschauer teilnimmt, dermaßen unzivilisiert danebenbenimmt.

Ein deutscher Richter tut bestimmte Dinge eigentlich nicht, unter keinen Umständen. Außer natürlich, er wäre vom Kaliber des "furchtbaren Juristen" Filbingers oder des "Blutrichters" Freisler. Dann schreit er auch schonmal einen Juden an.

Das paßt ja auch: der eine Volljurist, der promovierte süße Staatsanwalt, duzt den Juden... - und der andere Volljurist und Rassekundler, ausgerechnet ein Richter, schreit den Juden an, beschimpft ihn und beleidigt ihn. Beides sind Straftaten, auch das Duzen eines Angeklagten vor Gericht.

Doch zum Glück geht jetzt alles seinen geregelten Gang, der Herr Gönsch wird sich jetzt dienstrechtlich gegenüber seinem Amtsgerichtspräsidenten äußern müssen und - sofern er nicht die Aussage als Beschuldigter verweigern möchte - gegenüber dem ermittelnden Staatsanwalt äußern können.

Dann sehen wir weiter. Es fängt gerade erst an, und es wird sicher noch sehr lustig werden...


Donnerstag, 22. August 2013

Mein Wahlkampf für Manfred Gönsch (SPD)

Mein Großvater seligen Andenkens - der übrigens einige Jahre seines jungen Lebens in Steinbach/Ts. verbrachte - hatte einige Sprichwörter, die er immer wieder gern im Mund führte.

Eines davon war:
"Meistens kommt es schlimmer als man denkt"  

Ein anderes:
"Wer mit den großen Hunden pinkeln gehen will, sollte das Bein hoch genug heben können" 

Prüfen wir solche Weisheiten doch einmal an einem anderen, derzeit noch lebenden Steinbacher: an Manfred Gönsch.


Der ist nämlich unter anderem, um das mal auf den Punkt zu bringen:
  • ZDF-Interview-Partner 
  • Vorsitzender Richter am Amtsgericht Frankfurt
  • Kreistagsvorsitzender (SPD) des Hochtaunuskreises 
  • Rassegeflügelzüchter 
  • Hessischer Landtagskandidat der Landtagswahl 2013
  • Facebook-Nutzer 
  • Vater 
  • Ehemann 
  • gebürtiger Bad Homburger 
  • Steinbacher 
  • Richter am Richterdienstgericht 
  • Autor
  • Redner bei Rotary & Co. 
  • 62 Jahre im Hochtaunuskreis zu Hause 
  • 40 Jahre Mitglied in der SPD  
  • 33 Jahre im Richteramt tätig
  • 31 Jahre stolzer Vater von inzwischen 3 Kindern
  • 24 Jahre mit der Ausbildung von Juristen befasst
  • 24 Jahre im Kreistag des Hochtaunuskreises aktiv
  • 14 Jahre Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion
  • 8 Jahre Mitglied im Aufsichtsrat der Hochtaunuskliniken
  • 7 Jahre Mitglied des Richterdienstgerichtes
  • 2 Jahre als Kreistagsvorsitzender aktiv 



Nur mal so als Frage:

wann erledigt dieser Mann eigentlich den Hauptjob, für den er vom Steuerzahler fürstlich vergütet wird?
Er hat mindestens die Besoldungsgruppe R2, wenn nicht sogar R3, das wären also für einen offenbar nicht ausgelasteten 63jährigen Profiteur des Justizsystems mindestens ca. 6.160,46 Euro. MONATLICH! Dafür muß ich z.B. ganze fünf Tage arbeiten! 




Um mit einigen kursierenden Gerüchten aufzuräumen:

Nein, ich mache hier KEINEN Wahlkampf für Manfred Gönsch!
Aber gestern sah es bei Facebook noch so aus:



...und heute so, eine Steigerung um 160%!

Bitteschön, Manfred, keine Ursache!




Andererseits muß man auch sehen, wie andere Zahlen sich entwickeln. Zum Beispiel die Zugriffe auf meine Posts zu den Themen #Gönsch #Biernath #Poznanski #Wachendorff 



Oh Mann! Manfred!

Was hast Du für Luschen als "Wahlkampfteam"?
Die 81 "likes" bei Facebook sind wirklich lächerlich.

Für ein paar Euros kannst Du Dir die Klicks bei eBay kaufen! 
(Läßt sich sogar LEGAL von der Steuer absetzen!)


Übrigens:
Deine Anfrage, ob ich Deinen hessischen Landtags-Wahlkampf in den letzten vier Wochen pushen kann, wird generell mit NEIN beantwortet. Ich bin zwar Dienstleister, aber ich bin nicht käuflich. Ich bin keine Hure!


Manfred, mein Rat an Dich: 
Nach zwei Jahren kannst Du dann wieder auftauchen. 
Wenn Du das nicht so machst, könnte Deine Altersversorgung ("Pension") gefährdet sein. 


Frankfurt? Bankfurt? - Krankfurt!

Frankfurt - die Metropole der Rhein-Main-Region - ist eine hübsche Stadt, doch, wirklich! Kunst und Kultur, Bildung und Banken, Universität und U-Bahn, Musen und Museen, eine hervorragende Infrastruktur und auch noch weitgehend nette Menschen, die einen eigentlich ganz hübschen mitteldeutschen Dialekt sprechen. Das Leben dort könnte also wirklich sehr schön sein, wäre da nicht...  gäbe es da nicht...




Pack schlägt sich, Pack verträgt sich  

Sagen wir es, wie es ist: Frankfurt hat auch Parteienfilz - da tun sich SPD und CDU nichts, denn Pack schlägt sich, Pack verträgt sich - und Frankfurt hat neben dem größten Amtsgericht Hessens auch eine Justizverwaltung inklusive Staatsanwaltschaft, die ihresgleichen in Sachen wilhelminischen Obrigkeitsdenkens sucht. Beispielhaft möge dies eine kleine Übersicht illustrieren, die der Kompaktheit halber mit dem letzten Quartal des Jahres 2012 beginnen soll.

Wappen der Stadt Frankfurt am Main 



Wie alles begann 

Ein deutscher Gerichtssaal...  (Symbolabbildung)


Soweit, so schlecht...

Dann kam der Prozeß, den es normalerweise nie hätte geben dürfen: eine Verhandlung im Namen des deutschen Volkes gegen den echten Juden Dr. med. Adam Poznanski, weil sich die gefälschte "Jüdin" Irena Wachendorff dadurch "beleidigt" fühlte, daß  der echte Jude Poznanski die Kostümjüdin Wachendorff hatte auffliegen lassen.

Der Prozeß - nach bisher drei Verhandlungstagen ausgesetzt - war gekennzeichnet dadurch, daß der Zuschauer sich immer wieder kneifen mußte, weil er denkt, das alles könne doch nur ein schlechter Traum sein... 
  • Eröffnet und geleitet wurde der Prozeß von dem zwar nach der Geschäftsordnung zuständigen "gesetzlichen Richter"; aber damit von dem möglicherweise dienstunfähigen - nämlich vermutlich halbtauben und offensichtlich halbblinden - Richter Biernath, der vor Eröffnung der Verhandlung das akustische WINDOWS-Signal beim Starten eines PC für ein klingelndes Mobiltelefon hielt und deswegen verbal und gestisch/mimisch ausrastete... 
  • Mit von der Partie war auch ein gewisser StA Bloch, der den angeklagten Juden einfach mal so ein bißchen duzte... 
  • Derselbe Staatsanwalt Bloch legte auch dienstfertigst und unter vielen Bücklingen dem sehr ehrenwerten Richter Biernath zu Beginn des zweiten Verhandlungstages (02.05.2013) einen Text aus dem Internet vor, der am Abend zuvor erst veröffentlicht worden war - also wenige Stunden vor der Sitzung. 
  • Weiterhin gab es die Zeugin der Anklage, die "geschädigte" weil "beleidigte" Irena W. aus R., die zwar selbsternannte "Jüdin" und ebenso selbsternannte Nahost-Friedens-Expertin ist und in diesem Kontext für "Gespräche" mit der Terrorbande Hamas warb, aber weder die Charta der Hamas kannte noch deren Emblem, das die Auslöschung des Staates Israel bildhaft ins Werk setzt. 
  • Dann flog auf, daß der Richter - ein no go - in den Pausen mit Zeugin und deren "Zeugenbeistand" parlierte und dann die Zeugin aus Fürsorglichkeit entließ, da ihr die "psychisch belastende" Befragung durch den Angeklagten so schwer war, daß sie kurz vor einem Nervenzusammenbruch stand. 


Ein Eklat nach dem anderen...  

Der Richter Biernath war, wie man so schön sagt, ganz offensichtlich "mit dem Klammerbeutel gepudert", denn er ließ nichts unversucht, um dem Angeklagten ins Wort zu fallen, ihn zu beleidigen, ihn zu verhöhnen. Dumm nur, daß er damit immer wieder erkennen ließ, daß er in dem von ihm herausgeforderten Zweikampf nicht nur ständig die StPO und die geforderte richterliche Unabhängigkeit verletzte, sondern gleichzeitig seine klaffenden Bildungslücken zur Schau stellte.
  • Seinen Machtanspruch verdeutlichte er daher durch etwa fünfzehn "Rufe zur Ordnung" innerhalb dreier Stunden, eine Art "Gelbe Karte", wobei er einmal sogar - und das schreiend vorgetragen - dem Angeklagten eine sofortige Ordnungshaft per unmittelbar im Gericht vollzogener Verhaftung andiente, wegen angeblicher Mißachtung des Gerichts. Der Angeklagte nahm solche Ausbrüche stoisch hin, mit Bemerkungen wie "in diesem Leben wird das nichts mehr mit uns, Herr Biernath".
  • Der Richter Biernath durfte sich von Dr. Adam Poznanski  dann auch noch belehren lassen, daß ein klassisches Zitat - das der Angeklagte verwendet hatte, auf das Biernath arrogant erwidert hatte: "ich habe auch Latein gelernt!" - allerdings Griechisch sei.*)  Diese Szene löste beim anwesenden Publikum anhaltende Lachsalven aus. - Ebenso des Richters Rede vom Eid des "Hypokrates", den Dr. Poznanski angeblich geleistet haben solle, worauf der erfreut korrigierte, es handle sich durchaus um den Eid des Hippokrates...
  • Der Angeklagte Dr. Poznanski brachte anläßlich einer wiederholten Unterbrechung seiner Rede durch den Richter die Sprache auf die Gewaltenteilung und auf Baron de Montesquieu, worauf Richter Biernath sofort "angestochen" lospolterte und dem Angeklagten über den Mund fuhr mit der nahezu genial sinnfreien Aussage: "Hier gilt deutsches Recht!" Dies wirft ein Licht auf die Misere, die sich in diesem Prozeß abzeichnete: denn entweder war der Richter gedanklich bereits im Ruhestand, dann tut er sich mit einer derartig rüden Prozeßführung zum Abschied wirklich keinen Gefallen. Oder er hat keine Ahnung, was Gewaltenteilung bedeutet. Das allerdings wäre schlimm, selbst für Frankfurter Verhältnisse. 
  • Der findige und rhetorisch extrem unterkühlt agierende (Chapeau!) Verteidiger, der Frankfurter Rechtsanwalt Frank Schmauß, faßte die drei Verhandlungstage in einem seiner Ablehnungsgesuche wegen Befangenheit des Gerichts unnachahmlich verdichtend zusammen: "der Verlauf der Verhandlung am gestrigen Tag hat wohl absolut nichts mehr mit einem rechtsstaatlichen Verfahren zu tun" sowie "seitens der Verteidigung und auch unter den Zuschauern fragte man sich, was an den durchweg sachlichen Fragen belastend wirken könne".
  • Der Richter Biernath beleidigte anschließend den Verteidiger Rechtsanwalt Frank Schmauß durch mehrfache Ansprache als "Herr Schmeiß".


*)  Diese einzigartige und wirklich unnachahmliche Szene muß der Nachwelt unbedingt erhalten bleiben in Form des mitgeschriebenen Dialogs: 

Dr. Adam Poznanski : "Ziehe die Frage zurück, die war nur rhetorisch. [Drei Sekunden Pause] "Das Gericht weiß, was eine rhetorische Frage ist?" [Blick zu Biernath] 
Richter am AG Biernath [arrogant]: "Ich hatte Latein!" 
Dr. Adam Poznanski  [Blick ins Publikum]:  "Das ist aber Griechisch." 
Richter Biernatham AG [verlegen]: "Stimmt!"


Offenbar veranlaßte dies alles den gerade mit seinem Berufsleben abschließenden Biernath, als vermeintliche  "Geheimwaffe" den inzwischen sattsam bekannten Gönsch - einen eitlen Pöstchensammler und offensichtlich äußerst unbeherrschten Choleriker - als Krönung seiner amtsrichterlichen Laufbahn einzusetzen.

Aber das ist eine ganz andere Geschichte, die ja gerade erst begonnen hat.


Unfreiwillig komisch textet die FAZ:
"Gönschs Metier ist nun die Alltagskriminalität"


Fazit:

In Frankfurts Justiz ist also ganz offensichtlich der Wurm drin. Egal, ob bei der Staatsanwaltschaft oder in den Richterzimmern. Das hat man inzwischen auch im Wiesbadener Justizministerium von Jörg-Uwe Hahn (FDP), seines Zeichens auch stellvertretender Ministerpräsident, wahrgenommen. Alles in allem kann man sich also die Frage stellen: Sind die in Frankfurt eigentlich noch ganz dicht?

Man könnte es fast bezweifeln...




Mittwoch, 21. August 2013

"Wie notieren wir denn heute?" - Die Lügen des Herrn Gönsch

An der Börse steht der Kurs von Papieren ja mal so, mal so. Deswegen fragt man dann, wenn man sich für bestimmte Firmen oder Branchen interessiert: "Wie notieren wir denn heute?"

Nun ja, beim Frankfurter Amtsgericht ist die Börsenstimmung heute eher mau. Fieberhafte Verkaufsbemühungen senken das Kursniveau, Anfragen vom Justizministerium aus Wiesbaden senken die Stimmung und heizen die allgemeine Nervosität an... 

Nachdem gestern abend per eMail und per Fax die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Vorsitzenden Richter am AG Manfred M. Gönsch sowohl an das hessische Justizministerium als auch an seinen Amtsgerichtspräsidenten versandt waren - selbstverständlich an den Beschuldigten und seine Parteiorganisation in Kopie - konnte man aus Richtung Wiesbaden/Mainz im Osten bereits das Wetterleuchten über Steinbach/Taunus und über Frankfurt sehen.

Und auch der Herr Gönsch hatte erwartungsgemäß einen gewissen Leidensdruck und sah Handlungsbedarf, nun öffentlich zu reagieren. Dummerweise tat er das aber etwas gehetzt, in Zeitnot, und ohne sich über alle Konsequenzen seiner Äußerung im Klaren zu sein. Hatte sein Adlatus mit dem Kürzel FS vorher noch allerlei kritische Nachfragen auf der Facebookseite gelöscht und dann notgedrungen eine erste Erklärung veröffentlicht, mußte der Meister höchstselbst kurz vor Mitternacht die Notbremse ziehen.


Manfred Gönsch
Nein, diese Vorwürfe stimmen selbstverständlich nicht. Der Urheber der Anschuldigungen ist bekannt. Seien Sie sich daher gewiss, dass die Anschuldigungen völlig haltlos sind. (FS) 
16. August um 19:13 · Öffentlich  

Man beachte die Formulierung und den semantischen Gehalt:
  1. "Selbstverständlich" soll etwas nicht stimmen... - doch was ist eigentlich "selbstverständlich", außer daß man als Richter in einer Verhandlung nicht herumkrakeelt? Und als Zuschauer während einer öffentlichen Verhandlung gefälligst die "Schnauze" hält? 
  2.  "Der Urheber der Anschuldigungen ist bekannt"...  - eine glatte Lüge (Nr.1), da ich selbst als Urheber der Anschuldigung dem Herrn Gönsch bis dato überhaupt nicht bekannt war. 
  3. Was soll das "daher" im letzten Satz bedeuten, außer dem evidenten Bekenntnis, daß "FS" keine Ahnung von kausaler Begründung hat?  

Nachdem dann der Hochtaunuskreis in heller Aufregung war, aufgrund meiner Aufforderung an den Präsidenten des Frankfurter Amtsgerichts, den Herrn Gönsch zu suspendieren...

"[Da] Herr Gönsch den Vorfall trotz Vorhalts hartnäckig leugnet, zeigt er also auch mangelnde Einsicht in die Verwerflichkeit seines vorsätzlichen Rechtsbruches und bestätigt damit seine soziale Inkompetenz gemäß § 9 DRiG (4).
Ich darf Sie also auffordern, Herrn Gönsch vorläufig zu suspendieren; zumal wegen des fraglichen Vorfalls auch bereits Strafanzeige wegen Verdachts auf strafbare Handlungen gemäß § 185 und § 240 StGB erstattet wurde"
mußte der Rassegeflügelzüchter, Olympbesteiger, Klinikaufsichtsrat und Kreistagsvorsitzende Gönsch (SPD) nachbessern:


Manfred Gönsch 
Erklärung zu den auf einigen Blogs und auf Facebook geäußerten Vorwürfen

Zutreffend ist, dass ich dem Prozess gegen Herrn P. kurzzeitig beigewohnt habe. Als die Verhandlung beendet war und der Angeklagte nicht aufhörte, verschiedene Personen aufs Übelste zu Beschimpfen, habe ich gerufen: „Jetzt reicht‘s aber“ und kurz darauf den Sitzungssaal verlassen.

Wie ich von verschiedenen Geschädigten gehört habe, sind gegen den dortigen Angeklagten und andere Personen bundesweit verschiedene Strafverfahren wegen Beleidigung und Verleumdung anhängig.

Im Übrigen habe ich gute Kontakte nach Israel und arbeite aktiv bei der CJZ (Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit). 
Die Stellung eines Strafantrags wird geprüft. Weitere Stellungnahmen folgen nicht. 
20. August um 23:36 · Öffentlich

Und jetzt wird es lustig. Denn im Eifer des Gefechts merkt der Herr Gönsch nämlich gar nicht, daß er sich gerade um Kopf und Kragen (und möglicherweise sogar um seinen Pensionsanspruch) redet.

Denn er lügt wie gedruckt. 

Fangen wir mal von hinten an.
  1. Wenn er sich doch so sicher ist, braucht er, der Herr Volljurist und Richterausbilder, doch nichts zu prüfen: er erstattet einfach eine Strafanzeige. Normalerweise macht das bei Richtern und Beamten sogar der Dienstherr, wegen der "Fürsorgepflicht" als Gegenleistung für das "besonderer Treueverhältnis" von Richtern und Beamten ihrem Dienstherrn gegenüber.
  2.  Klar, jetzt werden die Alibi-Juden bemüht, "Kontakte" nach Israel und die obligatorische "aktive Mitarbeit" in der "Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit". Dabei geht es doch nur ums StGB und ums Dienstrecht, lieber Herr Gönsch!  
  3. Andere angeblich "bundesweit [anhängige] verschiedene Strafverfahren wegen Beleidigung und Verleumdung" stehen hier nicht zur Rede, sind also ein billiges Ablenkungsmanöver. Gegen mich ist übrigens kein Strafverfahren anhängig, vorbestraft bin ich ebenfalls nicht.
  4. Ihre Darstellung des Dialogs und Ihrer Wortbeiträge ist falsch; aber als Beschuldigter dürfen sie natürlich lügen (Lüge Nr. 2). 
  5. Die Verhandlung war eben gerade noch nicht abgeschlossen, Sie haben WÄHREND der Verhandlung herumkrakeelt (Lüge Nr. 3)  Lassen wir es doch objektiv klären, was ein Richter aus dem Zuschauerraum während einer Verhandlung darf und was nicht. Ja, Sie lügen, die Verhandlung war noch nicht beendet!  Ihr Geschrei machten Sie im Sitzen, auch der Richter Biernath saß ja noch...   

 Es zeigt sich immer wieder: wer lügt, braucht ein gutes Gedächtnis! 

Die Unterstützung durch solche verleumderischen faker wie die Facebook-Pseudnoyme "Jiri Zapletal" und "Yoram Löw" ist übrigens - das sollten Sie wissen - ein trojanisches Pferd. Aber die beiden werden ja ohnehin bei etwaigen Gerichtsverfahren als Zeugen geladen, dann allerdings unter ihrem richtigen Namen.

Zum guten Schluß darf ich einfach zitieren, da der Betreffende direkt neben mir saß bei jenem Vorfall:
Tobias Huch
Glücklicherweise interessieren sich die ersten Medien für das unmögliche Verhalten von Herrn Gönsch. Ich denke, dass seine Entlassung aus dem Richterdienst bald folgen muss. Ein Richter, der in einem Gerichtssaal als Zuschauer einen Angeklagten beschimpft, beleidigt und mit Gewalt bedroht, ist untragbar in einem Rechtsstaat.
21. August um 18:31  

Alles in allem, lieber Herr Gönsch, denken Sie daran: lieber ein Schrecken mit Ende als Schrecken ohne Ende. Es kommt sowieso raus. Es gibt mindestens sechs Zeugen, die unter Eid aussagen werden, was Sie für sprachliche Entgleisungen begangen haben. Machen Sie es besser als Karl-Theodor zu Guttenberg mit seiner Salami-Taktik.

Mensch, machen Sie's wie ein Mann! Geben Sie zu, daß Sie gelogen haben, bevor Sie sich noch weiter in Lügen verstricken!






Dienstag, 20. August 2013

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter am AG Manfred M. Gönsch

Amtsgericht Frankfurt am Main
Der Präsident des Amtsgerichts
Hermann J. Schmidt
Gerichtsstraße 2
60313 Frankfurt am Main
verwaltung@ag-frankfurt.justiz.hessen.de 


cc
Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa
Luisenstraße 13
65185 Wiesbaden 
poststelle@hmdj.hessen.de



Dienstaufsichtsbeschwerde gegen 
Vorsitzenden Richter am Amtsgericht Manfred Gönsch  
Richter i.R. Hans-Ulrich Biernath 

Staatsanwalt Dr. Süß




Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit reiche ich unter Berufung auf Art. 17 GG sowie § 26 DRiG sowie aller anderen einschlägigen Rechtsvorschriften Beschwerde ein über das Verhalten des

Vorsitzenden Richters am Amtsgericht Manfred Gönsch 
Saalburgstr. 12
61449 Steinbach 
Telefon: 06171 / 78861
Telefax: 06171 / 9879094
e-Mail: manfred@goensch.de

sowie der anderen genannten Personen.



Begründung: 

Als Zuschauer in der vom Richter i.R. Biernath geleiteten Verhandlung gegen den Beschuldigten Dr. Adam Poznanski (dritter Prozeßtag, 14. Mai 2013) hat Herr Gönsch sich in einer Weise benommen, die eines deutschen Richters unwürdig ist; insbesondere dadurch, daß er während der Verhandlung(!) aus dem Zuschauerraum mit lauter Stimme den Beschuldigten Dr. Poznanski ansprach, dadurch die Verhandlung störte und die Würde eines deutschen Gerichts in unzumutbarer Weise beschädigte.

Besonders gravierend sind die unflätigen Ausdrücke, die Herr Gönsch dabei gegenüber Dr. Poznanski verwendete:
  • "Halten Sie doch die Schnauze!"   
  • "Halt's Maul, Du Arschloch" 
  • "Willst du eins auf die Fresse haben?" 
Ein Volljurist und Richter sollte wissen, wie man sich als "Öffentlichkeit" in einem Gericht verhält. Daß weder Richter Biernath noch der Staatsanwalt Dr. Süß diesem Treiben Einhalt geboten noch irgendwelche Schritte unternommen haben, die Verfahrensvorschriften der StPO umzusetzen, bedarf ebenfalls dienstrechtlicher Beurteilung.

Insbesondere deshalb, weil direkt vor diesem Vorfall und auch im Anschluß daran die Herrren Gönsch, Biernath und Dr. Süß in äußerst angeregtem Gespräch auf dem Gerichtsflur gesehen wurden. Es scheint sich also um ein abgekartetes Spiel gehandelt zu haben, mit dem Ziel, den Beschuldigten Dr. Poznanski zu provozieren und eventuell zu unbedachten Äußerungen oder Handlungen hinreißen zu können.


Zeugen:

Es werden mindestens sechs Zeugen benannt werden, die diesen Vorfall erlebt haben und die Darstellung bestätigen können. Ich selbst war an allen drei Verhandlungstagen nahezu durchgängig im Gerichtssaal anwesend und habe die Vorgänge protokolliert. Ich werde meine Aussage auch unter Eid bestätigen, falls erforderlich.

Weiterhin werden im Strafermittlungsverfahren zusätzlich die Herren Biernath und Dr. Süß sowie die Protokollbeamtin (N.N.) und die anwesende Justizwachtmeisterin (N.N.) als Zeugen benannt werden.


Referenzen:


Fazit:

Herr Gönsch ist aufgrund seiner persönlichen Psychostruktur offensichtlich nicht geeignet, das Richteramt auszufüllen; neben der Befähigung zum Richteramt bedarf es zur Berufung als Richter nach § 9 DRiG neben der deutschen Staatsangehörigkeit (1) auch einer hinreichender sozialen Kompetenz (4) und dem Nachweis, daß der Berufene jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland eintritt (2). Allein seine Wortwahl - die unter- oder vorbewußt durchaus auch auf antisemitische Sprachmuster zurückgriff - läßt hieran erhebliche Zweifel aufkommen. 

https://www.facebook.com/ManfredGoensch, Dienstag 20.08.2013 18:35 Uhr 


Da Herr Gönsch den Vorfall trotz Vorhalts hartnäckig leugnet (siehe Bild), zeigt er also auch mangelnde Einsicht in die Verwerflichkeit seines vorsätzlichen Rechtsbruches und bestätigt damit seine soziale Inkompetenz gemäß  § 9 DRiG (4).

Ich darf Sie also auffordern, Herrn Gönsch vorläufig zu suspendieren; zumal wegen des fraglichen Vorfalls auch bereits Strafanzeige wegen Verdachts auf strafbare Handlungen gemäß § 185 und § 240 StGB erstattet wurde. 

Meine Postanschrift geht Ihnen auf dem Postweg zu.



Mit freundlichen Grüßen,


Kay Lorey M.A.

Montag, 19. August 2013

Gönsch, jetzt einfach mal die Fresse halten!

Die Frankfurter Justiz-Szene ist bekanntlich immer wieder für einen Schenkelklopfer gut. Sei es, daß ein inzwischen im Ruhestand befindlicher Richter drei Tage wegen "Beleidigungen" verhandelt, dann aber doch nicht zu Potte kommt, sei es, daß Staatsanwälte im Zusammenspiel mit einem Hamas-konspirativen CDU-MdB aus Münster nicht nur einen unsinnigen Prozeß vom Zaun brechen, sondern auch schon mal den angeklagten Juden duzen.

Der größte Hit war aber bekanntlich jener pöbelnde Proll, der aus dem Zuschauer-Raum heraus, ohne daß der Vorsitzende der Verhandlung daran Anstoß genommen hätte, urplötzlich den Angeklagten, den jüdischen Arzt Dr. Adam Poznanski aus Frankfurt, gegen Ende des dritten Prozeßtages heftig angeschrieen und wüst beschimpft hatte: "Halten Sie doch die Schnauze!" Und als der Angeklagte sich das verbat, setzte dieser Brüllaffe sogar noch schweinisch grinsend nach mit den Worten "Halts Maul, Du Arschloch!" Worauf ihm der Angeklagte freundlich anbot, sich auf dem Gerichtsflur eine Tracht Prügel abzuholen...

Auszug aus der privaten Mitschrift (Kay Lorey) 
Zuschauer: "Halt's Maul, Du Arschloch" und "Willst du eins auf die Fresse haben?" 
A.P.: Wendet sich zu ihm (überrascht) "Wie meinen?!" Weist auf den Gerichtsflur.
A.P. zu Biernath: "Haben Sie das gehört?" 
R. a. AG Biernath: - 
StA Dr. Süß: - 
Justizbedienstete steht hinter A.P. und legt ihm die Hand auf die Schulter. Tumult. Abbruch der Verhandlung.  



Gleichheit vor dem Gesetz

Ein ganz offensichtlich bestellter Prolet, jener (bisher) Unbekannte, der da als Provokateur (vermutlich in Absprache mit dem Richter i. R. Biernath und dem Staatsanwalt Dr. Süß) die Sau rauslassen sollte, um den Angeklagten zu unüberlegten Handlungen zu verleiten. Die klassische deutsche Brülljustiz eben, die nicht nur durch Roland Freisler weltberühmt wurde.

An dieser Stelle erlaubt sich der Chronist, gegen die Regeln der Kunst auch mal ein persönliches Wort einzuflechten. Da er über ein durchaus auch cholerisches Temperament zu verfügen in der Lage ist, war seine spontane Phantasie, den schreienden Deppen in den Gerichtsflur zu verfrachten und ihm dort handgreiflich das Maul zu stopfen. - Allein der Tatsache geschuldet, daß man einem Gericht auch dann, wenn der Richter oder der Staatsanwalt es keineswegs verdient haben als Respektsperson zu gelten, die gebührende Achtung schuldet, jedenfalls in einem halbwegs demokratischen Rechtsstaat, unterließ er diese Handlung. - Aber aufgeschoben ist ja nicht aufgehoben... 

Bekanntlich sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Das gilt auch für Richter oder Staatsanwälte;
  • für Richter, die bereits seit 33 Jahren diesen Job machen, gilt natürlich zusätzlich auch, daß sie wissen, wie man sich als Zuschauer in einem Gerichtssaal zu benehmen hat.
  • Ein Richter, der seit 24 Jahren selber Richter ausbildet, sollte verinnerlicht haben, wie sich ein Organ der Justizpflege öffentlich aufzuführen hat.
  • Ein Richter, der seit sieben Jahren Mitglied des Richterdienstgerichtes ist, vor dem er sich vielleicht demnächst selbst zu verantworten hat, sollte nicht in Konflikt mit der StPO und nicht mit dem StGB kommen...  


Nein, Gönsch, SIE halten jetzt einfach mal die Fresse, kapiert?!

Ihr Auftritt am 14. Mai in der Sache "Das deutsche Volk gegen Dr. Adam Poznanski" war dermaßen ohne Worte, daß es auch drei Monate danach schwer fällt, das zu beschreiben; aber für die Strafanzeige und die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Sie wird das natürlich fein säuberlich formuliert, keine Sorge. Wer es nicht selbst erlebt hat, der ist geneigt, Ihre perverse Selbstdarstellung als Ausgeburt der Phantasie des Chronisten abzutun. Doch leider - Pech für Sie - gibt es ausreichend Zeugen, die mitverfolgt haben, was Sie da veranstaltet haben, incl. der Herren Biernath und Süß sowie der niedlichen Justizwachtmeisterin und der Protokollantin, die Sie ja alle vier persönlich kennen.





Höflichkeit und Respekt auch gegenüber Juden!

Das müssen Sie offenbar erst noch lernen, und wir fangen jetzt gleich mit der ersten Unterrichtseinheit an. Aber, davon abgesehen, daß ausgerechnet so jemand wie Sie, ein solch rotziger Verbalterrorist, wirklich glaubt  im Hessischen Landtag sein zu sollen, das ist ein starkes Stück Selbstüberschätzung. Ja sind Sie denn noch ganz bei Trost?





Also, Freundchen, wir sehen uns dann demnächst bei Gericht. Dann sind SIE der Angeklagte und ich einer der vielen Zeugen. Und, ganz ehrlich, darauf freue ich mich jetzt schon riesig! Und, wie ich Dr. Adam Poznanski kenne, kommt eine Privatklage auch noch auf Sie zu.

Sie... RASSE-Geflügelzüchter, Sie!

Sonntag, 23. Juni 2013

Non, je ne regrette rien...

Ehrlich, ich würde es jederzeit wieder tun: dem einzig Normalen in diesem Facebook-Hexenkessel von übler Nachrede und persönlicher Schmähung zur Seite stehen. Denn Adam Poznanski hat schlicht und einfach recht in seinem Kampf gegen christlich "zionistische" angebliche Freunde Israels, er hat recht, was seine Entlarvung solcher dubioser Früchtchen wie Irena Wachendorff oder Ruprecht Polenz angeht. Adam Poznanski hat auch recht, was seinen ehrenwerten und achtenswerten Kampf gegen solche Figuren wie den rechtbeugenden Richter im Ruhestand Biernath oder die diversen Handlanger im Sumpf der Frankfurter Staatsanwaltschaft angeht.


Das gemeinsame Ziel der Facebook-Mobber

Ohnehin hat Adam Poznanski recht, was die Hintergründe der Unterwanderung jüdischer Organisationen in Deutschland durch "liberale" Konvertiten, die sich als "Rabbiner" oder als "Generalsekretäre" gerieren. Und er hat recht, was deren Zusammenspiel mit denen angeht, die unter iranischer Regie fleißig an einer Shoah 2.0 basteln und dafür sich mit Türken, Arabern und Mohammedanern gemein machen... - Hauptsache, man ist geeint in der Anstrengung zur Delegitimation des Staates Israel, notfalls auch mithilfe eines "Waldorfkindergartens".

Oder eben mit dem mobbenden Pöbel, der aktuell im Facebook-Kindergarten veranstaltet wird, um den Juden Poznanski zu demontieren, zu desavouieren, zu denunzieren.


Non, je ne regrette rien...

Wer sich neben Adam Poznanski stellt, der bekommt einen Teil des shit-storms ab; das war zu erwarten und ist nicht besonders originell. Daß dies mit Lügen, Verleumdungen, Halbwahrheiten und illegal beschafften Ausweisdokumenten geschehen würde, zeigt die kriminelle Energie dieser Stalker und Mobber. Sich dem furchtlos zu stellen adelt die wenigen Menschen, die das tun - wie Sarah Rothschild oder Tobias Huch - als moralisch besonders qualifiziert, ist es doch eine gute Tat, die als Frucht nicht Applaus und Anerkennung bringt, sondern eine besonders üble Form der ehrverletzenden Nachstellung als Reaktion hervorruft.


Wer steckt hinter dem ganzen Theater?

Sehen wir einmal von Polenz und Wachendorff ab - die beide ja selbst genug Dreck am Stecken haben und derzeit ihre eigenen Hausaufgaben abarbeiten - stellt sich die Frage, wer tatsächlich hier die Regie führt. Der Kenner der Materie weiß, daß alle Fäden zu einer jungen, sich selbst für unwahrscheinlich hübsch und insbesondere unwiderstehlich haltenden, gleichzeitig allerdings erstaunlich intriganten "Journalistin" laufen, die sich selbst in äußerst geschickter Weise agiert und für die Dreckarbeiten ihre "Putztruppe" vorschickt, in der sich Dumme und Kriminelle, echte Personen unter richtigem Namen und multi-fake-nicks,Vorbestrafte und Zwielichtige, christliche "Zionisten" und "jüdische" Antizionisten die Bälle zuspielen und sich mit aller Gewalt anstrengen, die Existenz eines Adam Poznanski mit aller Gewalt zu zerstören (und, by the way, dies auch bei seinen Freunden und Unterstützern versuchen).



Aus gegebenem Anlaß:
update 23.06.2013 19:21 MESZ 

Ich hoffe, daß Adam Poznanski deswegen Strafanzeige erstattet;
vielleicht mache ich es aber auch einfach selbst... 



Die Geschichte der P 

Wie eine kleine als BILD-Zeitungspraktikantin jobbende Studentin sich in der Provinz als Enthüllungs-Journalistin versuchte, diese lustige Story verdient eine eigene Würdigung. Dort wird dann nachgezeichnet werden, wie man bereits mit 23 Jahren versucht, sich als Legende zu installieren, unter Zuhilfenahme von älteren Herren wie Dieter G. oder Henryk B., Dieter H. (Regensburg) oder Hildebrand Embke (Augsburg), die bei ihrer Eitelkeit gepackt werden, sich mal mit einem jungen Ding ablichten lassen zu dürfen.  Die Sexfalle klappt so gut wie immer.



Dort wird dann auch nachgezeichnet, wie unprofessionell die P Telefon- und andere Recherchen betrieb und es wird en detail zusammengetragen, was sie eigentlich antreibt. Und warum ihr Kampf notwendigerweise unter die Gürtellinie gehen muß.

Inzwischen gibt es übrigens sogar schon einen "Award" mit diesem Namen.
"Wir schufen letzte Woche den "Jennifer Nathalie Pyka Award" für gute Nachwuchsjournalisten und unsere erste Vorsitzende verlieh diesen "Award" an Jennifer Nathalie Pyka als erste Preisträgerin."

Dümmer geht's nimmer.


__________________________________________________ 




Persönliche Botschaft an Adam Poznanski 

Wenn ich schreibe "non, je ne regrette rien", dann bezieht sich das ausdrücklich nicht auf mein Verhalten Dir gegenüber, Adam. Einiges habe ich früher falsch eingeschätzt oder aufgrund eigener verletzter Eitelkeit wichtiger genommen als es in diesem Spiel ist. Das bedaure ich sehr. Denn ich habe Dir Unrecht getan, nicht Du mir. Da ich Dich vor langer Zeit öffentlich angegriffen habe, hast Du auch Anspruch auf eine öffentliche Bitte um Vergebung.

Die Wende ergab sich durch den Prozeß dieses unglaublich agierenden Amtsrichters in Frankfurt. Hier kam die Erkenntnis bei mir. Wer diesen Prozeß erlebt oder davon gelesen hat, der kann nicht anders, als an Deiner Seite zu stehen. Es sei denn, er ist per se amoralisch.

Daß sich dann diverse Facebook-User dann meiner entfreundeten oder mich beschimpften, manche gar Erpressung versuchten ("...entweder der Poznanski oder ich, entscheide Dich!"), das kann man als Bestätigung verstehen: angegriffen wird immer nur der, der den Ball hat. In dem Fall also Du, Adam; Leute wie ich sind nur der Kollateralschaden.


Donnerstag, 16. Mai 2013

Strafanzeige gegen den Richter Biernath

Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Konrad-Adenauer-Straße 20 
60313 Frankfurt am Main
Vorab per Telefax: 069 13 67 21 00


Strafanzeige gegen Richter am Amtsgericht Biernath
Bezug: 915 Ds - 6130 Js 248742/12



Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen den Richter am Amtsgericht Hans-Ulrich(?) Biernath (erkennender Richter im Verfahren 915 Ds - 6130 Js 248742/12) wegen des dringenden Verdachts, folgende Delikte begangen zu haben:
  1. Nötigung gemäß § 240 StGB  zu Lasten der Geschädigten Adam Poznanski
  2. Beleidigung gemäß § 185 StGB  zu Lasten der Geschädigten Adam Poznanski, Frank Schmauß und Irena Wachendorff
  3. Üble Nachrede resp.Verleumdung gemäß §§ 186, 187 StGB zu Lasten des Geschädigten Adam Poznanski
  4. Freiheitsberaubung gemäß § 239 StGB (Versuch) zu Lasten des Geschädigten Adam Poznanski
  5. Bestechlichkeit gemäß § 332 StGB  
  6. Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB 
  7. Strafvereitelung gemäß § 258 StGB 
sowie wegen aller weiteren in Frage kommenden Straftaten.

Als Zeugen benenne ich vorerst die Staatsanwältin Höra, die Staatsanwälte Bloch und Dr. Süß sowie die Protokollantinnen und Justizwachtmeister des o.g. Verfahrens (ladungsfähige Anschrift bekannt). Weitere Zeugen können zusätzlich benannt werden bzw. erstatten oder erstatteten bereits ihrerseits eigenständig Strafanzeigen.

In den Verhandlungen am 29.04., 03.05. und 14.05.2013 war ich durchgängig Zeuge des Geschehens. Der Beschuldigte hat eine nicht mehr rational begründbare und vor allem den Angeklagten Dr. Adam Poznanski, den Verteidiger Frank Schmauß sowie die Zeugin Wachendorff beleidigende Prozeßführung an den Tag gelegt. Er beleidigte die Zeugin Wachendorff mit der öffentlich während des Prozesses (wörtlich!) geäußerten Bemerkung, das Gericht habe
"den Eindruck, daß die Zeugin [Wachendorff] psychische Probleme hat".

Eine solche öffentliche Bewertung eines Zeugen durch den erkennenden Richter - vor Abschluß der Beweisaufnahme und vor den Plädoyers - dürfte überdies auch kaum in Übereinstimmung mit den Vorschriften der StPO und des GVG stehen. Den Verteidiger RA Schmauß sprach er mehrfach beleidigend mit "Herr Schmeiß" an.

Das Engagement des Beschuldigten ist - im Hinblick auf die ausnehmend lächerliche Begründung mit zwei von ihm in einer politischen Diskussion öffentlich gemachten und angeblich beleidigender Äußerungen gegen die Zeugin Wachendorff - nicht mit den sonst üblichen Bewertungen staatsanwaltschaftlichen und richterlichen Handelns zu erklären. Es steht daher zu vermuten, daß der CDU-MdB Ruprecht Polenz (Münster/W. und Berlin) über die StA'in Höra oder andere Personen Einfluß auf die Staatsanwaltschft und/oder den Beschuldigten genommen hat. Gegen die StA'in Höra erfolgt gesondert Strafanzeige, Ruprecht Polenz wird wegen anderer Delikte mit gleicher Post direkt bei der Bundesanwaltschaft angezeigt (wegen Verdachts auf Begünstigung einer terroristischen Vereinigung, hierzu müßte es bereits eine Ermittlungsakte des StA Bloch geben; falls nicht, wird hiermit gleichzeitig gegen den Staatsanwalt Bloch sowie gegen Unbekannt Anzeige erstattet wegen des Verdachts der Strafvereitelung gemäß § 258 StGB, der  Bestechlichkeit gemäß § 332 StGB sowie aller anderen in Frage kommenden Delikte).

Während der Verhandlung am 14.05.2013 verstieg sich der Beschuldigte unter Mißbrauch seiner "Machtfülle" zu dem objektiv durch nichts begründbaren "Beschluß" einer psychiatrischen Begutachtung des angeklagten Dr. med. Adam Poznanski. Hierin ist die aus niedrigen Motiven (wie Rachsucht und Minderwertigkeitsgefühl) begründete Absicht zu erkennen, die berufliche Tätigkeit und die gesellschaftliche Reputation des Angeklagten grundsätzlich zu zerstören.

Es ist zu prüfen, ob der Beschuldigte Biernath seine Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) begangen hat, daher beantrage ich expressis verbis die Prüfung der Maßnahmen nach § 63 StGB (Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus).

Die Begründung wird fortgesetzt und vertieft werden, im übrigen weise ich darauf hin, daß alle hier gemachten Äußerungen ausdrücklich und in Kenntnis der Strafbarkeit einer falschen eidlichen Aussage an Eides Statt versichert werden.

Ferner wird inhaltlich ergänzend Bezug genommen auf das heutige Schreiben des Rechtsanwalts Schmauß vom 15.05.2013 an das Amtsgericht Frankfurt (betreffend die erneute Ablehnung des Vorsitzenden Richters Biernath wegen Befangenheit, siehe auch http://utaliquidfiat.blogspot.de/2013/05/my-goy.html)



Frankfurt, den 15.05.2013


gez.


Kay Lorey M.A.


Dienstag, 14. Mai 2013

"Halten Sie doch die Schnauze!" - Weitere Anmerkungen zur Gerichtssprache "Deutsch"

Heute der dritte Tag des Prozesses gegen Dr. Adam Poznanski in Sachen seiner angeblichen "Beleidigung" der verlogenen und enttarnten Kostümjüdin Irena Wachendorff vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main, von 9:00 Uhr bis ca. 14:30 Uhr, erneut unter dem Vorsitz des zuvor wegen Befangenheit vom Angeklagten abgelehnten Richters Biernath. - Zur Erinnerung: von den sieben Vorwürfen der Anklage sind genau zwei übrig geblieben, die logischerweise nur in einem Freispruch enden können, wie der Angeklagte auch ganz richtig dem Richter als freundliches Grußwort am Ende der erneut abgebrochenen Verhandlung mit auf den Weg gab.


Worum geht es eigentlich noch? 

Durch zwei Äußerungen fühlt sich die "Geschädigte" Wachendorff beleidigt, und lediglich durch Zurücknahme des Strafantrages durch die Wachendorff selbst käme die Frankfurter Justiz aus jener irren Zwickmühle heraus, in die sie durch die recht dumme Aktion der Staatsanwältin Höra und des Richters Biernath gebracht wurde. Zwei Punkte bleiben also, die überhaupt noch verhandelt werden:
  1. Der eine Vorwurf ist die Beleidigung durch das Wort "Kostümjüdin", das im konkreten Fall (in Bezug auf die  Wachendorff  also) gar nicht beleidigend sein kann, da der Wahrheitsbeweis längst erbracht ist: die aus dem Volk der Täter abstammende und in toto unjüdische Wachendorff hat sich in einer schamlos dreisten und perfide amoralischen Lebenslüge die Vita eines Nachkommens der Opfer angezogen; dies allein wäre nur die neurotische Idiotie einer alten Waldorf-Schrulle, wenn sie dieses nicht allein deswegen gemacht hätte, um damit besser und mit größerer Publikumswirkung gegen Israel in den Krieg ziehen zu können. Eine solche Perversion jedoch verhöhnt nachträglich die Opfer der Shoah und ihre wahren Nachkommen, es ist die perverseste und amoralischste Geschichtsfälschung, die sich ein Deutscher überhaupt ausdenken kann. 
  2. "Der Hengst wirft sich in Schale" - diese Äußerung des Angeklagten, die in Bezug auf den noch bei anderer Gelegenheit zu behandelnden Hamasverharmloser, Mullah-Freund und CDU-MdB Ruprecht Polenz gefallen ist, kann nach dem Urteil eines verständigen objektiven Betrachtes keine Ehrverletzung der Wachendorff darstellen. Sie bezieht sich nämlich auf eine ganz andere Person. Sie fiel nämlich in einer politischen Debatte, und nicht etwa in der geschlechtlich und religiös gemischten Sauna in Köln oder Bonn. 
Wie zu erwarten war - der Chronist hat mehrere Wetten diesbezüglich gewonnen - wurde der Befangenheitsantrag abgewiesen von einem "übergeordneten" Richter Menz, die Begründungen dafür sind belanglos bis fadenscheinig. Eine davon ist allerdings doch der kurzen Erwähnung wert. Der Richter, der Texte nur lesen kann, wenn er sich  das Blatt Papier im Abstand von etwa zehn Zentimeter vor die Augen hält, leistete sich einen hübschen freudschen Versprecher, als er die Begründung der Ablehnung des Befangenheitsantrages verlas, und zwar jenen Passus, in dem vom Verteidiger, RA Schmauß, Verfahrensverstöße gerügt worden waren.

Biernath las doch tatsächlich: "Auch begründete Verfahrensverstöße..."  (statt, wie dann korrigiert verlesen: "Auch begründen Verfahrensverstöße nicht eine Befangenheit...").


Die freudsche Fehlleistung ermöglicht den direkten Blick ins Unterbewußtsein

Aha, sehr schön, vielen Dank, Freud läßt grüßen. Wir haben hier also nicht nur einen Juristen, der Montesquieu  und die Gewaltenteilung nicht kennt, sondern die Gewaltenteilung und Montesquieu offenbar für einen Fremdkörper in der arischen Volksgemeinschaft im deutschen Recht hält; nein, wir haben auch einen Juristen, der es überhaupt für denkmöglich hält, es könne begründete(!) Verfahrensverstöße im deutschen Recht geben. Ein solches Denken, egal ob bewußt oder vorbewußt oder unterbewußt oder unbewußt, das hat es zuletzt in Deutschland unter Roland Freisler und seinem "Volksgerichtshof" gegeben; gut, bei denen war es bewußt.

Fazit der Ablehnung der Ablehnung des Richters wegen Befangenheit: der Richter Biernath, der die Grenzen seiner moralischen und intellektuellen Kompetenz ganz offensichtlich schon längst überschritten hat, wird weiter diesen Prozeß führen. Eigentlich.

Nur eigentlich, denn, wie bereits angedeutet... - aber das kommt erst zum Schluß, den der Bogen soll doch erst ordentlich gespannt werden. Es begann wie gehabt mit der Befragung der verlogenen "kostümjüdischen" Zeugin Wachendorff durch Rechtsanwalt Frank Schmauß, der wie gewohnt ruhig und souverän agierte. Ein Fels in der Brandung der heftigen rhetorischen Wellen dreier Prozeßtage zwischen den zwei "Silberrücken", die einen Betrachter teilweise an ähnliche Situationen auf dem Affenfelsen im Zoo erinnern mochten. Der expressive Angeklagte einerseits, der heute eher besonnen und überlegt - sowie ohnehin wie immer überlegen - wirkte und der heute dafür  besonders senil wirkende Richter andererseits - der seine Häme und seinen Zynismus kaum zu verbergen wußte und dies wohl auch gar nicht wollte, da er dies eventuell für jenen berühmten "leutseligen" Humor hielt, der in Deutschland so gern "von oben herab" verschenkt wird. Folgerichtig drohte Biernath heute erneut dem Angeklagten, ihn in Ordnungshaft nehmen zu lassen, wegen Mißachtung des Gerichts. Worauf Dr. Poznanski locker konterte, von ihm aus gerne, ob der Richter mit in die Zelle kommen wolle...?


Wie gehabt: Biernath beantwortet die Fragen an die Wachendorff 

Ansonsten wurde jede zweite Frage an die Zeugin vom Richter abgelehnt, weil sie bereits gestellt worden sei oder - der heutige Favorit in der richterliche "Argumentation" - eine Suggestivfrage zum Inhalt habe. Worauf Verteidier RA Schmauß sie eben flugs umformulierte, ohne mit der Wimper zu zucken. Besonders gelungen war, daß er bei jeder der sonstigen abgelehnten Fragen einen förmlichen Beschluß des Gerichts beantragte, der ins Protokoll aufgenommen werden mußte.

Einige der Antworten zeigten allerdings, daß die verlogene Wachtel aus Remagen psychisch angeschlagen war und mental in die Knie ging. Was ja kein Wunder ist, hatte doch der Richter Hans-Ulrich Biernath bereits am zweiten Prozeßtag selbst aus freien Stücken geäußert:

das Gericht habe
"den Eindruck, daß die Zeugin [Wachendorff] psychische Probleme hat" 

Hans-Ulrich, endlich mal eine klare Ansage, Dein Wort in Gottes Ohr! Hätte jeder, der diese "Dame" kennt, auch ohne diesen absurden Prozeß schriftlich geben können...



Was gab es noch? 

Wer oder was war also heute im Gerichtssaal? Als Akteure traten heute neben dem Angeklagten und seinen (zeitweise zwei) Anwälten), einem irre(nde)n Richter, einem kleinen süßen Jungen mit Schmollmündchen als Staatsanwaltdarsteller, sowie einem bestellten Pöbler im Publikum. Doch dazu später. - Weiterhin einige Freunde von Adam Poznanski, zu denen sich zählen zu dürfen der Chronist durchaus stolz ist. Ansonsten aus dem Wachendorff-Clan die berüchtigte Sigrid Herrmann-Marschall, die eifrig mitschrieb, da sie ja Dr. Adam Poznanski ebenfalls - wie die verlogene Wachtel - angezeigt hat, und außerdem noch eine häßliche fette Schlampe mit - sorry, anders kann man es nicht beschreiben - negaholischer "Hackfresse"-, die seit drei Wochen das gleiche Holzfällerhemd trägt (jedenfalls war sie an allen drei Prozeßtagen damit "bekleidet", angeblich soll sie bei Facebook unter dem fake-nick "Chorus Ben Ami" ihr haßerfülltes antisemitisches Unwesen treiben).


Prozeß auf unbestimmte Zeit vertagt

Nach erneutem Befangenheitsantrag brach die schöne neue Scheinwelt der geordneten Gerichtsbarkeit zusammen. Richter Biernath entließ die Zeugin Wachendorff, weil sie einen "Nervenzusammenbruch" hatte. Sie und ihr "Zeugenbeistand", der Möchtegern-Schönling Michael Melchers (heute mal ohne jenen schwulen Seidenschal der beiden ersten Tage) rannten auch flugs aus dem Saal, wie auf der Flucht.

Weiters erhob sich groß Geschrey zwischen dem Richter, dem Verteidiger und dem Angeklagten. Der im Lauf eines halben Tages möglicherweise vom senilen zum altersdebilen Biernath gereifte "Richter" beleidigte den Rechtsanwalt Schmauß durch mehrfache Ansprache als "Herr Schmeiß", Poznanski wurde laut, RA Schmauß wurde laut...

...und daraufhin erscholl, mit donnerndem Gebrüll, aus der hintersten linken(!) Ecke des Gerichtsaals, aus dem letzen Winkel des Zuschauerraums, direkt neben der Tür, eine Stimme, die Dr. Adam Poznanski anschrie: "Halten Sie doch endlich mal die Schnauze!"


Die Ehre eines teutschen Gerüchts und die Prozeßführung eines Greises

Die Zuschauer erstarrten, alle Köpfe flogen zu dem Schreihals, einem Mittfünfziger mit faltigem Gesicht und im schlechtsitzenden billigen blauen 30-Euro-Anzug gekleidet, der blöde grinsend weiterschrie und dem Angeklagten sogar Schläge anbot, sich allerdings dann doch recht schnell verdrückte und nach dem Ende nicht mehr gesehen ward.

Normalerweise hätte ein Richter, der diese Bezeichnung verdient, einen solchen Störer sofort festnehmen lassen oder doch wenigstens zur Ordnung rufen müssen. Was in diesem Fall offenbar deswegen unterblieb, weil der dumme nichtsnutzige Schreihals zuvor in der Mittagspause im angeregten Gespräch mit dem Staatsanwalt DOKTOR Süß und dem Richter Blindniet gesehen worden war.

Was selbstverständlich nichts zu bedeuten hat und reiner Zufall ist.


Wie geht es weiter? 

Gegen den erkennenden Richter am Amtsgericht sind inzwischen - seit heute - mehrere Strafanzeigen wegen Strafvereitelung, Bestechung, Nötigung und Rechtsbeugung anhängig.

Im übrigen hat der zukünftige Ex-Richter Biernath dem Publikum(!) mitgeteilt, er werde den Prozeß sowieso nicht weiterführen, da er in den (wörtlich: "verdienten") Ruhestand gehe. Weiterhin wörtlich: "Mich sehen Sie hier nicht mehr". Eigentlich will er aber einen Prozeß führen.

Zuvor allerdings mußte dieser cholerische amoralische Gnom demnächst verrentete Richter noch die Sau rauslassen und per Gerichtsbeschluß festlegen, der Angeklagte habe sich einem psychiatrischen Gutachten zu unterziehen, da er nach Meinung des Gerichts eventuell "nicht" oder "vermindert schuldfähig" sei. Das mag dieser irre aggressive Greis komische "Richter" vielleicht für einen genialen Schachzug halten, doch es wird ein Rohrkepierer. Leider sieht unsere Justiz keinen Weg vor, einen offensichtlich durchgeknallten "Richter" zu mäßigen und zur Ordnung zu rufen und zur Besinnung zu bringen.


Unter'm Strich

Was sichtbar wurde heute in Frankfurt am Main: ein System, das emotionale Krüppel, moral- und hirnlose Parasiten - die sich für "Organe der Rechtspflege" halten - bedingungslos und straffrei durchfüttert, ist krank. Einfach nur krank. Daran werden auch Gutachten, Gegengutachten und (geschätzt) weitere drei Prozeßtage nichts ändern.

Wer über eine gewisse Lebenserfahrung verfügt, der hat bekanntlich schon Pferde vor der Apotheke kotzen und Schweine fliegen sehen. Was heute in Frankfurt flog, war allerdings eine gigantische riesengroße Mega-Sau.