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Donnerstag, 16. Mai 2013

Strafanzeige gegen den Richter Biernath

Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Konrad-Adenauer-Straße 20 
60313 Frankfurt am Main
Vorab per Telefax: 069 13 67 21 00


Strafanzeige gegen Richter am Amtsgericht Biernath
Bezug: 915 Ds - 6130 Js 248742/12



Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen den Richter am Amtsgericht Hans-Ulrich(?) Biernath (erkennender Richter im Verfahren 915 Ds - 6130 Js 248742/12) wegen des dringenden Verdachts, folgende Delikte begangen zu haben:
  1. Nötigung gemäß § 240 StGB  zu Lasten der Geschädigten Adam Poznanski
  2. Beleidigung gemäß § 185 StGB  zu Lasten der Geschädigten Adam Poznanski, Frank Schmauß und Irena Wachendorff
  3. Üble Nachrede resp.Verleumdung gemäß §§ 186, 187 StGB zu Lasten des Geschädigten Adam Poznanski
  4. Freiheitsberaubung gemäß § 239 StGB (Versuch) zu Lasten des Geschädigten Adam Poznanski
  5. Bestechlichkeit gemäß § 332 StGB  
  6. Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB 
  7. Strafvereitelung gemäß § 258 StGB 
sowie wegen aller weiteren in Frage kommenden Straftaten.

Als Zeugen benenne ich vorerst die Staatsanwältin Höra, die Staatsanwälte Bloch und Dr. Süß sowie die Protokollantinnen und Justizwachtmeister des o.g. Verfahrens (ladungsfähige Anschrift bekannt). Weitere Zeugen können zusätzlich benannt werden bzw. erstatten oder erstatteten bereits ihrerseits eigenständig Strafanzeigen.

In den Verhandlungen am 29.04., 03.05. und 14.05.2013 war ich durchgängig Zeuge des Geschehens. Der Beschuldigte hat eine nicht mehr rational begründbare und vor allem den Angeklagten Dr. Adam Poznanski, den Verteidiger Frank Schmauß sowie die Zeugin Wachendorff beleidigende Prozeßführung an den Tag gelegt. Er beleidigte die Zeugin Wachendorff mit der öffentlich während des Prozesses (wörtlich!) geäußerten Bemerkung, das Gericht habe
"den Eindruck, daß die Zeugin [Wachendorff] psychische Probleme hat".

Eine solche öffentliche Bewertung eines Zeugen durch den erkennenden Richter - vor Abschluß der Beweisaufnahme und vor den Plädoyers - dürfte überdies auch kaum in Übereinstimmung mit den Vorschriften der StPO und des GVG stehen. Den Verteidiger RA Schmauß sprach er mehrfach beleidigend mit "Herr Schmeiß" an.

Das Engagement des Beschuldigten ist - im Hinblick auf die ausnehmend lächerliche Begründung mit zwei von ihm in einer politischen Diskussion öffentlich gemachten und angeblich beleidigender Äußerungen gegen die Zeugin Wachendorff - nicht mit den sonst üblichen Bewertungen staatsanwaltschaftlichen und richterlichen Handelns zu erklären. Es steht daher zu vermuten, daß der CDU-MdB Ruprecht Polenz (Münster/W. und Berlin) über die StA'in Höra oder andere Personen Einfluß auf die Staatsanwaltschft und/oder den Beschuldigten genommen hat. Gegen die StA'in Höra erfolgt gesondert Strafanzeige, Ruprecht Polenz wird wegen anderer Delikte mit gleicher Post direkt bei der Bundesanwaltschaft angezeigt (wegen Verdachts auf Begünstigung einer terroristischen Vereinigung, hierzu müßte es bereits eine Ermittlungsakte des StA Bloch geben; falls nicht, wird hiermit gleichzeitig gegen den Staatsanwalt Bloch sowie gegen Unbekannt Anzeige erstattet wegen des Verdachts der Strafvereitelung gemäß § 258 StGB, der  Bestechlichkeit gemäß § 332 StGB sowie aller anderen in Frage kommenden Delikte).

Während der Verhandlung am 14.05.2013 verstieg sich der Beschuldigte unter Mißbrauch seiner "Machtfülle" zu dem objektiv durch nichts begründbaren "Beschluß" einer psychiatrischen Begutachtung des angeklagten Dr. med. Adam Poznanski. Hierin ist die aus niedrigen Motiven (wie Rachsucht und Minderwertigkeitsgefühl) begründete Absicht zu erkennen, die berufliche Tätigkeit und die gesellschaftliche Reputation des Angeklagten grundsätzlich zu zerstören.

Es ist zu prüfen, ob der Beschuldigte Biernath seine Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) begangen hat, daher beantrage ich expressis verbis die Prüfung der Maßnahmen nach § 63 StGB (Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus).

Die Begründung wird fortgesetzt und vertieft werden, im übrigen weise ich darauf hin, daß alle hier gemachten Äußerungen ausdrücklich und in Kenntnis der Strafbarkeit einer falschen eidlichen Aussage an Eides Statt versichert werden.

Ferner wird inhaltlich ergänzend Bezug genommen auf das heutige Schreiben des Rechtsanwalts Schmauß vom 15.05.2013 an das Amtsgericht Frankfurt (betreffend die erneute Ablehnung des Vorsitzenden Richters Biernath wegen Befangenheit, siehe auch http://utaliquidfiat.blogspot.de/2013/05/my-goy.html)



Frankfurt, den 15.05.2013


gez.


Kay Lorey M.A.


Dienstag, 14. Mai 2013

"Halten Sie doch die Schnauze!" - Weitere Anmerkungen zur Gerichtssprache "Deutsch"

Heute der dritte Tag des Prozesses gegen Dr. Adam Poznanski in Sachen seiner angeblichen "Beleidigung" der verlogenen und enttarnten Kostümjüdin Irena Wachendorff vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main, von 9:00 Uhr bis ca. 14:30 Uhr, erneut unter dem Vorsitz des zuvor wegen Befangenheit vom Angeklagten abgelehnten Richters Biernath. - Zur Erinnerung: von den sieben Vorwürfen der Anklage sind genau zwei übrig geblieben, die logischerweise nur in einem Freispruch enden können, wie der Angeklagte auch ganz richtig dem Richter als freundliches Grußwort am Ende der erneut abgebrochenen Verhandlung mit auf den Weg gab.


Worum geht es eigentlich noch? 

Durch zwei Äußerungen fühlt sich die "Geschädigte" Wachendorff beleidigt, und lediglich durch Zurücknahme des Strafantrages durch die Wachendorff selbst käme die Frankfurter Justiz aus jener irren Zwickmühle heraus, in die sie durch die recht dumme Aktion der Staatsanwältin Höra und des Richters Biernath gebracht wurde. Zwei Punkte bleiben also, die überhaupt noch verhandelt werden:
  1. Der eine Vorwurf ist die Beleidigung durch das Wort "Kostümjüdin", das im konkreten Fall (in Bezug auf die  Wachendorff  also) gar nicht beleidigend sein kann, da der Wahrheitsbeweis längst erbracht ist: die aus dem Volk der Täter abstammende und in toto unjüdische Wachendorff hat sich in einer schamlos dreisten und perfide amoralischen Lebenslüge die Vita eines Nachkommens der Opfer angezogen; dies allein wäre nur die neurotische Idiotie einer alten Waldorf-Schrulle, wenn sie dieses nicht allein deswegen gemacht hätte, um damit besser und mit größerer Publikumswirkung gegen Israel in den Krieg ziehen zu können. Eine solche Perversion jedoch verhöhnt nachträglich die Opfer der Shoah und ihre wahren Nachkommen, es ist die perverseste und amoralischste Geschichtsfälschung, die sich ein Deutscher überhaupt ausdenken kann. 
  2. "Der Hengst wirft sich in Schale" - diese Äußerung des Angeklagten, die in Bezug auf den noch bei anderer Gelegenheit zu behandelnden Hamasverharmloser, Mullah-Freund und CDU-MdB Ruprecht Polenz gefallen ist, kann nach dem Urteil eines verständigen objektiven Betrachtes keine Ehrverletzung der Wachendorff darstellen. Sie bezieht sich nämlich auf eine ganz andere Person. Sie fiel nämlich in einer politischen Debatte, und nicht etwa in der geschlechtlich und religiös gemischten Sauna in Köln oder Bonn. 
Wie zu erwarten war - der Chronist hat mehrere Wetten diesbezüglich gewonnen - wurde der Befangenheitsantrag abgewiesen von einem "übergeordneten" Richter Menz, die Begründungen dafür sind belanglos bis fadenscheinig. Eine davon ist allerdings doch der kurzen Erwähnung wert. Der Richter, der Texte nur lesen kann, wenn er sich  das Blatt Papier im Abstand von etwa zehn Zentimeter vor die Augen hält, leistete sich einen hübschen freudschen Versprecher, als er die Begründung der Ablehnung des Befangenheitsantrages verlas, und zwar jenen Passus, in dem vom Verteidiger, RA Schmauß, Verfahrensverstöße gerügt worden waren.

Biernath las doch tatsächlich: "Auch begründete Verfahrensverstöße..."  (statt, wie dann korrigiert verlesen: "Auch begründen Verfahrensverstöße nicht eine Befangenheit...").


Die freudsche Fehlleistung ermöglicht den direkten Blick ins Unterbewußtsein

Aha, sehr schön, vielen Dank, Freud läßt grüßen. Wir haben hier also nicht nur einen Juristen, der Montesquieu  und die Gewaltenteilung nicht kennt, sondern die Gewaltenteilung und Montesquieu offenbar für einen Fremdkörper in der arischen Volksgemeinschaft im deutschen Recht hält; nein, wir haben auch einen Juristen, der es überhaupt für denkmöglich hält, es könne begründete(!) Verfahrensverstöße im deutschen Recht geben. Ein solches Denken, egal ob bewußt oder vorbewußt oder unterbewußt oder unbewußt, das hat es zuletzt in Deutschland unter Roland Freisler und seinem "Volksgerichtshof" gegeben; gut, bei denen war es bewußt.

Fazit der Ablehnung der Ablehnung des Richters wegen Befangenheit: der Richter Biernath, der die Grenzen seiner moralischen und intellektuellen Kompetenz ganz offensichtlich schon längst überschritten hat, wird weiter diesen Prozeß führen. Eigentlich.

Nur eigentlich, denn, wie bereits angedeutet... - aber das kommt erst zum Schluß, den der Bogen soll doch erst ordentlich gespannt werden. Es begann wie gehabt mit der Befragung der verlogenen "kostümjüdischen" Zeugin Wachendorff durch Rechtsanwalt Frank Schmauß, der wie gewohnt ruhig und souverän agierte. Ein Fels in der Brandung der heftigen rhetorischen Wellen dreier Prozeßtage zwischen den zwei "Silberrücken", die einen Betrachter teilweise an ähnliche Situationen auf dem Affenfelsen im Zoo erinnern mochten. Der expressive Angeklagte einerseits, der heute eher besonnen und überlegt - sowie ohnehin wie immer überlegen - wirkte und der heute dafür  besonders senil wirkende Richter andererseits - der seine Häme und seinen Zynismus kaum zu verbergen wußte und dies wohl auch gar nicht wollte, da er dies eventuell für jenen berühmten "leutseligen" Humor hielt, der in Deutschland so gern "von oben herab" verschenkt wird. Folgerichtig drohte Biernath heute erneut dem Angeklagten, ihn in Ordnungshaft nehmen zu lassen, wegen Mißachtung des Gerichts. Worauf Dr. Poznanski locker konterte, von ihm aus gerne, ob der Richter mit in die Zelle kommen wolle...?


Wie gehabt: Biernath beantwortet die Fragen an die Wachendorff 

Ansonsten wurde jede zweite Frage an die Zeugin vom Richter abgelehnt, weil sie bereits gestellt worden sei oder - der heutige Favorit in der richterliche "Argumentation" - eine Suggestivfrage zum Inhalt habe. Worauf Verteidier RA Schmauß sie eben flugs umformulierte, ohne mit der Wimper zu zucken. Besonders gelungen war, daß er bei jeder der sonstigen abgelehnten Fragen einen förmlichen Beschluß des Gerichts beantragte, der ins Protokoll aufgenommen werden mußte.

Einige der Antworten zeigten allerdings, daß die verlogene Wachtel aus Remagen psychisch angeschlagen war und mental in die Knie ging. Was ja kein Wunder ist, hatte doch der Richter Hans-Ulrich Biernath bereits am zweiten Prozeßtag selbst aus freien Stücken geäußert:

das Gericht habe
"den Eindruck, daß die Zeugin [Wachendorff] psychische Probleme hat" 

Hans-Ulrich, endlich mal eine klare Ansage, Dein Wort in Gottes Ohr! Hätte jeder, der diese "Dame" kennt, auch ohne diesen absurden Prozeß schriftlich geben können...



Was gab es noch? 

Wer oder was war also heute im Gerichtssaal? Als Akteure traten heute neben dem Angeklagten und seinen (zeitweise zwei) Anwälten), einem irre(nde)n Richter, einem kleinen süßen Jungen mit Schmollmündchen als Staatsanwaltdarsteller, sowie einem bestellten Pöbler im Publikum. Doch dazu später. - Weiterhin einige Freunde von Adam Poznanski, zu denen sich zählen zu dürfen der Chronist durchaus stolz ist. Ansonsten aus dem Wachendorff-Clan die berüchtigte Sigrid Herrmann-Marschall, die eifrig mitschrieb, da sie ja Dr. Adam Poznanski ebenfalls - wie die verlogene Wachtel - angezeigt hat, und außerdem noch eine häßliche fette Schlampe mit - sorry, anders kann man es nicht beschreiben - negaholischer "Hackfresse"-, die seit drei Wochen das gleiche Holzfällerhemd trägt (jedenfalls war sie an allen drei Prozeßtagen damit "bekleidet", angeblich soll sie bei Facebook unter dem fake-nick "Chorus Ben Ami" ihr haßerfülltes antisemitisches Unwesen treiben).


Prozeß auf unbestimmte Zeit vertagt

Nach erneutem Befangenheitsantrag brach die schöne neue Scheinwelt der geordneten Gerichtsbarkeit zusammen. Richter Biernath entließ die Zeugin Wachendorff, weil sie einen "Nervenzusammenbruch" hatte. Sie und ihr "Zeugenbeistand", der Möchtegern-Schönling Michael Melchers (heute mal ohne jenen schwulen Seidenschal der beiden ersten Tage) rannten auch flugs aus dem Saal, wie auf der Flucht.

Weiters erhob sich groß Geschrey zwischen dem Richter, dem Verteidiger und dem Angeklagten. Der im Lauf eines halben Tages möglicherweise vom senilen zum altersdebilen Biernath gereifte "Richter" beleidigte den Rechtsanwalt Schmauß durch mehrfache Ansprache als "Herr Schmeiß", Poznanski wurde laut, RA Schmauß wurde laut...

...und daraufhin erscholl, mit donnerndem Gebrüll, aus der hintersten linken(!) Ecke des Gerichtsaals, aus dem letzen Winkel des Zuschauerraums, direkt neben der Tür, eine Stimme, die Dr. Adam Poznanski anschrie: "Halten Sie doch endlich mal die Schnauze!"


Die Ehre eines teutschen Gerüchts und die Prozeßführung eines Greises

Die Zuschauer erstarrten, alle Köpfe flogen zu dem Schreihals, einem Mittfünfziger mit faltigem Gesicht und im schlechtsitzenden billigen blauen 30-Euro-Anzug gekleidet, der blöde grinsend weiterschrie und dem Angeklagten sogar Schläge anbot, sich allerdings dann doch recht schnell verdrückte und nach dem Ende nicht mehr gesehen ward.

Normalerweise hätte ein Richter, der diese Bezeichnung verdient, einen solchen Störer sofort festnehmen lassen oder doch wenigstens zur Ordnung rufen müssen. Was in diesem Fall offenbar deswegen unterblieb, weil der dumme nichtsnutzige Schreihals zuvor in der Mittagspause im angeregten Gespräch mit dem Staatsanwalt DOKTOR Süß und dem Richter Blindniet gesehen worden war.

Was selbstverständlich nichts zu bedeuten hat und reiner Zufall ist.


Wie geht es weiter? 

Gegen den erkennenden Richter am Amtsgericht sind inzwischen - seit heute - mehrere Strafanzeigen wegen Strafvereitelung, Bestechung, Nötigung und Rechtsbeugung anhängig.

Im übrigen hat der zukünftige Ex-Richter Biernath dem Publikum(!) mitgeteilt, er werde den Prozeß sowieso nicht weiterführen, da er in den (wörtlich: "verdienten") Ruhestand gehe. Weiterhin wörtlich: "Mich sehen Sie hier nicht mehr". Eigentlich will er aber einen Prozeß führen.

Zuvor allerdings mußte dieser cholerische amoralische Gnom demnächst verrentete Richter noch die Sau rauslassen und per Gerichtsbeschluß festlegen, der Angeklagte habe sich einem psychiatrischen Gutachten zu unterziehen, da er nach Meinung des Gerichts eventuell "nicht" oder "vermindert schuldfähig" sei. Das mag dieser irre aggressive Greis komische "Richter" vielleicht für einen genialen Schachzug halten, doch es wird ein Rohrkepierer. Leider sieht unsere Justiz keinen Weg vor, einen offensichtlich durchgeknallten "Richter" zu mäßigen und zur Ordnung zu rufen und zur Besinnung zu bringen.


Unter'm Strich

Was sichtbar wurde heute in Frankfurt am Main: ein System, das emotionale Krüppel, moral- und hirnlose Parasiten - die sich für "Organe der Rechtspflege" halten - bedingungslos und straffrei durchfüttert, ist krank. Einfach nur krank. Daran werden auch Gutachten, Gegengutachten und (geschätzt) weitere drei Prozeßtage nichts ändern.

Wer über eine gewisse Lebenserfahrung verfügt, der hat bekanntlich schon Pferde vor der Apotheke kotzen und Schweine fliegen sehen. Was heute in Frankfurt flog, war allerdings eine gigantische riesengroße Mega-Sau.



Samstag, 11. Mai 2013

Oans, zwoa, gsuffa! - Die "Dienstliche Erklärung" des Richters Biernath

Da Frankfurt am Main  in der Nähe von Mainz am Rhein - wie es singt und lacht - liegt, ist man dort natürlich auch mit dem Karneval vertraut. Derzeit wird dieser zwar nicht offiziell gefeiert - die Saison geht ja bekanntlich erst am 11.11. um 11:11 Uhr mit der Schlüsselübergabe des Oberbürgermeisters an die Narren los - doch diese nicht ganz unbedeutende Information ist eventuell nicht bei jedem Frankfurter Würstchen angekommen.

Nehmen wir beispielshalber die "Dienstliche Erklärung" eines Frankfurter Amtsrichters. Mit diesem Schriftstück hat ein Richter, der wegen der Besorgnis der Befangenheit von der Verteidigung abgelehnt wird, schriftlich Stellung zu nehmen. Mit diesem Schriftstück hat ein abgelehnter Richter - der kleine "Gott" am Amtsgericht, der keinerlei Weisungsbefugnis unterliegt, egal, welchen Stuß er produziert - seinem "Dienstvorgesetzten", also dem Amtsgerichtspräsidenten, mitzuteilen, wie er selbst die gegen ihn erhobenen Vorwürfe sieht.


Die "Dienstliche Erklärung" ist ein Psychogramm 

Sehr schön mischen sich hier Objektives und Subjektives, Inhalt und Form; es gibt einen objektiven Vorwurf, der gegebenenfalls mit Objektivem und mit Fakten zu entkräften ist; diese unterliegen natürlich der subjektiven Wahrnehmung und deren Verzerrung durch den Richter. Jede solche "Dienstliche Erklärung" ist übrigens nicht nur eine moralische Bankrotterklärung eines Richters - denn ein kluger Richter, der souverän und wirklich neutral agiert, wird erst gar keine Ablehnung wegen Befangenheit bekommen - sondern sie ist ebenfalls ein Psychogramm. Wie geht nämlich der "unfehlbare" Richter, der Zampano des Gerichtssaals, damit um, daß man ihn "ablehnt"? Wie reagiert er, wenn ein Richter - im Rahmen der StPO oder der ZPO - einmal der objektiv begründeten Kritik ausgesetzt ist?

Jeder Satz einer "Dienstlichen Erklärung" zeigt den Charakter und die Seele jenes Menschen, den man zum "Richter" berufen hat; dies übrigens mit besonders üppigem Salär, um ihn der Gefahr der Bestechlichkeit zu entheben.


Dumm, wenn man blöd ist

Die Verhandlungen, die der Richter Hans-Ulrich Biernath in Frankfurt zu leiten hatte, fanden am 29.04.2013 (Montag) und am 03.05.2013 (Freitag) statt. Dennoch entblödet er sich nicht, in seiner "Dienstlichen Erklärung" fälschlich, also wahrheitswidrig, zu schreiben:
"Es trifft zu, daß ich nach einer sich am 23.04.2013 (sic!) über einen Zeitraum von ca. sechs Stunden erstreckenden und am  3.5.2013 über einen Zeitraum von ca. drei Stunden erstreckenden Befragung der Zeugin Wachendorff durch den Angeklagten, der dabei seinen Verteidiger RA Schmauss wiederholt bei dessen Fragen unterbrach, um selbst Fragen zu stellen, den Angeklagten entsprechend der Rechtsprechung des BGH schließlich am 3.5.2013 gegen 11.00 Uhr darauf verwies, zukünftig Fragen an die Zeugin nur über den Verteidiger zu stellen.
Das Fragerecht wurde ihm nicht entzogen."

[Unterschrift]
Biernath
Richter am Amtsgericht  
(Hervorhebungen nicht im Original, sondern vom Autor K.L.) 


Gelogen, gelogen, die Kuh am Schwanz gezogen 

Es ist schon erstaunlich, wie manch einer auf die Idee kommt, eine öffentlich kontrollierte Realität fälschen zu wollen. Nehmen wir erst einmal die Fakten:

  1. die Verhandlung gegen Dr. Adam Poznanski begann am Montag, den 29.04.2013; am vorhergehenden Dienstag, den 23.04.2013, konnte der Angeklagte die Zeugin mangels Sitzungstermin und mangels Ladung der Zeugin nicht befragt haben, schon gar keine "sechs Stunden". 
  2. Am ersten Tag des Prozesses wurde dieser ca. gegen 12:00 Uhr für eine einstündige Mittagspause unterbrochen; er wurde tatsächlich dann aber erst gegen 13:20 Uhr weitergeführt. Um 17:25 wurde der erste Sitzungstag beendet. Es ist also eine Lüge, wenn Richter Biernath wider besseres Wissen behauptet, es habe eine "sich am 23.04.2013 (sic!) über einen Zeitraum von ca. sechs Stunden erstreckenden [...] Befragung der Zeugin Wachendorff durch den Angeklagten" stattgefunden. - Zwischen Beginn und Ende der nachmittäglichen Sitzung lagen (unterbrochen durch mehrere Pausen) lediglich ca. 4 (vier!) Stunden, und nicht, wie fälschlich behauptet, 6 (sechs). 
  3. Mehrmals im Verlauf des zweiten Prozeßtages wurde Richter Biernath vom Angeklagten gefragt, wann er wieder das Fragerecht erhielte; jedesmal erklärte der Richter - süffisant grinsend - und offensichtlich voller Genugtuung, er habe verfügt, daß dem Angeklagten "zukünftig" (wörtlich!) das Fragerecht "entzogen" (wörtlich!) bliebe, nämlich bis zum "Ende der Zeugenbefragung" (wörtlich!). Hämisch erklärte er dem Angeklagten auf dessen empörte Frage, ob er also gar nichts mehr in diesem Prozeß sagen dürfe, "doch, das letzte Wort haben Sie, das ist Ihr Recht als Angeklagter" (wörtlich!).  - Eidliche Aussage wird ausdrücklich angeboten. 
  4. Der Richter hat dem Angeklagten ausdrücklich und mindestens - auf Nachfrage - zweimal bestätigt "das Fragerecht entzogen" (wörtlich!), dazu hat er ersichtlich befriedigt gegrinst, sich dabei offensichtlich besonders schlau vorkommend. 


Was lernen wir daraus? 

Wir lernen: Richter sind auch nur Menschen; und manche Menschen haben eben einen miesen Charakter. Ferner: manche Menschen lügen wie gedruckt. 

Nur dumm, wenn man das öffentlich, unter Zeugen, und dann auch noch dermaßen dreist macht. 

Gegen Dummheit ist kein Kraut gewachsen. Aber man darf natürlich das einer bereits formulierten Strafanzeige gegen den Richter Biernath - wegen Verdachts auf Bestechlichkeit (§ 332 StGB), Rechtsbeugung (§ 339 StGB), Strafvereitelung (§ 258 StGB) - hinzufügen. Denn irgendwann ist einfach Schluß mit lustig. 

Ich möchte nicht, daß "im Namen des Volkes" (zu dem ich zufällig eben auch gehöre) so jemand, der sich dermaßen unverschämt und machtgeil aufführt und dann auch noch so dreist lügt, ein "Urteil" spricht. Wir haben einen hoch entwickelten zivilisierten Rechtsstaat, und dessen Maßstäben hat sich auch ein "Richter am Amtsgericht" zu beugen.