Nehmen wir beispielshalber die "Dienstliche Erklärung" eines Frankfurter Amtsrichters. Mit diesem Schriftstück hat ein Richter, der wegen der Besorgnis der Befangenheit von der Verteidigung abgelehnt wird, schriftlich Stellung zu nehmen. Mit diesem Schriftstück hat ein abgelehnter Richter - der kleine "Gott" am Amtsgericht, der keinerlei Weisungsbefugnis unterliegt, egal, welchen Stuß er produziert - seinem "Dienstvorgesetzten", also dem Amtsgerichtspräsidenten, mitzuteilen, wie er selbst die gegen ihn erhobenen Vorwürfe sieht.
Die "Dienstliche Erklärung" ist ein Psychogramm
Sehr schön mischen sich hier Objektives und Subjektives, Inhalt und Form; es gibt einen objektiven Vorwurf, der gegebenenfalls mit Objektivem und mit Fakten zu entkräften ist; diese unterliegen natürlich der subjektiven Wahrnehmung und deren Verzerrung durch den Richter. Jede solche "Dienstliche Erklärung" ist übrigens nicht nur eine moralische Bankrotterklärung eines Richters - denn ein kluger Richter, der souverän und wirklich neutral agiert, wird erst gar keine Ablehnung wegen Befangenheit bekommen - sondern sie ist ebenfalls ein Psychogramm. Wie geht nämlich der "unfehlbare" Richter, der Zampano des Gerichtssaals, damit um, daß man ihn "ablehnt"? Wie reagiert er, wenn ein Richter - im Rahmen der StPO oder der ZPO - einmal der objektiv begründeten Kritik ausgesetzt ist?
Jeder Satz einer "Dienstlichen Erklärung" zeigt den Charakter und die Seele jenes Menschen, den man zum "Richter" berufen hat; dies übrigens mit besonders üppigem Salär, um ihn der Gefahr der Bestechlichkeit zu entheben.
Dumm, wenn man blöd ist
Die Verhandlungen, die der Richter Hans-Ulrich Biernath in Frankfurt zu leiten hatte, fanden am 29.04.2013 (Montag) und am 03.05.2013 (Freitag) statt. Dennoch entblödet er sich nicht, in seiner "Dienstlichen Erklärung" fälschlich, also wahrheitswidrig, zu schreiben:
"Es trifft zu, daß ich nach einer sich am 23.04.2013 (sic!) über einen Zeitraum von ca. sechs Stunden erstreckenden und am 3.5.2013 über einen Zeitraum von ca. drei Stunden erstreckenden Befragung der Zeugin Wachendorff durch den Angeklagten, der dabei seinen Verteidiger RA Schmauss wiederholt bei dessen Fragen unterbrach, um selbst Fragen zu stellen, den Angeklagten entsprechend der Rechtsprechung des BGH schließlich am 3.5.2013 gegen 11.00 Uhr darauf verwies, zukünftig Fragen an die Zeugin nur über den Verteidiger zu stellen.
Das Fragerecht wurde ihm nicht entzogen."
[Unterschrift]
Biernath
Richter am Amtsgericht
(Hervorhebungen nicht im Original, sondern vom Autor K.L.)
Gelogen, gelogen, die Kuh am Schwanz gezogen
Es ist schon erstaunlich, wie manch einer auf die Idee kommt, eine öffentlich kontrollierte Realität fälschen zu wollen. Nehmen wir erst einmal die Fakten:
- die Verhandlung gegen Dr. Adam Poznanski begann am Montag, den 29.04.2013; am vorhergehenden Dienstag, den 23.04.2013, konnte der Angeklagte die Zeugin mangels Sitzungstermin und mangels Ladung der Zeugin nicht befragt haben, schon gar keine "sechs Stunden".
- Am ersten Tag des Prozesses wurde dieser ca. gegen 12:00 Uhr für eine einstündige Mittagspause unterbrochen; er wurde tatsächlich dann aber erst gegen 13:20 Uhr weitergeführt. Um 17:25 wurde der erste Sitzungstag beendet. Es ist also eine Lüge, wenn Richter Biernath wider besseres Wissen behauptet, es habe eine "sich am 23.04.2013 (sic!) über einen Zeitraum von ca. sechs Stunden erstreckenden [...] Befragung der Zeugin Wachendorff durch den Angeklagten" stattgefunden. - Zwischen Beginn und Ende der nachmittäglichen Sitzung lagen (unterbrochen durch mehrere Pausen) lediglich ca. 4 (vier!) Stunden, und nicht, wie fälschlich behauptet, 6 (sechs).
- Mehrmals im Verlauf des zweiten Prozeßtages wurde Richter Biernath vom Angeklagten gefragt, wann er wieder das Fragerecht erhielte; jedesmal erklärte der Richter - süffisant grinsend - und offensichtlich voller Genugtuung, er habe verfügt, daß dem Angeklagten "zukünftig" (wörtlich!) das Fragerecht "entzogen" (wörtlich!) bliebe, nämlich bis zum "Ende der Zeugenbefragung" (wörtlich!). Hämisch erklärte er dem Angeklagten auf dessen empörte Frage, ob er also gar nichts mehr in diesem Prozeß sagen dürfe, "doch, das letzte Wort haben Sie, das ist Ihr Recht als Angeklagter" (wörtlich!). - Eidliche Aussage wird ausdrücklich angeboten.
- Der Richter hat dem Angeklagten ausdrücklich und mindestens - auf Nachfrage - zweimal bestätigt "das Fragerecht entzogen" (wörtlich!), dazu hat er ersichtlich befriedigt gegrinst, sich dabei offensichtlich besonders schlau vorkommend.
Was lernen wir daraus?
Wir lernen: Richter sind auch nur Menschen; und manche Menschen haben eben einen miesen Charakter. Ferner: manche Menschen lügen wie gedruckt.
Nur dumm, wenn man das öffentlich, unter Zeugen, und dann auch noch dermaßen dreist macht.
Gegen Dummheit ist kein Kraut gewachsen. Aber man darf natürlich das einer bereits formulierten Strafanzeige gegen den Richter Biernath - wegen Verdachts auf Bestechlichkeit (§ 332 StGB), Rechtsbeugung (§ 339 StGB), Strafvereitelung (§ 258 StGB) - hinzufügen. Denn irgendwann ist einfach Schluß mit lustig.
Ich möchte nicht, daß "im Namen des Volkes" (zu dem ich zufällig eben auch gehöre) so jemand, der sich dermaßen unverschämt und machtgeil aufführt und dann auch noch so dreist lügt, ein "Urteil" spricht. Wir haben einen hoch entwickelten zivilisierten Rechtsstaat, und dessen Maßstäben hat sich auch ein "Richter am Amtsgericht" zu beugen.
Und bevor ich am ersten Nachmittag die Erwiderung der Anklage fortsetzen konnte, saßen die zwei Figuren schon im Zeugenstand. Mag für die "Befangenheit" (gekauft!)zu spät sein (StPO, aber die ungeheure Unzahl Ungeheurlichkeiten ist eine Demonstration des: "wir können machen was wir wollen!" Super gut verfasst, Kay - mal abwarten welche Komprossie die realität bieten wird.
AntwortenLöschenDu bist dir dessen Sicher =>
"Wir haben einen hoch entwickelten zivilisierten Rechtsstaat" ? ;)
Adam, wir haben einen ganz gut funktionierenden Rechtsstaat, der hier aber an eine Grenze stößt. Und ich neige dazu, einen großen Misthaufen Gabel für Gabel abzutragen. Erst einmal formaljuristisch gegen diesen komischen Zwerg in der Robe vorgehen. Dann Schritt für Schritt, Gabel für Gabel.
LöschenInzwischen habe ich hier Strafanzeigen gegen
° Biernath
° Bloch/Höra
° Kufner
° Wachendorff
° RA Melchers
° MdB Polenz (bei der Bundesanwaltschaft wg. terroristischer Vereinigung)
° MdB Groth (bei der Bundesanwaltschaft wg. terroristischer Vereinigung)
....wir haben einen ganz gut funktionierenden Rechtsstaat, der hier aber an eine Grenze stößt. Und ich neige dazu, einen großen Misthaufen Gabel für Gabel abzutragen. Erst einmal formaljuristisch gegen diesen komischen Zwerg in der Robe vorgehen. Dann Schritt für Schritt, Gabel für Gabel.
AntwortenLöschenIrgendwie scheinen diese Misthaufen aber stetig weiter zu wachsen...braucht es da nicht einen Bulldozer und wohin mit dem Dreck.....?
Kay: wie immer präzise und brillant geschrieben! :-)
Ja, leider wächst es manchmal schneller als man nachkommt mit dem entmisten. Trotzdem darf man ja nicht deswegen verzagt die Hände in den Schoß legen.
Löschen"Eine Reise von tausend Meilen beginnt mit dem ersten Schritt."
Außerdem: der Mann wankt ja schon. Denn sich zum selben Thema erst zu "verschreiben" (Datum) und dann auch noch "falsch rechnen" (Dauer der Befragung), das ist dann doch ein bißchen zuviel für einen "Zufall". Er hat das, wenn ich das Datum richtig sehe (ist auf meinem Bild leider abgeschnitten), noch am selben Tag geschrieben. Erinnerungslücken kann man also nicht entschuldigend anführen.
"Kay: wie immer präzise und brillant geschrieben!"
LöschenJa, Gerty, wo der Ka-Mann hinschreibt, da wächst kein Gras mehr :-)))
Deswegen ist es für mich immer ein Kompliment, wenn die Leute meinen, ich sei nur ein fake-nick von ihm ;-)