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Strafanzeige gegen Richter am Amtsgericht Biernath
Bezug: 915 Ds - 6130 Js 248742/12
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen den Richter am Amtsgericht Hans-Ulrich(?) Biernath (erkennender Richter im Verfahren 915 Ds - 6130 Js 248742/12) wegen des dringenden Verdachts, folgende Delikte begangen zu haben:
- Nötigung gemäß § 240 StGB zu Lasten der Geschädigten Adam Poznanski
- Beleidigung gemäß § 185 StGB zu Lasten der Geschädigten Adam Poznanski, Frank Schmauß und Irena Wachendorff
- Üble Nachrede resp.Verleumdung gemäß §§ 186, 187 StGB zu Lasten des Geschädigten Adam Poznanski
- Freiheitsberaubung gemäß § 239 StGB (Versuch) zu Lasten des Geschädigten Adam Poznanski
- Bestechlichkeit gemäß § 332 StGB
- Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB
- Strafvereitelung gemäß § 258 StGB
Als Zeugen benenne ich vorerst die Staatsanwältin Höra, die Staatsanwälte Bloch und Dr. Süß sowie die Protokollantinnen und Justizwachtmeister des o.g. Verfahrens (ladungsfähige Anschrift bekannt). Weitere Zeugen können zusätzlich benannt werden bzw. erstatten oder erstatteten bereits ihrerseits eigenständig Strafanzeigen.
In den Verhandlungen am 29.04., 03.05. und 14.05.2013 war ich durchgängig Zeuge des Geschehens. Der Beschuldigte hat eine nicht mehr rational begründbare und vor allem den Angeklagten Dr. Adam Poznanski, den Verteidiger Frank Schmauß sowie die Zeugin Wachendorff beleidigende Prozeßführung an den Tag gelegt. Er beleidigte die Zeugin Wachendorff mit der öffentlich während des Prozesses (wörtlich!) geäußerten Bemerkung, das Gericht habe
"den Eindruck, daß die Zeugin [Wachendorff] psychische Probleme hat".
Eine solche öffentliche Bewertung eines Zeugen durch den erkennenden Richter - vor Abschluß der Beweisaufnahme und vor den Plädoyers - dürfte überdies auch kaum in Übereinstimmung mit den Vorschriften der StPO und des GVG stehen. Den Verteidiger RA Schmauß sprach er mehrfach beleidigend mit "Herr Schmeiß" an.
Das Engagement des Beschuldigten ist - im Hinblick auf die ausnehmend lächerliche Begründung mit zwei von ihm in einer politischen Diskussion öffentlich gemachten und angeblich beleidigender Äußerungen gegen die Zeugin Wachendorff - nicht mit den sonst üblichen Bewertungen staatsanwaltschaftlichen und richterlichen Handelns zu erklären. Es steht daher zu vermuten, daß der CDU-MdB Ruprecht Polenz (Münster/W. und Berlin) über die StA'in Höra oder andere Personen Einfluß auf die Staatsanwaltschft und/oder den Beschuldigten genommen hat. Gegen die StA'in Höra erfolgt gesondert Strafanzeige, Ruprecht Polenz wird wegen anderer Delikte mit gleicher Post direkt bei der Bundesanwaltschaft angezeigt (wegen Verdachts auf Begünstigung einer terroristischen Vereinigung, hierzu müßte es bereits eine Ermittlungsakte des StA Bloch geben; falls nicht, wird hiermit gleichzeitig gegen den Staatsanwalt Bloch sowie gegen Unbekannt Anzeige erstattet wegen des Verdachts der Strafvereitelung gemäß § 258 StGB, der Bestechlichkeit gemäß § 332 StGB sowie aller anderen in Frage kommenden Delikte).
Während der Verhandlung am 14.05.2013 verstieg sich der Beschuldigte unter Mißbrauch seiner "Machtfülle" zu dem objektiv durch nichts begründbaren "Beschluß" einer psychiatrischen Begutachtung des angeklagten Dr. med. Adam Poznanski. Hierin ist die aus niedrigen Motiven (wie Rachsucht und Minderwertigkeitsgefühl) begründete Absicht zu erkennen, die berufliche Tätigkeit und die gesellschaftliche Reputation des Angeklagten grundsätzlich zu zerstören.
Es ist zu prüfen, ob der Beschuldigte Biernath seine Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) begangen hat, daher beantrage ich expressis verbis die Prüfung der Maßnahmen nach § 63 StGB (Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus).
Die Begründung wird fortgesetzt und vertieft werden, im übrigen weise ich darauf hin, daß alle hier gemachten Äußerungen ausdrücklich und in Kenntnis der Strafbarkeit einer falschen eidlichen Aussage an Eides Statt versichert werden.
Ferner wird inhaltlich ergänzend Bezug genommen auf das heutige Schreiben des Rechtsanwalts Schmauß vom 15.05.2013 an das Amtsgericht Frankfurt (betreffend die erneute Ablehnung des Vorsitzenden Richters Biernath wegen Befangenheit, siehe auch http://utaliquidfiat.blogspot.de/2013/05/my-goy.html)
Frankfurt, den 15.05.2013
gez.
Kay Lorey M.A.
Was kann die WAHRHEIT doch GEIL sein, wenn man sie wie Du verkünden kannst?! Ein voller Zola! Chapeau, Kay Lorey (y)
AntwortenLöschenDas war nur die abgespeckte Version der Strafanzeige, die Fax-Version ist umfangreicher :-)
LöschenEs muß ja nicht alles öffentlich breitgetreten werden, der Beschuldigte Biernath hat ja auch das Recht auf Schutz seiner Persönlichkeit.
Nur konsequent. Bravo!
AntwortenLöschenÜbrigens ist die ganze Sache für mich eine echte Farce. Nachdem sich die zur Debatte stehende Aussage des "Angeklagten", die W. sei eine "das Leben von Juden gefährdende Hochstaplerin" als wahr herausgestellt hat, bliebe einem tatsächlichen Volljuristen nur noch eins zu tun: Die Beleidigungsklage als offensichtlich unbegründet zurückzuweisen und das Verfahren einzustellen sowie der Klägerin die Kosten des Verfahrens, die man auf diese Weise auch noch niedrig halten könnte, aufzuerlegen.
Aber dann würde der interessierten Öffentlichkeit sicher noch so mancher Leckerbissen entgehen.
Bleibt nur noch die Frage, ob man auch einen solchen Popanz veranstalten würde, wenn der Beschuldigte nicht jüdischer Provenienz wäre. Man mag gar nicht weiterdenken.
Weiter so!
Du bringst es auf den Punkt, Andreas.
LöschenNa also, es geht doch: Was lange währt, wird endlich gut: nun endlich ist der aggressive Schreihals, der die Würde des Frankfurter Amtsgerichts Prozeß gegen Adam Poznanski in so schändlicher Weise mißachtet hat (durch sein Geschrei aus dem Zuschauerraum), doch noch identifiziert worden: ausgerechnet als Richter(!) und auch noch als sehr aktives SPD-Mitglied(!)
AntwortenLöschenhttp://www.manfred-goensch.de/
souverän
AntwortenLöschenso bin ich nicht mehr
achte auf dich!
http://apachees.blogspot.de/2013/07/2502-psychiatrisches-gutachten-dr.html