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Samstag, 11. Mai 2013

Oans, zwoa, gsuffa! - Die "Dienstliche Erklärung" des Richters Biernath

Da Frankfurt am Main  in der Nähe von Mainz am Rhein - wie es singt und lacht - liegt, ist man dort natürlich auch mit dem Karneval vertraut. Derzeit wird dieser zwar nicht offiziell gefeiert - die Saison geht ja bekanntlich erst am 11.11. um 11:11 Uhr mit der Schlüsselübergabe des Oberbürgermeisters an die Narren los - doch diese nicht ganz unbedeutende Information ist eventuell nicht bei jedem Frankfurter Würstchen angekommen.

Nehmen wir beispielshalber die "Dienstliche Erklärung" eines Frankfurter Amtsrichters. Mit diesem Schriftstück hat ein Richter, der wegen der Besorgnis der Befangenheit von der Verteidigung abgelehnt wird, schriftlich Stellung zu nehmen. Mit diesem Schriftstück hat ein abgelehnter Richter - der kleine "Gott" am Amtsgericht, der keinerlei Weisungsbefugnis unterliegt, egal, welchen Stuß er produziert - seinem "Dienstvorgesetzten", also dem Amtsgerichtspräsidenten, mitzuteilen, wie er selbst die gegen ihn erhobenen Vorwürfe sieht.


Die "Dienstliche Erklärung" ist ein Psychogramm 

Sehr schön mischen sich hier Objektives und Subjektives, Inhalt und Form; es gibt einen objektiven Vorwurf, der gegebenenfalls mit Objektivem und mit Fakten zu entkräften ist; diese unterliegen natürlich der subjektiven Wahrnehmung und deren Verzerrung durch den Richter. Jede solche "Dienstliche Erklärung" ist übrigens nicht nur eine moralische Bankrotterklärung eines Richters - denn ein kluger Richter, der souverän und wirklich neutral agiert, wird erst gar keine Ablehnung wegen Befangenheit bekommen - sondern sie ist ebenfalls ein Psychogramm. Wie geht nämlich der "unfehlbare" Richter, der Zampano des Gerichtssaals, damit um, daß man ihn "ablehnt"? Wie reagiert er, wenn ein Richter - im Rahmen der StPO oder der ZPO - einmal der objektiv begründeten Kritik ausgesetzt ist?

Jeder Satz einer "Dienstlichen Erklärung" zeigt den Charakter und die Seele jenes Menschen, den man zum "Richter" berufen hat; dies übrigens mit besonders üppigem Salär, um ihn der Gefahr der Bestechlichkeit zu entheben.


Dumm, wenn man blöd ist

Die Verhandlungen, die der Richter Hans-Ulrich Biernath in Frankfurt zu leiten hatte, fanden am 29.04.2013 (Montag) und am 03.05.2013 (Freitag) statt. Dennoch entblödet er sich nicht, in seiner "Dienstlichen Erklärung" fälschlich, also wahrheitswidrig, zu schreiben:
"Es trifft zu, daß ich nach einer sich am 23.04.2013 (sic!) über einen Zeitraum von ca. sechs Stunden erstreckenden und am  3.5.2013 über einen Zeitraum von ca. drei Stunden erstreckenden Befragung der Zeugin Wachendorff durch den Angeklagten, der dabei seinen Verteidiger RA Schmauss wiederholt bei dessen Fragen unterbrach, um selbst Fragen zu stellen, den Angeklagten entsprechend der Rechtsprechung des BGH schließlich am 3.5.2013 gegen 11.00 Uhr darauf verwies, zukünftig Fragen an die Zeugin nur über den Verteidiger zu stellen.
Das Fragerecht wurde ihm nicht entzogen."

[Unterschrift]
Biernath
Richter am Amtsgericht  
(Hervorhebungen nicht im Original, sondern vom Autor K.L.) 


Gelogen, gelogen, die Kuh am Schwanz gezogen 

Es ist schon erstaunlich, wie manch einer auf die Idee kommt, eine öffentlich kontrollierte Realität fälschen zu wollen. Nehmen wir erst einmal die Fakten:

  1. die Verhandlung gegen Dr. Adam Poznanski begann am Montag, den 29.04.2013; am vorhergehenden Dienstag, den 23.04.2013, konnte der Angeklagte die Zeugin mangels Sitzungstermin und mangels Ladung der Zeugin nicht befragt haben, schon gar keine "sechs Stunden". 
  2. Am ersten Tag des Prozesses wurde dieser ca. gegen 12:00 Uhr für eine einstündige Mittagspause unterbrochen; er wurde tatsächlich dann aber erst gegen 13:20 Uhr weitergeführt. Um 17:25 wurde der erste Sitzungstag beendet. Es ist also eine Lüge, wenn Richter Biernath wider besseres Wissen behauptet, es habe eine "sich am 23.04.2013 (sic!) über einen Zeitraum von ca. sechs Stunden erstreckenden [...] Befragung der Zeugin Wachendorff durch den Angeklagten" stattgefunden. - Zwischen Beginn und Ende der nachmittäglichen Sitzung lagen (unterbrochen durch mehrere Pausen) lediglich ca. 4 (vier!) Stunden, und nicht, wie fälschlich behauptet, 6 (sechs). 
  3. Mehrmals im Verlauf des zweiten Prozeßtages wurde Richter Biernath vom Angeklagten gefragt, wann er wieder das Fragerecht erhielte; jedesmal erklärte der Richter - süffisant grinsend - und offensichtlich voller Genugtuung, er habe verfügt, daß dem Angeklagten "zukünftig" (wörtlich!) das Fragerecht "entzogen" (wörtlich!) bliebe, nämlich bis zum "Ende der Zeugenbefragung" (wörtlich!). Hämisch erklärte er dem Angeklagten auf dessen empörte Frage, ob er also gar nichts mehr in diesem Prozeß sagen dürfe, "doch, das letzte Wort haben Sie, das ist Ihr Recht als Angeklagter" (wörtlich!).  - Eidliche Aussage wird ausdrücklich angeboten. 
  4. Der Richter hat dem Angeklagten ausdrücklich und mindestens - auf Nachfrage - zweimal bestätigt "das Fragerecht entzogen" (wörtlich!), dazu hat er ersichtlich befriedigt gegrinst, sich dabei offensichtlich besonders schlau vorkommend. 


Was lernen wir daraus? 

Wir lernen: Richter sind auch nur Menschen; und manche Menschen haben eben einen miesen Charakter. Ferner: manche Menschen lügen wie gedruckt. 

Nur dumm, wenn man das öffentlich, unter Zeugen, und dann auch noch dermaßen dreist macht. 

Gegen Dummheit ist kein Kraut gewachsen. Aber man darf natürlich das einer bereits formulierten Strafanzeige gegen den Richter Biernath - wegen Verdachts auf Bestechlichkeit (§ 332 StGB), Rechtsbeugung (§ 339 StGB), Strafvereitelung (§ 258 StGB) - hinzufügen. Denn irgendwann ist einfach Schluß mit lustig. 

Ich möchte nicht, daß "im Namen des Volkes" (zu dem ich zufällig eben auch gehöre) so jemand, der sich dermaßen unverschämt und machtgeil aufführt und dann auch noch so dreist lügt, ein "Urteil" spricht. Wir haben einen hoch entwickelten zivilisierten Rechtsstaat, und dessen Maßstäben hat sich auch ein "Richter am Amtsgericht" zu beugen. 



Montag, 6. Mai 2013

Steiner (Antisemit) und Wachendorff (Kostümjüdin) - eine ideale Paarung?

Die kruden Gedanken des bekennenden Rassisten und Antisemiten Rudolf Steiner, die von seinen Anhängern zu dem schön klingenden Wort "Anthroposophie" aufgeblasen wurden, sind das gedankliche Fundament - das Wort "philosophische" zu verwenden wäre dann doch eine Beleidigung der gesamten abendländischen Philosophiegeschichte - der berüchtigten Waldorf-Kindergärten und -Schulen, in denen man vor allem seinen Namen tanzen lernt.

Steiner war übrigens, by the way, auch noch der Ansicht, er sei so eine Art "Messias", und die seiner Religion - der "Theosophie", also einer Abart des Christentums - anhängenden Jünger halten sich für die einzig wahren Christen (was natürlich die anderen christlichen Denominationen, wie die Katholiken, Protestanten, Baptisten oder Jehovas Zeugen also, ebenfalls tun).
"Steiner verwendet antijüdische Stereotype, wie sie aus anderer antijüdischer Polemik bekannt sind, begründet sie aber anthroposophisch. […] Steiners Antijudaismus ist strukturell bedingt – wie auch sein Rassismus. Es geht nicht um physische Vernichtung, aber um Elimination der kulturellen und religiösen Identität. Solche Lehren gab es aus unterschiedlichen Richtungen zu seiner Zeit – sie haben den Antisemitismus in Nazi-Deutschland ideologisch mit vorbereitet." 
Thesenpapier von Dr. Jan Badewien, Antijudaismus bei Rudolf Steiner?, Universität Paderborn, 23.01.02 


Gleich und gleich gesellt sich gern

Das könnte man nun als eine der üblichen und gelegentlich pilzrasenartig wuchernden megalomanen Neurosen zurechnen, wenn da nicht eine gewisse politische Vernutzung beabsichtigt und durchgeführt würde. Ein Beispiel soll hier pars pro toto vorgestellt werden. Es wäre auch weiter nicht der Rede wert, wenn sich da nicht immer wieder lustige Paarungen ergeben würden. Ergeben? Nein, es ergibt sich da nichts, das wird gemacht. Paarungen werden stets aktiv vorgenommen, von mindestens einem der Beteiligten, während der andere stillhält. Hier geht es um die Paarung, genauer gesagt um das beidseitig zwielichtige Paar Irena & Rudolf. Die Aktivität ist übrigens, da Rudolf seit dem 30. März 1925 von uns gegangen ist, durchaus einseitig.


Paarung, Hengst und Schale

Möglicherweise entwickeln sich an dieser Stelle - vorbewußt - bei einigen Lesern gewisse Assoziationen, die zwar nicht beabsichtigt, allerdings aber dann doch völlig unvermeidlich sind. Denn die Schale gehört nun mal zum richtigen Hengst dazu, meint jedenfalls ein gewisser Herr Adelung aus Leipzig:


Die Frage, um die es hier jedoch geht, ist eine andere: wodurch wird eine Kostümjüdin (geistig!) "befruchtet", und zwar ausgerechnet von einem Rassisten und Antisemiten? Oder anders gefragt: warum ist's ausgerechnet ein Waldorf-Kindergarten in Israel, an dem die gerichtsnotorische Lügnerin Wachendorff ihr Herz hängt? Wieso macht sie nicht einfach bei Neve Shalom mit, einem sehr viel älteren, bekannteren und erfolgreicheren Projekt von interkultureller Koedukation? 

Nein, es mußte eben Waldorf sein. Das ist der Punkt. 


Wenn der "Münsteraner Hengst" ins politische Spiel kommt 

Der Chronist versuchte, wenigstens einmal nett zu sein, indem er nämlich darauf hinwies, daß die zutrauliche Hinwendung des Polenz an die Wachendorff gerade keine sexuelle Komponente haben dürfte, indem er nämlich schrieb: 
Eigens zur Ehrenrettung einer verarmten, traurigen und mutmaßlich postmeno-pausalen Figur und ihrer dubiosen Spendenaktivitäten, schmeißt sich der Münsteraner Hengst in Schale und lässt sich, unter mutmasslicher Verletzung der Persönlichkeitsrechte kleiner Kinder (s. Bild links), für die Belange der Frau IW und der Ziele ihrer Genossen ablichten. Die Gesichter der Kinder medienwirksam auf seiner berühmten Facebook-Pinnwand zu veröffentlichen war dann der bislang letzte Akt seiner prosemitischen Handlungen. Das ist kein Antisemitismus! Das kann allerhöchstens als westfälische Kadavertreue bezeichnet werden! 
(Originalzitat (incl. Hervorhebung und Verknüpfungen!) von Dr. Adam Poznanski, ut aliquid fiat, < Polenz der "Judeniker" > 

Der Satz ist so schön, daß man ihn - zumal er der zuletzt übriggebliebene Punkt eines gigantischen Schauprozesses ist, der gerade in Goethes Frankfurt stattfindet - durchaus noch einmal zitieren kann: "...zur Ehrenrettung einer verarmten, traurigen und mutmaßlich postmeno-pausalen Figur und ihrer dubiosen Spendenaktivitäten, schmeißt sich der Münsteraner Hengst in Schale...".

Dieser Satz dürfte noch viele Generationen von Germanistikstudenten beschäftigen und erfreuen! Pingelig, wie ich nun einmal bin, nehme ich aber noch das überflüssige falsche Komma heraus und trenne den medizinischen terminus technicus anders, nämlich gar nicht:  "...zur Ehrenrettung einer verarmten, traurigen und mutmaßlich postmenopausalen Figur und ihrer dubiosen Spendenaktivitäten schmeißt sich der Münsteraner Hengst in Schale..."; so ist das wirklich perfekt, besser kann man es kaum sagen.


Wann ist etwas eine Beleidigung? 

Heerscharen gut bezahlter Juristen und gesetzgebender Parlamentarier haben es noch nicht vermocht, diese Frage endgültig zu klären. Überlassen wir das also getrost dem BGH und dem Deutschen Bundestag. Fakt allerdings ist, daß die Kostümjüdin Irena Wachendorff sich - so ihre Aussage als Zeugin, also wahrheitsgemäß! - keinesfalls durch das epitheton ornans "postmenopausal" beleidigt gefühlt haben will (die Dame wird demnächst 52 Jahre alt), sondern allein durch das Wort "Hengst". So jedenfalls steht's im Gerichtsprotokoll (wenn es mit rechten Dingen zugeht in Frankfurt). Dieses Wort bezog sich allerdings - wie man aus rein physiologischen Fakten leicht erschließen kann - auf den CDU-MdB Polenz aus dem Münsterland (Pferde! Hengste!).

Wenn die Verteidigung ausgeschlafen ist, wird sie schon von allein darauf gekommen sein, daß das Gericht in Frankfurt offenbar ganz dringend der Unterstützung eines literarisch beschlagenen (Pferde! Hufe!) und philologisch kompetenten Gutachters bedarf, um die etwas unprofessionell geschriebene Klageschrift und noch mehr die Ausführungen der Verteidigung verstehen und würdigen zu können.

Und die eigentlich zu beantwortende Frage ist nicht die nach einer Beleidigung, die gar keine ist, sondern einzig und allein diese: wieso "muß" eine verlogene Kostümjüdin aus möglicherweise neurotischem Zwang Israel "retten"? Und wieso ausgerechnet auch noch mit einem Projekt der okkulten, esoterischen, rassistischen und antisemitischen Steiner-Tradition?


(Fortsetzung folgt)



postscriptum 

Aus gegebenem Anlaß wird darauf hingewiesen, daß dieser Text u.a. unter dem Schutz des Kunstvorbehalt des Grundgesetzes Art. 5, 3 steht: