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Donnerstag, 22. August 2013

Frankfurt? Bankfurt? - Krankfurt!

Frankfurt - die Metropole der Rhein-Main-Region - ist eine hübsche Stadt, doch, wirklich! Kunst und Kultur, Bildung und Banken, Universität und U-Bahn, Musen und Museen, eine hervorragende Infrastruktur und auch noch weitgehend nette Menschen, die einen eigentlich ganz hübschen mitteldeutschen Dialekt sprechen. Das Leben dort könnte also wirklich sehr schön sein, wäre da nicht...  gäbe es da nicht...




Pack schlägt sich, Pack verträgt sich  

Sagen wir es, wie es ist: Frankfurt hat auch Parteienfilz - da tun sich SPD und CDU nichts, denn Pack schlägt sich, Pack verträgt sich - und Frankfurt hat neben dem größten Amtsgericht Hessens auch eine Justizverwaltung inklusive Staatsanwaltschaft, die ihresgleichen in Sachen wilhelminischen Obrigkeitsdenkens sucht. Beispielhaft möge dies eine kleine Übersicht illustrieren, die der Kompaktheit halber mit dem letzten Quartal des Jahres 2012 beginnen soll.

Wappen der Stadt Frankfurt am Main 



Wie alles begann 

Ein deutscher Gerichtssaal...  (Symbolabbildung)


Soweit, so schlecht...

Dann kam der Prozeß, den es normalerweise nie hätte geben dürfen: eine Verhandlung im Namen des deutschen Volkes gegen den echten Juden Dr. med. Adam Poznanski, weil sich die gefälschte "Jüdin" Irena Wachendorff dadurch "beleidigt" fühlte, daß  der echte Jude Poznanski die Kostümjüdin Wachendorff hatte auffliegen lassen.

Der Prozeß - nach bisher drei Verhandlungstagen ausgesetzt - war gekennzeichnet dadurch, daß der Zuschauer sich immer wieder kneifen mußte, weil er denkt, das alles könne doch nur ein schlechter Traum sein... 
  • Eröffnet und geleitet wurde der Prozeß von dem zwar nach der Geschäftsordnung zuständigen "gesetzlichen Richter"; aber damit von dem möglicherweise dienstunfähigen - nämlich vermutlich halbtauben und offensichtlich halbblinden - Richter Biernath, der vor Eröffnung der Verhandlung das akustische WINDOWS-Signal beim Starten eines PC für ein klingelndes Mobiltelefon hielt und deswegen verbal und gestisch/mimisch ausrastete... 
  • Mit von der Partie war auch ein gewisser StA Bloch, der den angeklagten Juden einfach mal so ein bißchen duzte... 
  • Derselbe Staatsanwalt Bloch legte auch dienstfertigst und unter vielen Bücklingen dem sehr ehrenwerten Richter Biernath zu Beginn des zweiten Verhandlungstages (02.05.2013) einen Text aus dem Internet vor, der am Abend zuvor erst veröffentlicht worden war - also wenige Stunden vor der Sitzung. 
  • Weiterhin gab es die Zeugin der Anklage, die "geschädigte" weil "beleidigte" Irena W. aus R., die zwar selbsternannte "Jüdin" und ebenso selbsternannte Nahost-Friedens-Expertin ist und in diesem Kontext für "Gespräche" mit der Terrorbande Hamas warb, aber weder die Charta der Hamas kannte noch deren Emblem, das die Auslöschung des Staates Israel bildhaft ins Werk setzt. 
  • Dann flog auf, daß der Richter - ein no go - in den Pausen mit Zeugin und deren "Zeugenbeistand" parlierte und dann die Zeugin aus Fürsorglichkeit entließ, da ihr die "psychisch belastende" Befragung durch den Angeklagten so schwer war, daß sie kurz vor einem Nervenzusammenbruch stand. 


Ein Eklat nach dem anderen...  

Der Richter Biernath war, wie man so schön sagt, ganz offensichtlich "mit dem Klammerbeutel gepudert", denn er ließ nichts unversucht, um dem Angeklagten ins Wort zu fallen, ihn zu beleidigen, ihn zu verhöhnen. Dumm nur, daß er damit immer wieder erkennen ließ, daß er in dem von ihm herausgeforderten Zweikampf nicht nur ständig die StPO und die geforderte richterliche Unabhängigkeit verletzte, sondern gleichzeitig seine klaffenden Bildungslücken zur Schau stellte.
  • Seinen Machtanspruch verdeutlichte er daher durch etwa fünfzehn "Rufe zur Ordnung" innerhalb dreier Stunden, eine Art "Gelbe Karte", wobei er einmal sogar - und das schreiend vorgetragen - dem Angeklagten eine sofortige Ordnungshaft per unmittelbar im Gericht vollzogener Verhaftung andiente, wegen angeblicher Mißachtung des Gerichts. Der Angeklagte nahm solche Ausbrüche stoisch hin, mit Bemerkungen wie "in diesem Leben wird das nichts mehr mit uns, Herr Biernath".
  • Der Richter Biernath durfte sich von Dr. Adam Poznanski  dann auch noch belehren lassen, daß ein klassisches Zitat - das der Angeklagte verwendet hatte, auf das Biernath arrogant erwidert hatte: "ich habe auch Latein gelernt!" - allerdings Griechisch sei.*)  Diese Szene löste beim anwesenden Publikum anhaltende Lachsalven aus. - Ebenso des Richters Rede vom Eid des "Hypokrates", den Dr. Poznanski angeblich geleistet haben solle, worauf der erfreut korrigierte, es handle sich durchaus um den Eid des Hippokrates...
  • Der Angeklagte Dr. Poznanski brachte anläßlich einer wiederholten Unterbrechung seiner Rede durch den Richter die Sprache auf die Gewaltenteilung und auf Baron de Montesquieu, worauf Richter Biernath sofort "angestochen" lospolterte und dem Angeklagten über den Mund fuhr mit der nahezu genial sinnfreien Aussage: "Hier gilt deutsches Recht!" Dies wirft ein Licht auf die Misere, die sich in diesem Prozeß abzeichnete: denn entweder war der Richter gedanklich bereits im Ruhestand, dann tut er sich mit einer derartig rüden Prozeßführung zum Abschied wirklich keinen Gefallen. Oder er hat keine Ahnung, was Gewaltenteilung bedeutet. Das allerdings wäre schlimm, selbst für Frankfurter Verhältnisse. 
  • Der findige und rhetorisch extrem unterkühlt agierende (Chapeau!) Verteidiger, der Frankfurter Rechtsanwalt Frank Schmauß, faßte die drei Verhandlungstage in einem seiner Ablehnungsgesuche wegen Befangenheit des Gerichts unnachahmlich verdichtend zusammen: "der Verlauf der Verhandlung am gestrigen Tag hat wohl absolut nichts mehr mit einem rechtsstaatlichen Verfahren zu tun" sowie "seitens der Verteidigung und auch unter den Zuschauern fragte man sich, was an den durchweg sachlichen Fragen belastend wirken könne".
  • Der Richter Biernath beleidigte anschließend den Verteidiger Rechtsanwalt Frank Schmauß durch mehrfache Ansprache als "Herr Schmeiß".


*)  Diese einzigartige und wirklich unnachahmliche Szene muß der Nachwelt unbedingt erhalten bleiben in Form des mitgeschriebenen Dialogs: 

Dr. Adam Poznanski : "Ziehe die Frage zurück, die war nur rhetorisch. [Drei Sekunden Pause] "Das Gericht weiß, was eine rhetorische Frage ist?" [Blick zu Biernath] 
Richter am AG Biernath [arrogant]: "Ich hatte Latein!" 
Dr. Adam Poznanski  [Blick ins Publikum]:  "Das ist aber Griechisch." 
Richter Biernatham AG [verlegen]: "Stimmt!"


Offenbar veranlaßte dies alles den gerade mit seinem Berufsleben abschließenden Biernath, als vermeintliche  "Geheimwaffe" den inzwischen sattsam bekannten Gönsch - einen eitlen Pöstchensammler und offensichtlich äußerst unbeherrschten Choleriker - als Krönung seiner amtsrichterlichen Laufbahn einzusetzen.

Aber das ist eine ganz andere Geschichte, die ja gerade erst begonnen hat.


Unfreiwillig komisch textet die FAZ:
"Gönschs Metier ist nun die Alltagskriminalität"


Fazit:

In Frankfurts Justiz ist also ganz offensichtlich der Wurm drin. Egal, ob bei der Staatsanwaltschaft oder in den Richterzimmern. Das hat man inzwischen auch im Wiesbadener Justizministerium von Jörg-Uwe Hahn (FDP), seines Zeichens auch stellvertretender Ministerpräsident, wahrgenommen. Alles in allem kann man sich also die Frage stellen: Sind die in Frankfurt eigentlich noch ganz dicht?

Man könnte es fast bezweifeln...




Mittwoch, 21. August 2013

"Wie notieren wir denn heute?" - Die Lügen des Herrn Gönsch

An der Börse steht der Kurs von Papieren ja mal so, mal so. Deswegen fragt man dann, wenn man sich für bestimmte Firmen oder Branchen interessiert: "Wie notieren wir denn heute?"

Nun ja, beim Frankfurter Amtsgericht ist die Börsenstimmung heute eher mau. Fieberhafte Verkaufsbemühungen senken das Kursniveau, Anfragen vom Justizministerium aus Wiesbaden senken die Stimmung und heizen die allgemeine Nervosität an... 

Nachdem gestern abend per eMail und per Fax die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Vorsitzenden Richter am AG Manfred M. Gönsch sowohl an das hessische Justizministerium als auch an seinen Amtsgerichtspräsidenten versandt waren - selbstverständlich an den Beschuldigten und seine Parteiorganisation in Kopie - konnte man aus Richtung Wiesbaden/Mainz im Osten bereits das Wetterleuchten über Steinbach/Taunus und über Frankfurt sehen.

Und auch der Herr Gönsch hatte erwartungsgemäß einen gewissen Leidensdruck und sah Handlungsbedarf, nun öffentlich zu reagieren. Dummerweise tat er das aber etwas gehetzt, in Zeitnot, und ohne sich über alle Konsequenzen seiner Äußerung im Klaren zu sein. Hatte sein Adlatus mit dem Kürzel FS vorher noch allerlei kritische Nachfragen auf der Facebookseite gelöscht und dann notgedrungen eine erste Erklärung veröffentlicht, mußte der Meister höchstselbst kurz vor Mitternacht die Notbremse ziehen.


Manfred Gönsch
Nein, diese Vorwürfe stimmen selbstverständlich nicht. Der Urheber der Anschuldigungen ist bekannt. Seien Sie sich daher gewiss, dass die Anschuldigungen völlig haltlos sind. (FS) 
16. August um 19:13 · Öffentlich  

Man beachte die Formulierung und den semantischen Gehalt:
  1. "Selbstverständlich" soll etwas nicht stimmen... - doch was ist eigentlich "selbstverständlich", außer daß man als Richter in einer Verhandlung nicht herumkrakeelt? Und als Zuschauer während einer öffentlichen Verhandlung gefälligst die "Schnauze" hält? 
  2.  "Der Urheber der Anschuldigungen ist bekannt"...  - eine glatte Lüge (Nr.1), da ich selbst als Urheber der Anschuldigung dem Herrn Gönsch bis dato überhaupt nicht bekannt war. 
  3. Was soll das "daher" im letzten Satz bedeuten, außer dem evidenten Bekenntnis, daß "FS" keine Ahnung von kausaler Begründung hat?  

Nachdem dann der Hochtaunuskreis in heller Aufregung war, aufgrund meiner Aufforderung an den Präsidenten des Frankfurter Amtsgerichts, den Herrn Gönsch zu suspendieren...

"[Da] Herr Gönsch den Vorfall trotz Vorhalts hartnäckig leugnet, zeigt er also auch mangelnde Einsicht in die Verwerflichkeit seines vorsätzlichen Rechtsbruches und bestätigt damit seine soziale Inkompetenz gemäß § 9 DRiG (4).
Ich darf Sie also auffordern, Herrn Gönsch vorläufig zu suspendieren; zumal wegen des fraglichen Vorfalls auch bereits Strafanzeige wegen Verdachts auf strafbare Handlungen gemäß § 185 und § 240 StGB erstattet wurde"
mußte der Rassegeflügelzüchter, Olympbesteiger, Klinikaufsichtsrat und Kreistagsvorsitzende Gönsch (SPD) nachbessern:


Manfred Gönsch 
Erklärung zu den auf einigen Blogs und auf Facebook geäußerten Vorwürfen

Zutreffend ist, dass ich dem Prozess gegen Herrn P. kurzzeitig beigewohnt habe. Als die Verhandlung beendet war und der Angeklagte nicht aufhörte, verschiedene Personen aufs Übelste zu Beschimpfen, habe ich gerufen: „Jetzt reicht‘s aber“ und kurz darauf den Sitzungssaal verlassen.

Wie ich von verschiedenen Geschädigten gehört habe, sind gegen den dortigen Angeklagten und andere Personen bundesweit verschiedene Strafverfahren wegen Beleidigung und Verleumdung anhängig.

Im Übrigen habe ich gute Kontakte nach Israel und arbeite aktiv bei der CJZ (Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit). 
Die Stellung eines Strafantrags wird geprüft. Weitere Stellungnahmen folgen nicht. 
20. August um 23:36 · Öffentlich

Und jetzt wird es lustig. Denn im Eifer des Gefechts merkt der Herr Gönsch nämlich gar nicht, daß er sich gerade um Kopf und Kragen (und möglicherweise sogar um seinen Pensionsanspruch) redet.

Denn er lügt wie gedruckt. 

Fangen wir mal von hinten an.
  1. Wenn er sich doch so sicher ist, braucht er, der Herr Volljurist und Richterausbilder, doch nichts zu prüfen: er erstattet einfach eine Strafanzeige. Normalerweise macht das bei Richtern und Beamten sogar der Dienstherr, wegen der "Fürsorgepflicht" als Gegenleistung für das "besonderer Treueverhältnis" von Richtern und Beamten ihrem Dienstherrn gegenüber.
  2.  Klar, jetzt werden die Alibi-Juden bemüht, "Kontakte" nach Israel und die obligatorische "aktive Mitarbeit" in der "Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit". Dabei geht es doch nur ums StGB und ums Dienstrecht, lieber Herr Gönsch!  
  3. Andere angeblich "bundesweit [anhängige] verschiedene Strafverfahren wegen Beleidigung und Verleumdung" stehen hier nicht zur Rede, sind also ein billiges Ablenkungsmanöver. Gegen mich ist übrigens kein Strafverfahren anhängig, vorbestraft bin ich ebenfalls nicht.
  4. Ihre Darstellung des Dialogs und Ihrer Wortbeiträge ist falsch; aber als Beschuldigter dürfen sie natürlich lügen (Lüge Nr. 2). 
  5. Die Verhandlung war eben gerade noch nicht abgeschlossen, Sie haben WÄHREND der Verhandlung herumkrakeelt (Lüge Nr. 3)  Lassen wir es doch objektiv klären, was ein Richter aus dem Zuschauerraum während einer Verhandlung darf und was nicht. Ja, Sie lügen, die Verhandlung war noch nicht beendet!  Ihr Geschrei machten Sie im Sitzen, auch der Richter Biernath saß ja noch...   

 Es zeigt sich immer wieder: wer lügt, braucht ein gutes Gedächtnis! 

Die Unterstützung durch solche verleumderischen faker wie die Facebook-Pseudnoyme "Jiri Zapletal" und "Yoram Löw" ist übrigens - das sollten Sie wissen - ein trojanisches Pferd. Aber die beiden werden ja ohnehin bei etwaigen Gerichtsverfahren als Zeugen geladen, dann allerdings unter ihrem richtigen Namen.

Zum guten Schluß darf ich einfach zitieren, da der Betreffende direkt neben mir saß bei jenem Vorfall:
Tobias Huch
Glücklicherweise interessieren sich die ersten Medien für das unmögliche Verhalten von Herrn Gönsch. Ich denke, dass seine Entlassung aus dem Richterdienst bald folgen muss. Ein Richter, der in einem Gerichtssaal als Zuschauer einen Angeklagten beschimpft, beleidigt und mit Gewalt bedroht, ist untragbar in einem Rechtsstaat.
21. August um 18:31  

Alles in allem, lieber Herr Gönsch, denken Sie daran: lieber ein Schrecken mit Ende als Schrecken ohne Ende. Es kommt sowieso raus. Es gibt mindestens sechs Zeugen, die unter Eid aussagen werden, was Sie für sprachliche Entgleisungen begangen haben. Machen Sie es besser als Karl-Theodor zu Guttenberg mit seiner Salami-Taktik.

Mensch, machen Sie's wie ein Mann! Geben Sie zu, daß Sie gelogen haben, bevor Sie sich noch weiter in Lügen verstricken!






Dienstag, 20. August 2013

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter am AG Manfred M. Gönsch

Amtsgericht Frankfurt am Main
Der Präsident des Amtsgerichts
Hermann J. Schmidt
Gerichtsstraße 2
60313 Frankfurt am Main
verwaltung@ag-frankfurt.justiz.hessen.de 


cc
Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa
Luisenstraße 13
65185 Wiesbaden 
poststelle@hmdj.hessen.de



Dienstaufsichtsbeschwerde gegen 
Vorsitzenden Richter am Amtsgericht Manfred Gönsch  
Richter i.R. Hans-Ulrich Biernath 

Staatsanwalt Dr. Süß




Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit reiche ich unter Berufung auf Art. 17 GG sowie § 26 DRiG sowie aller anderen einschlägigen Rechtsvorschriften Beschwerde ein über das Verhalten des

Vorsitzenden Richters am Amtsgericht Manfred Gönsch 
Saalburgstr. 12
61449 Steinbach 
Telefon: 06171 / 78861
Telefax: 06171 / 9879094
e-Mail: manfred@goensch.de

sowie der anderen genannten Personen.



Begründung: 

Als Zuschauer in der vom Richter i.R. Biernath geleiteten Verhandlung gegen den Beschuldigten Dr. Adam Poznanski (dritter Prozeßtag, 14. Mai 2013) hat Herr Gönsch sich in einer Weise benommen, die eines deutschen Richters unwürdig ist; insbesondere dadurch, daß er während der Verhandlung(!) aus dem Zuschauerraum mit lauter Stimme den Beschuldigten Dr. Poznanski ansprach, dadurch die Verhandlung störte und die Würde eines deutschen Gerichts in unzumutbarer Weise beschädigte.

Besonders gravierend sind die unflätigen Ausdrücke, die Herr Gönsch dabei gegenüber Dr. Poznanski verwendete:
  • "Halten Sie doch die Schnauze!"   
  • "Halt's Maul, Du Arschloch" 
  • "Willst du eins auf die Fresse haben?" 
Ein Volljurist und Richter sollte wissen, wie man sich als "Öffentlichkeit" in einem Gericht verhält. Daß weder Richter Biernath noch der Staatsanwalt Dr. Süß diesem Treiben Einhalt geboten noch irgendwelche Schritte unternommen haben, die Verfahrensvorschriften der StPO umzusetzen, bedarf ebenfalls dienstrechtlicher Beurteilung.

Insbesondere deshalb, weil direkt vor diesem Vorfall und auch im Anschluß daran die Herrren Gönsch, Biernath und Dr. Süß in äußerst angeregtem Gespräch auf dem Gerichtsflur gesehen wurden. Es scheint sich also um ein abgekartetes Spiel gehandelt zu haben, mit dem Ziel, den Beschuldigten Dr. Poznanski zu provozieren und eventuell zu unbedachten Äußerungen oder Handlungen hinreißen zu können.


Zeugen:

Es werden mindestens sechs Zeugen benannt werden, die diesen Vorfall erlebt haben und die Darstellung bestätigen können. Ich selbst war an allen drei Verhandlungstagen nahezu durchgängig im Gerichtssaal anwesend und habe die Vorgänge protokolliert. Ich werde meine Aussage auch unter Eid bestätigen, falls erforderlich.

Weiterhin werden im Strafermittlungsverfahren zusätzlich die Herren Biernath und Dr. Süß sowie die Protokollbeamtin (N.N.) und die anwesende Justizwachtmeisterin (N.N.) als Zeugen benannt werden.


Referenzen:


Fazit:

Herr Gönsch ist aufgrund seiner persönlichen Psychostruktur offensichtlich nicht geeignet, das Richteramt auszufüllen; neben der Befähigung zum Richteramt bedarf es zur Berufung als Richter nach § 9 DRiG neben der deutschen Staatsangehörigkeit (1) auch einer hinreichender sozialen Kompetenz (4) und dem Nachweis, daß der Berufene jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland eintritt (2). Allein seine Wortwahl - die unter- oder vorbewußt durchaus auch auf antisemitische Sprachmuster zurückgriff - läßt hieran erhebliche Zweifel aufkommen. 

https://www.facebook.com/ManfredGoensch, Dienstag 20.08.2013 18:35 Uhr 


Da Herr Gönsch den Vorfall trotz Vorhalts hartnäckig leugnet (siehe Bild), zeigt er also auch mangelnde Einsicht in die Verwerflichkeit seines vorsätzlichen Rechtsbruches und bestätigt damit seine soziale Inkompetenz gemäß  § 9 DRiG (4).

Ich darf Sie also auffordern, Herrn Gönsch vorläufig zu suspendieren; zumal wegen des fraglichen Vorfalls auch bereits Strafanzeige wegen Verdachts auf strafbare Handlungen gemäß § 185 und § 240 StGB erstattet wurde. 

Meine Postanschrift geht Ihnen auf dem Postweg zu.



Mit freundlichen Grüßen,


Kay Lorey M.A.

Montag, 19. August 2013

Gönsch, jetzt einfach mal die Fresse halten!

Die Frankfurter Justiz-Szene ist bekanntlich immer wieder für einen Schenkelklopfer gut. Sei es, daß ein inzwischen im Ruhestand befindlicher Richter drei Tage wegen "Beleidigungen" verhandelt, dann aber doch nicht zu Potte kommt, sei es, daß Staatsanwälte im Zusammenspiel mit einem Hamas-konspirativen CDU-MdB aus Münster nicht nur einen unsinnigen Prozeß vom Zaun brechen, sondern auch schon mal den angeklagten Juden duzen.

Der größte Hit war aber bekanntlich jener pöbelnde Proll, der aus dem Zuschauer-Raum heraus, ohne daß der Vorsitzende der Verhandlung daran Anstoß genommen hätte, urplötzlich den Angeklagten, den jüdischen Arzt Dr. Adam Poznanski aus Frankfurt, gegen Ende des dritten Prozeßtages heftig angeschrieen und wüst beschimpft hatte: "Halten Sie doch die Schnauze!" Und als der Angeklagte sich das verbat, setzte dieser Brüllaffe sogar noch schweinisch grinsend nach mit den Worten "Halts Maul, Du Arschloch!" Worauf ihm der Angeklagte freundlich anbot, sich auf dem Gerichtsflur eine Tracht Prügel abzuholen...

Auszug aus der privaten Mitschrift (Kay Lorey) 
Zuschauer: "Halt's Maul, Du Arschloch" und "Willst du eins auf die Fresse haben?" 
A.P.: Wendet sich zu ihm (überrascht) "Wie meinen?!" Weist auf den Gerichtsflur.
A.P. zu Biernath: "Haben Sie das gehört?" 
R. a. AG Biernath: - 
StA Dr. Süß: - 
Justizbedienstete steht hinter A.P. und legt ihm die Hand auf die Schulter. Tumult. Abbruch der Verhandlung.  



Gleichheit vor dem Gesetz

Ein ganz offensichtlich bestellter Prolet, jener (bisher) Unbekannte, der da als Provokateur (vermutlich in Absprache mit dem Richter i. R. Biernath und dem Staatsanwalt Dr. Süß) die Sau rauslassen sollte, um den Angeklagten zu unüberlegten Handlungen zu verleiten. Die klassische deutsche Brülljustiz eben, die nicht nur durch Roland Freisler weltberühmt wurde.

An dieser Stelle erlaubt sich der Chronist, gegen die Regeln der Kunst auch mal ein persönliches Wort einzuflechten. Da er über ein durchaus auch cholerisches Temperament zu verfügen in der Lage ist, war seine spontane Phantasie, den schreienden Deppen in den Gerichtsflur zu verfrachten und ihm dort handgreiflich das Maul zu stopfen. - Allein der Tatsache geschuldet, daß man einem Gericht auch dann, wenn der Richter oder der Staatsanwalt es keineswegs verdient haben als Respektsperson zu gelten, die gebührende Achtung schuldet, jedenfalls in einem halbwegs demokratischen Rechtsstaat, unterließ er diese Handlung. - Aber aufgeschoben ist ja nicht aufgehoben... 

Bekanntlich sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Das gilt auch für Richter oder Staatsanwälte;
  • für Richter, die bereits seit 33 Jahren diesen Job machen, gilt natürlich zusätzlich auch, daß sie wissen, wie man sich als Zuschauer in einem Gerichtssaal zu benehmen hat.
  • Ein Richter, der seit 24 Jahren selber Richter ausbildet, sollte verinnerlicht haben, wie sich ein Organ der Justizpflege öffentlich aufzuführen hat.
  • Ein Richter, der seit sieben Jahren Mitglied des Richterdienstgerichtes ist, vor dem er sich vielleicht demnächst selbst zu verantworten hat, sollte nicht in Konflikt mit der StPO und nicht mit dem StGB kommen...  


Nein, Gönsch, SIE halten jetzt einfach mal die Fresse, kapiert?!

Ihr Auftritt am 14. Mai in der Sache "Das deutsche Volk gegen Dr. Adam Poznanski" war dermaßen ohne Worte, daß es auch drei Monate danach schwer fällt, das zu beschreiben; aber für die Strafanzeige und die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Sie wird das natürlich fein säuberlich formuliert, keine Sorge. Wer es nicht selbst erlebt hat, der ist geneigt, Ihre perverse Selbstdarstellung als Ausgeburt der Phantasie des Chronisten abzutun. Doch leider - Pech für Sie - gibt es ausreichend Zeugen, die mitverfolgt haben, was Sie da veranstaltet haben, incl. der Herren Biernath und Süß sowie der niedlichen Justizwachtmeisterin und der Protokollantin, die Sie ja alle vier persönlich kennen.





Höflichkeit und Respekt auch gegenüber Juden!

Das müssen Sie offenbar erst noch lernen, und wir fangen jetzt gleich mit der ersten Unterrichtseinheit an. Aber, davon abgesehen, daß ausgerechnet so jemand wie Sie, ein solch rotziger Verbalterrorist, wirklich glaubt  im Hessischen Landtag sein zu sollen, das ist ein starkes Stück Selbstüberschätzung. Ja sind Sie denn noch ganz bei Trost?





Also, Freundchen, wir sehen uns dann demnächst bei Gericht. Dann sind SIE der Angeklagte und ich einer der vielen Zeugen. Und, ganz ehrlich, darauf freue ich mich jetzt schon riesig! Und, wie ich Dr. Adam Poznanski kenne, kommt eine Privatklage auch noch auf Sie zu.

Sie... RASSE-Geflügelzüchter, Sie!

Montag, 13. Mai 2013

Die Gerichtssprache ist deutsch!

Die deutsche Rechtspflege ist - wie die Fellpflege beim Haustier - schon was Tolles. Darüber hinaus einfach wichtig für Gesundheit und Hygiene, manchmal tut's halt ein bißchen weh. Aber insgesamt ist sie notwendig, sinnvoll, hilfreich; die Spielregeln sind ordentlich und klar. Meistens jedenfalls.


Bis auf die spannenden Ausnahmen selbstverständlich, zum Beispiel dann, wenn sich Gesetze ungeordnet überschneiden oder sich gar gegenseitig ausschließen, wie bei der
  1. Impressumspflicht nach § 55 Absatz 2 Satz 1 RStV ("Als Verantwortlicher darf nur benannt werden, wer 1. seinen ständigen Aufenthalt im Inland hat...") und der
  2. Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union (gemäß EU-Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/EG, umgesetzt in Deutschland durch das Freizügigkeitsgesetz/EU)
Bei solchen Widersprüchlichkeiten braucht es dann übergeordnete Instanzen, die erst die Klärung herbeiführen und das machen sie dann ja auch sehr gerne, gegen Gebührenrechnung.

Immer wieder gern wird daher als Einschlaflektüre, also zur Entspannung der Seele und zur Ordnung der Gedanken, wärmstens empfohlen: die StPO (Strafprozeßordnung), die ZPO (Zivilprozeßordnung), das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) und natürlich insbesondere das GVG (Gerichtsverfassungsgesetz). Dort lernt man was fürs Leben!


Non scholae sed vitae discimus

Dort lernt man auch was - für den aktuellen Prozeß der Bundesrepublik Deutschland gegen den jüdischen Arzt Dr. Poznanski - über die Psyche der Zeugin Wachendorff oder die gelegentliche Sprach- und häufig erkennbare Fassungslosigkeit des Richters Biernath.



Die Gerrrrichtssprrrache ist deutsch!

Jawollll, mein Führrrrrerrrr! - Das hat natürlich seinen Sinn, denn die Sprache, das Deutsche, ist schließlich das einzige, was die Deutschen verbindet, denn die Sache mit einer Identitätsstiftung qua "Volk" und "Nation" ist bei den Deutschen ja seit jeher etwas fraglich; im übrigen - und nur darauf kommt es hier an - ist die Verletzung des Grundsatzes des § 184 GVG ein absoluter Revisionsgrund!


This work has been released into the public domain by its author, Johannes Otto Först. This applies worldwide




Der Richter hat Recht! 

Insofern hatte der Richter Biernath natürlich in der Sache recht, als er den Angeklagten Dr. Adam Poznaski unterbrach und ihn rügte, als dieser die Zeugin, die "Kostümjüdin" Irena Wachendorff, anläßlich seiner Befragung, mit den Anfangsworten eines jüdischen Segensspruches ansprach und die Zeugin fragte, ob sie das Gebet zu Ende sprechen könne: "Baruch atah, Adonai Eloheinu, Melech haolam, asher kid'shanu...", worauf sie, die angebliche Vorbeterin einer jüdischen Gemeinde, ja hätte zu Ende führen können: "... b'mitzvotav, v' tzivanu l'hadlik ner shel Shabbat." Das können jüdische Vorschulkinder bereits dann sagen, wenn sie noch nicht schreiben können, weil sie es nämlich zu Beginn jedes Schabbats bereits im Mutterleib gehört haben.

Aber nein, zum einen durfte die "kostümjüdische"Zeugin vom jüdischen Angeklagten nicht - so Richter Biernath wörtlich - "examiniert" werden, zum anderen durfte sie nicht nach ihrer Religion befragt werden (was natürlich angesichts der angeblichen Beleidigung, die der Angeklagte verbrochen haben soll, ein schlechter Witz ist, überdies ebenfalls ein Revisionsgrund), und drittens gilt, wie gesagt:


Gerichtsverfassungsgesetz 15. Titel - Gerichtssprache (§§ 184 - 191a)
Gliederung
§ 184
Die Gerichtssprache ist deutsch. Das Recht der Sorben, in den Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung vor Gericht sorbisch zu sprechen, ist gewährleistet.
Fassung aufgrund des Ersten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19.04.2006 (BGBl. I S. 866) m.W.v. 25.04.2006



Frankfurt ist nicht jüdisch, Frankfurt ist nicht sorbisch

Deswegen hat man im Gerichtssaal gefälligst auch nicht zu jiddeln. Frankfurt am Main jedenfalls ist auch nicht sorbisch, Frankfurt an der Oder allerdings schon, wenn man das historische Siedlungsgebiet der Slaven betrachtet. Aber das spielt hier ja keine Rolle, obwohl die Wachendorffsche Ahnenforschung seitens des Chronisten noch nicht ganz abgeschlossen ist und durchaus Bezüge nach Osten aufweist. Und auch der Angeklagte Poznanski hat - wie sein Familienname nahelegt  - durchaus Verbindungen zum slavischen Sprach- und Siedlungsgebiet. Aber lassen wir's gut sein damit...



Man spricht deutsh! 


Halten wir fest, in Frankfurt am Main spricht man deutsch, sofern wir den mitteldeutschen Dialekt des Hessischen einmal als "Deutsch" verstehen wollen. Aber man kann auch noch mehr. Der Chronist, der prüfen wollte, ob er zur morgigen Gerichtsverhandlung (Tag drei) eventuell "seinen Hund, jene merkwürdige Mischung aus Reh und Polarfuchs, unter Umständen mitbringen könne" (dieses Zitat ist eine Hommage an Hanns Dieter Hüsch), wählte die Rufnummer der dortigen Zentrale, und hatte dann folgende polyglotte Endlosschleife über die Freisprecheinrichtung, bis er nach 16 Minuten und 25 Sekunden dieses öde Spiel beendete:
Guten Tag, Sie sind mit den Justizbehörden Frankfurt am Main verbunden. Derzeit sind leider alle Leitungen belegt, bitte haben Sie einen Moment Geduld. - Thank you for calling the Frankfurt Courthouses. All lines are busy at the moment. We will connect you as soon as possible. - Bitte haben Sie noch einen Moment Geduld. Der nächste freie Mitarbeiter wird ihren Anruf entgegennehmen. - Wait a moment. The next staff member will answer your call. -  Guten Tag, Sie sind mit den Justizbehörden Frankfurt am Main verbunden. Derzeit sind leider alle Leitungen belegt... 
Inzwischen hat sich für den Hund ohnedies eine andere Unterbringung gefunden, sodaß sich die Frage also erledigt hat.





Wie ist das eigentlich mit dem Recht in Deutschland?

Besonders schön allerdings war - jenseits dieser oberflächlichen Sprachprobleme - eine Thematik, die so richtig bis in die Wurzel gehend das fragwürdige Rechtsverständnis des Richters Biernath - und, last but not least - seine offenbar brüchige Allgemeinbildung schonungslos ausleuchtete. Der Angeklagte Dr. Poznanski, der sich immer mal wieder darin gefiel, mit lateinischen oder griechischen Zitaten wider den Stachel zu löcken, brachte anläßlich einer wiederholten Unterbrechung seiner Rede durch den Richter die Sprache auf die Gewaltenteilung und auf Baron de Montesquieu, worauf Richter Biernath sofort "angestochen" lospolterte und dem Angeklagten über den Mund fuhr mit der nahezu genial sinnfreien Aussage: "Hier gilt deutsches Recht!"

Dies wirft ein Licht auf die Misere, die sich in diesem Prozeß abzeichnet; denn entweder ist der Richter gedanklich bereits im Ruhestand... - dann tut er sich mit einer derartig rüden Prozeßführung zum Abschied wirklich keinen Gefallen.



Allgemeinbildung und juristisches Fachwissen mangelhaft? 

Oder aber - und man weiß nicht, welche der beiden Möglichkeiten die schlimmere ist - sein akademisches Studium der Jurisprudenz, vermutlich in der zweiten Hälfte der Sechziger des letzten Jahrhunderts begonnen und Mitte der Siebziger abgeschlossen, hatte keine besonders gute rechtsphilosophische und rechtshistorische Grundlage. - Wenn er solche Details wie die Gewaltenteilung nicht einfach vergessen hat, weil es so lange her ist, daß er von John Locke und von Charles Baron de Montesquieu gehört hat...


Graphic of the German legal power organisation. 
I, the copyright holder of this work, release this work into the public domain. This applies worldwide.




Vergessen? Die Basis unseres Rechtsstaates?

Das allerdings wäre ganz übel. Denn Charles-Louis de Secondat, Baron de La Brède et de Montesquieu, gilt als der Vater des Gedankens der Gewaltenteilung, was ihn zu einem Übervater der Väter des Grundgesetzes macht. Das sollte man auch als Amtsrichter dermaßen verinnerlicht haben, daß man den bodenlosen Unfug des Satzes "Hier gilt deutsches Recht!" als Antwort auf das Stichwort "Montesquieu" eigentlich auch im Halbschlaf oder bei Volltrunkenheit erkennen sollte. 

Es sei denn, man will als Richter am Amtsgericht bewußt und gezielt zum Ausdruck bringen, daß einem die Gewaltenteilung in Deutschland - die unter anderem das nationalsozialistische "Großdeutschland" und die Bundesrepublik nicht ganz unerheblich voneinander unterscheidet! - mehr oder weniger scheißegal ist. Und das wiederum wäre dann fatal in einem Prozeß, in dem ein solcher Richter über die Anklage eines Staatsanwaltes, der sich auf eine erlogene und frei erfundene "Jüdin", auf eine gerichtsnotorisch verlogene Zeugin stützt, ein "Urteil" zu sprechen hat.

Ein deutscher Richter, der einen solchen Satz mit den hier ausgeführten Implikationen ausgerechnet einem Juden ins Gesicht sagt... - so etwas dürfte, wenn man das im Ausland wahrnimmt, größeres Interesse hervorrufen.

Und man wird es wahrnehmen, Herr Biernath!