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Mittwoch, 21. August 2013

"Wie notieren wir denn heute?" - Die Lügen des Herrn Gönsch

An der Börse steht der Kurs von Papieren ja mal so, mal so. Deswegen fragt man dann, wenn man sich für bestimmte Firmen oder Branchen interessiert: "Wie notieren wir denn heute?"

Nun ja, beim Frankfurter Amtsgericht ist die Börsenstimmung heute eher mau. Fieberhafte Verkaufsbemühungen senken das Kursniveau, Anfragen vom Justizministerium aus Wiesbaden senken die Stimmung und heizen die allgemeine Nervosität an... 

Nachdem gestern abend per eMail und per Fax die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Vorsitzenden Richter am AG Manfred M. Gönsch sowohl an das hessische Justizministerium als auch an seinen Amtsgerichtspräsidenten versandt waren - selbstverständlich an den Beschuldigten und seine Parteiorganisation in Kopie - konnte man aus Richtung Wiesbaden/Mainz im Osten bereits das Wetterleuchten über Steinbach/Taunus und über Frankfurt sehen.

Und auch der Herr Gönsch hatte erwartungsgemäß einen gewissen Leidensdruck und sah Handlungsbedarf, nun öffentlich zu reagieren. Dummerweise tat er das aber etwas gehetzt, in Zeitnot, und ohne sich über alle Konsequenzen seiner Äußerung im Klaren zu sein. Hatte sein Adlatus mit dem Kürzel FS vorher noch allerlei kritische Nachfragen auf der Facebookseite gelöscht und dann notgedrungen eine erste Erklärung veröffentlicht, mußte der Meister höchstselbst kurz vor Mitternacht die Notbremse ziehen.


Manfred Gönsch
Nein, diese Vorwürfe stimmen selbstverständlich nicht. Der Urheber der Anschuldigungen ist bekannt. Seien Sie sich daher gewiss, dass die Anschuldigungen völlig haltlos sind. (FS) 
16. August um 19:13 · Öffentlich  

Man beachte die Formulierung und den semantischen Gehalt:
  1. "Selbstverständlich" soll etwas nicht stimmen... - doch was ist eigentlich "selbstverständlich", außer daß man als Richter in einer Verhandlung nicht herumkrakeelt? Und als Zuschauer während einer öffentlichen Verhandlung gefälligst die "Schnauze" hält? 
  2.  "Der Urheber der Anschuldigungen ist bekannt"...  - eine glatte Lüge (Nr.1), da ich selbst als Urheber der Anschuldigung dem Herrn Gönsch bis dato überhaupt nicht bekannt war. 
  3. Was soll das "daher" im letzten Satz bedeuten, außer dem evidenten Bekenntnis, daß "FS" keine Ahnung von kausaler Begründung hat?  

Nachdem dann der Hochtaunuskreis in heller Aufregung war, aufgrund meiner Aufforderung an den Präsidenten des Frankfurter Amtsgerichts, den Herrn Gönsch zu suspendieren...

"[Da] Herr Gönsch den Vorfall trotz Vorhalts hartnäckig leugnet, zeigt er also auch mangelnde Einsicht in die Verwerflichkeit seines vorsätzlichen Rechtsbruches und bestätigt damit seine soziale Inkompetenz gemäß § 9 DRiG (4).
Ich darf Sie also auffordern, Herrn Gönsch vorläufig zu suspendieren; zumal wegen des fraglichen Vorfalls auch bereits Strafanzeige wegen Verdachts auf strafbare Handlungen gemäß § 185 und § 240 StGB erstattet wurde"
mußte der Rassegeflügelzüchter, Olympbesteiger, Klinikaufsichtsrat und Kreistagsvorsitzende Gönsch (SPD) nachbessern:


Manfred Gönsch 
Erklärung zu den auf einigen Blogs und auf Facebook geäußerten Vorwürfen

Zutreffend ist, dass ich dem Prozess gegen Herrn P. kurzzeitig beigewohnt habe. Als die Verhandlung beendet war und der Angeklagte nicht aufhörte, verschiedene Personen aufs Übelste zu Beschimpfen, habe ich gerufen: „Jetzt reicht‘s aber“ und kurz darauf den Sitzungssaal verlassen.

Wie ich von verschiedenen Geschädigten gehört habe, sind gegen den dortigen Angeklagten und andere Personen bundesweit verschiedene Strafverfahren wegen Beleidigung und Verleumdung anhängig.

Im Übrigen habe ich gute Kontakte nach Israel und arbeite aktiv bei der CJZ (Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit). 
Die Stellung eines Strafantrags wird geprüft. Weitere Stellungnahmen folgen nicht. 
20. August um 23:36 · Öffentlich

Und jetzt wird es lustig. Denn im Eifer des Gefechts merkt der Herr Gönsch nämlich gar nicht, daß er sich gerade um Kopf und Kragen (und möglicherweise sogar um seinen Pensionsanspruch) redet.

Denn er lügt wie gedruckt. 

Fangen wir mal von hinten an.
  1. Wenn er sich doch so sicher ist, braucht er, der Herr Volljurist und Richterausbilder, doch nichts zu prüfen: er erstattet einfach eine Strafanzeige. Normalerweise macht das bei Richtern und Beamten sogar der Dienstherr, wegen der "Fürsorgepflicht" als Gegenleistung für das "besonderer Treueverhältnis" von Richtern und Beamten ihrem Dienstherrn gegenüber.
  2.  Klar, jetzt werden die Alibi-Juden bemüht, "Kontakte" nach Israel und die obligatorische "aktive Mitarbeit" in der "Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit". Dabei geht es doch nur ums StGB und ums Dienstrecht, lieber Herr Gönsch!  
  3. Andere angeblich "bundesweit [anhängige] verschiedene Strafverfahren wegen Beleidigung und Verleumdung" stehen hier nicht zur Rede, sind also ein billiges Ablenkungsmanöver. Gegen mich ist übrigens kein Strafverfahren anhängig, vorbestraft bin ich ebenfalls nicht.
  4. Ihre Darstellung des Dialogs und Ihrer Wortbeiträge ist falsch; aber als Beschuldigter dürfen sie natürlich lügen (Lüge Nr. 2). 
  5. Die Verhandlung war eben gerade noch nicht abgeschlossen, Sie haben WÄHREND der Verhandlung herumkrakeelt (Lüge Nr. 3)  Lassen wir es doch objektiv klären, was ein Richter aus dem Zuschauerraum während einer Verhandlung darf und was nicht. Ja, Sie lügen, die Verhandlung war noch nicht beendet!  Ihr Geschrei machten Sie im Sitzen, auch der Richter Biernath saß ja noch...   

 Es zeigt sich immer wieder: wer lügt, braucht ein gutes Gedächtnis! 

Die Unterstützung durch solche verleumderischen faker wie die Facebook-Pseudnoyme "Jiri Zapletal" und "Yoram Löw" ist übrigens - das sollten Sie wissen - ein trojanisches Pferd. Aber die beiden werden ja ohnehin bei etwaigen Gerichtsverfahren als Zeugen geladen, dann allerdings unter ihrem richtigen Namen.

Zum guten Schluß darf ich einfach zitieren, da der Betreffende direkt neben mir saß bei jenem Vorfall:
Tobias Huch
Glücklicherweise interessieren sich die ersten Medien für das unmögliche Verhalten von Herrn Gönsch. Ich denke, dass seine Entlassung aus dem Richterdienst bald folgen muss. Ein Richter, der in einem Gerichtssaal als Zuschauer einen Angeklagten beschimpft, beleidigt und mit Gewalt bedroht, ist untragbar in einem Rechtsstaat.
21. August um 18:31  

Alles in allem, lieber Herr Gönsch, denken Sie daran: lieber ein Schrecken mit Ende als Schrecken ohne Ende. Es kommt sowieso raus. Es gibt mindestens sechs Zeugen, die unter Eid aussagen werden, was Sie für sprachliche Entgleisungen begangen haben. Machen Sie es besser als Karl-Theodor zu Guttenberg mit seiner Salami-Taktik.

Mensch, machen Sie's wie ein Mann! Geben Sie zu, daß Sie gelogen haben, bevor Sie sich noch weiter in Lügen verstricken!






Dienstag, 20. August 2013

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter am AG Manfred M. Gönsch

Amtsgericht Frankfurt am Main
Der Präsident des Amtsgerichts
Hermann J. Schmidt
Gerichtsstraße 2
60313 Frankfurt am Main
verwaltung@ag-frankfurt.justiz.hessen.de 


cc
Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa
Luisenstraße 13
65185 Wiesbaden 
poststelle@hmdj.hessen.de



Dienstaufsichtsbeschwerde gegen 
Vorsitzenden Richter am Amtsgericht Manfred Gönsch  
Richter i.R. Hans-Ulrich Biernath 

Staatsanwalt Dr. Süß




Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit reiche ich unter Berufung auf Art. 17 GG sowie § 26 DRiG sowie aller anderen einschlägigen Rechtsvorschriften Beschwerde ein über das Verhalten des

Vorsitzenden Richters am Amtsgericht Manfred Gönsch 
Saalburgstr. 12
61449 Steinbach 
Telefon: 06171 / 78861
Telefax: 06171 / 9879094
e-Mail: manfred@goensch.de

sowie der anderen genannten Personen.



Begründung: 

Als Zuschauer in der vom Richter i.R. Biernath geleiteten Verhandlung gegen den Beschuldigten Dr. Adam Poznanski (dritter Prozeßtag, 14. Mai 2013) hat Herr Gönsch sich in einer Weise benommen, die eines deutschen Richters unwürdig ist; insbesondere dadurch, daß er während der Verhandlung(!) aus dem Zuschauerraum mit lauter Stimme den Beschuldigten Dr. Poznanski ansprach, dadurch die Verhandlung störte und die Würde eines deutschen Gerichts in unzumutbarer Weise beschädigte.

Besonders gravierend sind die unflätigen Ausdrücke, die Herr Gönsch dabei gegenüber Dr. Poznanski verwendete:
  • "Halten Sie doch die Schnauze!"   
  • "Halt's Maul, Du Arschloch" 
  • "Willst du eins auf die Fresse haben?" 
Ein Volljurist und Richter sollte wissen, wie man sich als "Öffentlichkeit" in einem Gericht verhält. Daß weder Richter Biernath noch der Staatsanwalt Dr. Süß diesem Treiben Einhalt geboten noch irgendwelche Schritte unternommen haben, die Verfahrensvorschriften der StPO umzusetzen, bedarf ebenfalls dienstrechtlicher Beurteilung.

Insbesondere deshalb, weil direkt vor diesem Vorfall und auch im Anschluß daran die Herrren Gönsch, Biernath und Dr. Süß in äußerst angeregtem Gespräch auf dem Gerichtsflur gesehen wurden. Es scheint sich also um ein abgekartetes Spiel gehandelt zu haben, mit dem Ziel, den Beschuldigten Dr. Poznanski zu provozieren und eventuell zu unbedachten Äußerungen oder Handlungen hinreißen zu können.


Zeugen:

Es werden mindestens sechs Zeugen benannt werden, die diesen Vorfall erlebt haben und die Darstellung bestätigen können. Ich selbst war an allen drei Verhandlungstagen nahezu durchgängig im Gerichtssaal anwesend und habe die Vorgänge protokolliert. Ich werde meine Aussage auch unter Eid bestätigen, falls erforderlich.

Weiterhin werden im Strafermittlungsverfahren zusätzlich die Herren Biernath und Dr. Süß sowie die Protokollbeamtin (N.N.) und die anwesende Justizwachtmeisterin (N.N.) als Zeugen benannt werden.


Referenzen:


Fazit:

Herr Gönsch ist aufgrund seiner persönlichen Psychostruktur offensichtlich nicht geeignet, das Richteramt auszufüllen; neben der Befähigung zum Richteramt bedarf es zur Berufung als Richter nach § 9 DRiG neben der deutschen Staatsangehörigkeit (1) auch einer hinreichender sozialen Kompetenz (4) und dem Nachweis, daß der Berufene jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland eintritt (2). Allein seine Wortwahl - die unter- oder vorbewußt durchaus auch auf antisemitische Sprachmuster zurückgriff - läßt hieran erhebliche Zweifel aufkommen. 

https://www.facebook.com/ManfredGoensch, Dienstag 20.08.2013 18:35 Uhr 


Da Herr Gönsch den Vorfall trotz Vorhalts hartnäckig leugnet (siehe Bild), zeigt er also auch mangelnde Einsicht in die Verwerflichkeit seines vorsätzlichen Rechtsbruches und bestätigt damit seine soziale Inkompetenz gemäß  § 9 DRiG (4).

Ich darf Sie also auffordern, Herrn Gönsch vorläufig zu suspendieren; zumal wegen des fraglichen Vorfalls auch bereits Strafanzeige wegen Verdachts auf strafbare Handlungen gemäß § 185 und § 240 StGB erstattet wurde. 

Meine Postanschrift geht Ihnen auf dem Postweg zu.



Mit freundlichen Grüßen,


Kay Lorey M.A.

Montag, 19. August 2013

Gönsch, jetzt einfach mal die Fresse halten!

Die Frankfurter Justiz-Szene ist bekanntlich immer wieder für einen Schenkelklopfer gut. Sei es, daß ein inzwischen im Ruhestand befindlicher Richter drei Tage wegen "Beleidigungen" verhandelt, dann aber doch nicht zu Potte kommt, sei es, daß Staatsanwälte im Zusammenspiel mit einem Hamas-konspirativen CDU-MdB aus Münster nicht nur einen unsinnigen Prozeß vom Zaun brechen, sondern auch schon mal den angeklagten Juden duzen.

Der größte Hit war aber bekanntlich jener pöbelnde Proll, der aus dem Zuschauer-Raum heraus, ohne daß der Vorsitzende der Verhandlung daran Anstoß genommen hätte, urplötzlich den Angeklagten, den jüdischen Arzt Dr. Adam Poznanski aus Frankfurt, gegen Ende des dritten Prozeßtages heftig angeschrieen und wüst beschimpft hatte: "Halten Sie doch die Schnauze!" Und als der Angeklagte sich das verbat, setzte dieser Brüllaffe sogar noch schweinisch grinsend nach mit den Worten "Halts Maul, Du Arschloch!" Worauf ihm der Angeklagte freundlich anbot, sich auf dem Gerichtsflur eine Tracht Prügel abzuholen...

Auszug aus der privaten Mitschrift (Kay Lorey) 
Zuschauer: "Halt's Maul, Du Arschloch" und "Willst du eins auf die Fresse haben?" 
A.P.: Wendet sich zu ihm (überrascht) "Wie meinen?!" Weist auf den Gerichtsflur.
A.P. zu Biernath: "Haben Sie das gehört?" 
R. a. AG Biernath: - 
StA Dr. Süß: - 
Justizbedienstete steht hinter A.P. und legt ihm die Hand auf die Schulter. Tumult. Abbruch der Verhandlung.  



Gleichheit vor dem Gesetz

Ein ganz offensichtlich bestellter Prolet, jener (bisher) Unbekannte, der da als Provokateur (vermutlich in Absprache mit dem Richter i. R. Biernath und dem Staatsanwalt Dr. Süß) die Sau rauslassen sollte, um den Angeklagten zu unüberlegten Handlungen zu verleiten. Die klassische deutsche Brülljustiz eben, die nicht nur durch Roland Freisler weltberühmt wurde.

An dieser Stelle erlaubt sich der Chronist, gegen die Regeln der Kunst auch mal ein persönliches Wort einzuflechten. Da er über ein durchaus auch cholerisches Temperament zu verfügen in der Lage ist, war seine spontane Phantasie, den schreienden Deppen in den Gerichtsflur zu verfrachten und ihm dort handgreiflich das Maul zu stopfen. - Allein der Tatsache geschuldet, daß man einem Gericht auch dann, wenn der Richter oder der Staatsanwalt es keineswegs verdient haben als Respektsperson zu gelten, die gebührende Achtung schuldet, jedenfalls in einem halbwegs demokratischen Rechtsstaat, unterließ er diese Handlung. - Aber aufgeschoben ist ja nicht aufgehoben... 

Bekanntlich sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Das gilt auch für Richter oder Staatsanwälte;
  • für Richter, die bereits seit 33 Jahren diesen Job machen, gilt natürlich zusätzlich auch, daß sie wissen, wie man sich als Zuschauer in einem Gerichtssaal zu benehmen hat.
  • Ein Richter, der seit 24 Jahren selber Richter ausbildet, sollte verinnerlicht haben, wie sich ein Organ der Justizpflege öffentlich aufzuführen hat.
  • Ein Richter, der seit sieben Jahren Mitglied des Richterdienstgerichtes ist, vor dem er sich vielleicht demnächst selbst zu verantworten hat, sollte nicht in Konflikt mit der StPO und nicht mit dem StGB kommen...  


Nein, Gönsch, SIE halten jetzt einfach mal die Fresse, kapiert?!

Ihr Auftritt am 14. Mai in der Sache "Das deutsche Volk gegen Dr. Adam Poznanski" war dermaßen ohne Worte, daß es auch drei Monate danach schwer fällt, das zu beschreiben; aber für die Strafanzeige und die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Sie wird das natürlich fein säuberlich formuliert, keine Sorge. Wer es nicht selbst erlebt hat, der ist geneigt, Ihre perverse Selbstdarstellung als Ausgeburt der Phantasie des Chronisten abzutun. Doch leider - Pech für Sie - gibt es ausreichend Zeugen, die mitverfolgt haben, was Sie da veranstaltet haben, incl. der Herren Biernath und Süß sowie der niedlichen Justizwachtmeisterin und der Protokollantin, die Sie ja alle vier persönlich kennen.





Höflichkeit und Respekt auch gegenüber Juden!

Das müssen Sie offenbar erst noch lernen, und wir fangen jetzt gleich mit der ersten Unterrichtseinheit an. Aber, davon abgesehen, daß ausgerechnet so jemand wie Sie, ein solch rotziger Verbalterrorist, wirklich glaubt  im Hessischen Landtag sein zu sollen, das ist ein starkes Stück Selbstüberschätzung. Ja sind Sie denn noch ganz bei Trost?





Also, Freundchen, wir sehen uns dann demnächst bei Gericht. Dann sind SIE der Angeklagte und ich einer der vielen Zeugen. Und, ganz ehrlich, darauf freue ich mich jetzt schon riesig! Und, wie ich Dr. Adam Poznanski kenne, kommt eine Privatklage auch noch auf Sie zu.

Sie... RASSE-Geflügelzüchter, Sie!