Montag, 19. August 2013

Gönsch, jetzt einfach mal die Fresse halten!

Die Frankfurter Justiz-Szene ist bekanntlich immer wieder für einen Schenkelklopfer gut. Sei es, daß ein inzwischen im Ruhestand befindlicher Richter drei Tage wegen "Beleidigungen" verhandelt, dann aber doch nicht zu Potte kommt, sei es, daß Staatsanwälte im Zusammenspiel mit einem Hamas-konspirativen CDU-MdB aus Münster nicht nur einen unsinnigen Prozeß vom Zaun brechen, sondern auch schon mal den angeklagten Juden duzen.

Der größte Hit war aber bekanntlich jener pöbelnde Proll, der aus dem Zuschauer-Raum heraus, ohne daß der Vorsitzende der Verhandlung daran Anstoß genommen hätte, urplötzlich den Angeklagten, den jüdischen Arzt Dr. Adam Poznanski aus Frankfurt, gegen Ende des dritten Prozeßtages heftig angeschrieen und wüst beschimpft hatte: "Halten Sie doch die Schnauze!" Und als der Angeklagte sich das verbat, setzte dieser Brüllaffe sogar noch schweinisch grinsend nach mit den Worten "Halts Maul, Du Arschloch!" Worauf ihm der Angeklagte freundlich anbot, sich auf dem Gerichtsflur eine Tracht Prügel abzuholen...

Auszug aus der privaten Mitschrift (Kay Lorey) 
Zuschauer: "Halt's Maul, Du Arschloch" und "Willst du eins auf die Fresse haben?" 
A.P.: Wendet sich zu ihm (überrascht) "Wie meinen?!" Weist auf den Gerichtsflur.
A.P. zu Biernath: "Haben Sie das gehört?" 
R. a. AG Biernath: - 
StA Dr. Süß: - 
Justizbedienstete steht hinter A.P. und legt ihm die Hand auf die Schulter. Tumult. Abbruch der Verhandlung.  



Gleichheit vor dem Gesetz

Ein ganz offensichtlich bestellter Prolet, jener (bisher) Unbekannte, der da als Provokateur (vermutlich in Absprache mit dem Richter i. R. Biernath und dem Staatsanwalt Dr. Süß) die Sau rauslassen sollte, um den Angeklagten zu unüberlegten Handlungen zu verleiten. Die klassische deutsche Brülljustiz eben, die nicht nur durch Roland Freisler weltberühmt wurde.

An dieser Stelle erlaubt sich der Chronist, gegen die Regeln der Kunst auch mal ein persönliches Wort einzuflechten. Da er über ein durchaus auch cholerisches Temperament zu verfügen in der Lage ist, war seine spontane Phantasie, den schreienden Deppen in den Gerichtsflur zu verfrachten und ihm dort handgreiflich das Maul zu stopfen. - Allein der Tatsache geschuldet, daß man einem Gericht auch dann, wenn der Richter oder der Staatsanwalt es keineswegs verdient haben als Respektsperson zu gelten, die gebührende Achtung schuldet, jedenfalls in einem halbwegs demokratischen Rechtsstaat, unterließ er diese Handlung. - Aber aufgeschoben ist ja nicht aufgehoben... 

Bekanntlich sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Das gilt auch für Richter oder Staatsanwälte;
  • für Richter, die bereits seit 33 Jahren diesen Job machen, gilt natürlich zusätzlich auch, daß sie wissen, wie man sich als Zuschauer in einem Gerichtssaal zu benehmen hat.
  • Ein Richter, der seit 24 Jahren selber Richter ausbildet, sollte verinnerlicht haben, wie sich ein Organ der Justizpflege öffentlich aufzuführen hat.
  • Ein Richter, der seit sieben Jahren Mitglied des Richterdienstgerichtes ist, vor dem er sich vielleicht demnächst selbst zu verantworten hat, sollte nicht in Konflikt mit der StPO und nicht mit dem StGB kommen...  


Nein, Gönsch, SIE halten jetzt einfach mal die Fresse, kapiert?!

Ihr Auftritt am 14. Mai in der Sache "Das deutsche Volk gegen Dr. Adam Poznanski" war dermaßen ohne Worte, daß es auch drei Monate danach schwer fällt, das zu beschreiben; aber für die Strafanzeige und die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Sie wird das natürlich fein säuberlich formuliert, keine Sorge. Wer es nicht selbst erlebt hat, der ist geneigt, Ihre perverse Selbstdarstellung als Ausgeburt der Phantasie des Chronisten abzutun. Doch leider - Pech für Sie - gibt es ausreichend Zeugen, die mitverfolgt haben, was Sie da veranstaltet haben, incl. der Herren Biernath und Süß sowie der niedlichen Justizwachtmeisterin und der Protokollantin, die Sie ja alle vier persönlich kennen.





Höflichkeit und Respekt auch gegenüber Juden!

Das müssen Sie offenbar erst noch lernen, und wir fangen jetzt gleich mit der ersten Unterrichtseinheit an. Aber, davon abgesehen, daß ausgerechnet so jemand wie Sie, ein solch rotziger Verbalterrorist, wirklich glaubt  im Hessischen Landtag sein zu sollen, das ist ein starkes Stück Selbstüberschätzung. Ja sind Sie denn noch ganz bei Trost?





Also, Freundchen, wir sehen uns dann demnächst bei Gericht. Dann sind SIE der Angeklagte und ich einer der vielen Zeugen. Und, ganz ehrlich, darauf freue ich mich jetzt schon riesig! Und, wie ich Dr. Adam Poznanski kenne, kommt eine Privatklage auch noch auf Sie zu.

Sie... RASSE-Geflügelzüchter, Sie!

1 Kommentar:

  1. Ein solcher Richter verstößt gegen ziemlich viele Vorschriften des Beamtenrechts und der Strafprozeßordnung sowie des Strafgesetzbuches!

    Dienstaufsichtsbeschwerde ist eingereicht! :-D

    http://die-luege-von-remagen.blogspot.com/2013/08/gonsch-jetzt-mal-die-fresse-halten.html

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