Dienstag, 20. August 2013

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter am AG Manfred M. Gönsch

Amtsgericht Frankfurt am Main
Der Präsident des Amtsgerichts
Hermann J. Schmidt
Gerichtsstraße 2
60313 Frankfurt am Main
verwaltung@ag-frankfurt.justiz.hessen.de 


cc
Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa
Luisenstraße 13
65185 Wiesbaden 
poststelle@hmdj.hessen.de



Dienstaufsichtsbeschwerde gegen 
Vorsitzenden Richter am Amtsgericht Manfred Gönsch  
Richter i.R. Hans-Ulrich Biernath 

Staatsanwalt Dr. Süß




Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit reiche ich unter Berufung auf Art. 17 GG sowie § 26 DRiG sowie aller anderen einschlägigen Rechtsvorschriften Beschwerde ein über das Verhalten des

Vorsitzenden Richters am Amtsgericht Manfred Gönsch 
Saalburgstr. 12
61449 Steinbach 
Telefon: 06171 / 78861
Telefax: 06171 / 9879094
e-Mail: manfred@goensch.de

sowie der anderen genannten Personen.



Begründung: 

Als Zuschauer in der vom Richter i.R. Biernath geleiteten Verhandlung gegen den Beschuldigten Dr. Adam Poznanski (dritter Prozeßtag, 14. Mai 2013) hat Herr Gönsch sich in einer Weise benommen, die eines deutschen Richters unwürdig ist; insbesondere dadurch, daß er während der Verhandlung(!) aus dem Zuschauerraum mit lauter Stimme den Beschuldigten Dr. Poznanski ansprach, dadurch die Verhandlung störte und die Würde eines deutschen Gerichts in unzumutbarer Weise beschädigte.

Besonders gravierend sind die unflätigen Ausdrücke, die Herr Gönsch dabei gegenüber Dr. Poznanski verwendete:
  • "Halten Sie doch die Schnauze!"   
  • "Halt's Maul, Du Arschloch" 
  • "Willst du eins auf die Fresse haben?" 
Ein Volljurist und Richter sollte wissen, wie man sich als "Öffentlichkeit" in einem Gericht verhält. Daß weder Richter Biernath noch der Staatsanwalt Dr. Süß diesem Treiben Einhalt geboten noch irgendwelche Schritte unternommen haben, die Verfahrensvorschriften der StPO umzusetzen, bedarf ebenfalls dienstrechtlicher Beurteilung.

Insbesondere deshalb, weil direkt vor diesem Vorfall und auch im Anschluß daran die Herrren Gönsch, Biernath und Dr. Süß in äußerst angeregtem Gespräch auf dem Gerichtsflur gesehen wurden. Es scheint sich also um ein abgekartetes Spiel gehandelt zu haben, mit dem Ziel, den Beschuldigten Dr. Poznanski zu provozieren und eventuell zu unbedachten Äußerungen oder Handlungen hinreißen zu können.


Zeugen:

Es werden mindestens sechs Zeugen benannt werden, die diesen Vorfall erlebt haben und die Darstellung bestätigen können. Ich selbst war an allen drei Verhandlungstagen nahezu durchgängig im Gerichtssaal anwesend und habe die Vorgänge protokolliert. Ich werde meine Aussage auch unter Eid bestätigen, falls erforderlich.

Weiterhin werden im Strafermittlungsverfahren zusätzlich die Herren Biernath und Dr. Süß sowie die Protokollbeamtin (N.N.) und die anwesende Justizwachtmeisterin (N.N.) als Zeugen benannt werden.


Referenzen:


Fazit:

Herr Gönsch ist aufgrund seiner persönlichen Psychostruktur offensichtlich nicht geeignet, das Richteramt auszufüllen; neben der Befähigung zum Richteramt bedarf es zur Berufung als Richter nach § 9 DRiG neben der deutschen Staatsangehörigkeit (1) auch einer hinreichender sozialen Kompetenz (4) und dem Nachweis, daß der Berufene jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland eintritt (2). Allein seine Wortwahl - die unter- oder vorbewußt durchaus auch auf antisemitische Sprachmuster zurückgriff - läßt hieran erhebliche Zweifel aufkommen. 

https://www.facebook.com/ManfredGoensch, Dienstag 20.08.2013 18:35 Uhr 


Da Herr Gönsch den Vorfall trotz Vorhalts hartnäckig leugnet (siehe Bild), zeigt er also auch mangelnde Einsicht in die Verwerflichkeit seines vorsätzlichen Rechtsbruches und bestätigt damit seine soziale Inkompetenz gemäß  § 9 DRiG (4).

Ich darf Sie also auffordern, Herrn Gönsch vorläufig zu suspendieren; zumal wegen des fraglichen Vorfalls auch bereits Strafanzeige wegen Verdachts auf strafbare Handlungen gemäß § 185 und § 240 StGB erstattet wurde. 

Meine Postanschrift geht Ihnen auf dem Postweg zu.



Mit freundlichen Grüßen,


Kay Lorey M.A.

4 Kommentare:

  1. "Der Urheber"...? Der Urheber eines Prozesses ist die "Herrin des Verfahrens"; also nach deutschem Strafrecht die anklagende Staatsanwaltschaft. Goensch widerspricht nicht anwesend gewesen zu sein, sondern negiert komplett alles und geht direkt ad hominem ("der Urheber"), anstelle die Fakten während seiner offensichtlichen Anwesenheit des durch ihn verursachten Tumultes als Zuschauer(!) im Gerichtssaal klar zustellen. Ein Richter der sonst "sehr genau" sein will, wie Goensch selbst über sich im ZDF sagt... Man werte diesen werten (?) Vertreter der Judikative an dem was er nicht sagt, denn er sagt ja nichts, aber das ist sein gutes Recht, auch als Richter und SPD-Landtags-Kandidat für Hessen.

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    1. Adam, schau mal, der Faker "Yoram Löw" hat seinen ultimativen Fehler begangen; sag RA Schmauß, daß er "ihn" als Zeugen laden soll ;)

      Zitat:

      Yoram Löw Ich war während aller 3 Prozeßtage durchgehend anwesend, selbstverständlich auch zu diesem Zeitpunkt. Es spielte sich folgender kleiner Disput ab:

      Richter Gönsch: "Jetzt reichts aber."
      AP: "Ich schmeiß sie gleich selber raus."
      Richter Gönsch: "Machen Sie doch, kommen Sie her."
      AP: "Haben Sie Augen im Kopf? Wir sind nicht die gleiche Gewichtsklasse."

      Nicht mehr und nicht weniger. Ich hoffe dass Herr Richter Gönsch gegen die Beiden sowohl straf- als auch zivilrechtlich vorgehen wird.
      vor 15 Minuten
      https://www.facebook.com/ManfredGoensch/posts/160129510842594?comment_id=205460&offset=0&total_comments=4

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  2. Sehr gut! Werde nie verstehen, warum so viele Leute von diesem Mittel nicht öfters Gebrauch machen.

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    1. Andreas, das ist mindestens meine zehnte DA-Beschwerde allein gegen Richter. Es ist eines der besten Mittel, um Leute, denen ihre Macht zu Kopfe gestiegen ist, wieder auf den Boden der Tatsachen zu holen. Hilft auch bei Polizisten, Lehrern oder Beamten jeder Couleur...

      Der Text ist soeben per Fax & e-Mail rausgegangen, selbstverständlich auch an Herrn Gönsch. :)

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