Mittwoch, 21. August 2013

"Wie notieren wir denn heute?" - Die Lügen des Herrn Gönsch

An der Börse steht der Kurs von Papieren ja mal so, mal so. Deswegen fragt man dann, wenn man sich für bestimmte Firmen oder Branchen interessiert: "Wie notieren wir denn heute?"

Nun ja, beim Frankfurter Amtsgericht ist die Börsenstimmung heute eher mau. Fieberhafte Verkaufsbemühungen senken das Kursniveau, Anfragen vom Justizministerium aus Wiesbaden senken die Stimmung und heizen die allgemeine Nervosität an... 

Nachdem gestern abend per eMail und per Fax die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Vorsitzenden Richter am AG Manfred M. Gönsch sowohl an das hessische Justizministerium als auch an seinen Amtsgerichtspräsidenten versandt waren - selbstverständlich an den Beschuldigten und seine Parteiorganisation in Kopie - konnte man aus Richtung Wiesbaden/Mainz im Osten bereits das Wetterleuchten über Steinbach/Taunus und über Frankfurt sehen.

Und auch der Herr Gönsch hatte erwartungsgemäß einen gewissen Leidensdruck und sah Handlungsbedarf, nun öffentlich zu reagieren. Dummerweise tat er das aber etwas gehetzt, in Zeitnot, und ohne sich über alle Konsequenzen seiner Äußerung im Klaren zu sein. Hatte sein Adlatus mit dem Kürzel FS vorher noch allerlei kritische Nachfragen auf der Facebookseite gelöscht und dann notgedrungen eine erste Erklärung veröffentlicht, mußte der Meister höchstselbst kurz vor Mitternacht die Notbremse ziehen.


Manfred Gönsch
Nein, diese Vorwürfe stimmen selbstverständlich nicht. Der Urheber der Anschuldigungen ist bekannt. Seien Sie sich daher gewiss, dass die Anschuldigungen völlig haltlos sind. (FS) 
16. August um 19:13 · Öffentlich  

Man beachte die Formulierung und den semantischen Gehalt:
  1. "Selbstverständlich" soll etwas nicht stimmen... - doch was ist eigentlich "selbstverständlich", außer daß man als Richter in einer Verhandlung nicht herumkrakeelt? Und als Zuschauer während einer öffentlichen Verhandlung gefälligst die "Schnauze" hält? 
  2.  "Der Urheber der Anschuldigungen ist bekannt"...  - eine glatte Lüge (Nr.1), da ich selbst als Urheber der Anschuldigung dem Herrn Gönsch bis dato überhaupt nicht bekannt war. 
  3. Was soll das "daher" im letzten Satz bedeuten, außer dem evidenten Bekenntnis, daß "FS" keine Ahnung von kausaler Begründung hat?  

Nachdem dann der Hochtaunuskreis in heller Aufregung war, aufgrund meiner Aufforderung an den Präsidenten des Frankfurter Amtsgerichts, den Herrn Gönsch zu suspendieren...

"[Da] Herr Gönsch den Vorfall trotz Vorhalts hartnäckig leugnet, zeigt er also auch mangelnde Einsicht in die Verwerflichkeit seines vorsätzlichen Rechtsbruches und bestätigt damit seine soziale Inkompetenz gemäß § 9 DRiG (4).
Ich darf Sie also auffordern, Herrn Gönsch vorläufig zu suspendieren; zumal wegen des fraglichen Vorfalls auch bereits Strafanzeige wegen Verdachts auf strafbare Handlungen gemäß § 185 und § 240 StGB erstattet wurde"
mußte der Rassegeflügelzüchter, Olympbesteiger, Klinikaufsichtsrat und Kreistagsvorsitzende Gönsch (SPD) nachbessern:


Manfred Gönsch 
Erklärung zu den auf einigen Blogs und auf Facebook geäußerten Vorwürfen

Zutreffend ist, dass ich dem Prozess gegen Herrn P. kurzzeitig beigewohnt habe. Als die Verhandlung beendet war und der Angeklagte nicht aufhörte, verschiedene Personen aufs Übelste zu Beschimpfen, habe ich gerufen: „Jetzt reicht‘s aber“ und kurz darauf den Sitzungssaal verlassen.

Wie ich von verschiedenen Geschädigten gehört habe, sind gegen den dortigen Angeklagten und andere Personen bundesweit verschiedene Strafverfahren wegen Beleidigung und Verleumdung anhängig.

Im Übrigen habe ich gute Kontakte nach Israel und arbeite aktiv bei der CJZ (Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit). 
Die Stellung eines Strafantrags wird geprüft. Weitere Stellungnahmen folgen nicht. 
20. August um 23:36 · Öffentlich

Und jetzt wird es lustig. Denn im Eifer des Gefechts merkt der Herr Gönsch nämlich gar nicht, daß er sich gerade um Kopf und Kragen (und möglicherweise sogar um seinen Pensionsanspruch) redet.

Denn er lügt wie gedruckt. 

Fangen wir mal von hinten an.
  1. Wenn er sich doch so sicher ist, braucht er, der Herr Volljurist und Richterausbilder, doch nichts zu prüfen: er erstattet einfach eine Strafanzeige. Normalerweise macht das bei Richtern und Beamten sogar der Dienstherr, wegen der "Fürsorgepflicht" als Gegenleistung für das "besonderer Treueverhältnis" von Richtern und Beamten ihrem Dienstherrn gegenüber.
  2.  Klar, jetzt werden die Alibi-Juden bemüht, "Kontakte" nach Israel und die obligatorische "aktive Mitarbeit" in der "Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit". Dabei geht es doch nur ums StGB und ums Dienstrecht, lieber Herr Gönsch!  
  3. Andere angeblich "bundesweit [anhängige] verschiedene Strafverfahren wegen Beleidigung und Verleumdung" stehen hier nicht zur Rede, sind also ein billiges Ablenkungsmanöver. Gegen mich ist übrigens kein Strafverfahren anhängig, vorbestraft bin ich ebenfalls nicht.
  4. Ihre Darstellung des Dialogs und Ihrer Wortbeiträge ist falsch; aber als Beschuldigter dürfen sie natürlich lügen (Lüge Nr. 2). 
  5. Die Verhandlung war eben gerade noch nicht abgeschlossen, Sie haben WÄHREND der Verhandlung herumkrakeelt (Lüge Nr. 3)  Lassen wir es doch objektiv klären, was ein Richter aus dem Zuschauerraum während einer Verhandlung darf und was nicht. Ja, Sie lügen, die Verhandlung war noch nicht beendet!  Ihr Geschrei machten Sie im Sitzen, auch der Richter Biernath saß ja noch...   

 Es zeigt sich immer wieder: wer lügt, braucht ein gutes Gedächtnis! 

Die Unterstützung durch solche verleumderischen faker wie die Facebook-Pseudnoyme "Jiri Zapletal" und "Yoram Löw" ist übrigens - das sollten Sie wissen - ein trojanisches Pferd. Aber die beiden werden ja ohnehin bei etwaigen Gerichtsverfahren als Zeugen geladen, dann allerdings unter ihrem richtigen Namen.

Zum guten Schluß darf ich einfach zitieren, da der Betreffende direkt neben mir saß bei jenem Vorfall:
Tobias Huch
Glücklicherweise interessieren sich die ersten Medien für das unmögliche Verhalten von Herrn Gönsch. Ich denke, dass seine Entlassung aus dem Richterdienst bald folgen muss. Ein Richter, der in einem Gerichtssaal als Zuschauer einen Angeklagten beschimpft, beleidigt und mit Gewalt bedroht, ist untragbar in einem Rechtsstaat.
21. August um 18:31  

Alles in allem, lieber Herr Gönsch, denken Sie daran: lieber ein Schrecken mit Ende als Schrecken ohne Ende. Es kommt sowieso raus. Es gibt mindestens sechs Zeugen, die unter Eid aussagen werden, was Sie für sprachliche Entgleisungen begangen haben. Machen Sie es besser als Karl-Theodor zu Guttenberg mit seiner Salami-Taktik.

Mensch, machen Sie's wie ein Mann! Geben Sie zu, daß Sie gelogen haben, bevor Sie sich noch weiter in Lügen verstricken!






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