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Montag, 26. August 2013

Jura, das bevorzugte Studium für Schlitzohren

Die bedenkliche Verquickung von Justiz, Politik und Verwaltung dürfte nicht nur in Hessen ein Problem sein. Sie zeigt dennoch einen schweren Mangel an demokratischem Bewußtsein und ist darüber hinaus im je persönlichen Fall oft auch Anzeichen schwerer moralischer Defizite. Eltern bringen ihren Kindern das nämlich normalerweise noch schlichter bei: 

"So etwas macht man einfach nicht!"

Einen solchen Satz zu verstehen und umzusetzen ist keine Frage der Intelligenz (sondern ausschließlich eine der moralischen Kompetenz), also könnte das sogar(!) ein mental durchschnittlich ausgestatteter Richter irgendeines Königlich-Bayrischen Amtsgerichts oder zur Not auch eines der größeren in Hessen verstehen. Wenn er es denn verstehen wollte...


Allerdings sagt der Volksmund dazu: manche lernen es nie, andere brauchen noch länger.

Nehmen wir mal einen kritischen Text dazu, der sich mit jeder beliebigen Suchmaschine mit den Stichwörtern "Gönsch Justiz Hessen Brosa" auffinden läßt. Bestimmte Begriffe oder strings erleben derzeit bei Google ja einen unglaublichen Boom, wie z.B. "Huch Jude Schnauze Gönsch". Aber das nur am Rande.

Aber schreiten wir erst einmal zum Zitat (die Hervorhebungen und Markierungen stammen von mir):

Konkret geht es um Dr. Johannes Remmel, den ehemaligen Präsidenten des Verwaltungsgerichts Kassel, und Dr. Christoph Ullrich, den gegenwärtigen Präsidenten des Landgerichts Marburg. Der erste hat sich tausend Kinderpornos runtergeladen, der zweite ist nebenbei Mandatsträger im Kreistag Limburg-Weilburg. Remmel könnte immer noch in aller Ruhe seine Kinderpornos konsumieren und wahrscheinlich hätte er davon inzwischen zehntausend, wenn nicht BILD Wind davon bekommen hätte und mit einem Artikel auf der ersten Seite den gesunden Volkszorn entfacht hätte. Die Gewaltentrennung hat aber mit Sex nichts zu tun, wenigstens nicht in einer Weise, die für BILD-LeserInnen interessant wäre. Die Entfachung des Volkszorns bei einer Missachtung der Gewaltentrennung ist mühseliger und verspricht weniger Gewinn. So ist Ullrich noch Richter.
Ullrich, der Präsident des Landgerichts Marburg, weiß, dass er Unrecht tut. Doch zeigt er sich uneinsichtig und schwatzt anderen vor, welches Unrecht sie täten. Ich habe darum abgewartet, bis Ullrich mir wieder einmal vorkam und habe ihn dann aus Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Wie nicht anders zu erwarten, unterstützen die RichterkollegInnen Ullrichs rechtswidriges Treiben. Als der Rechtsweg ausgeschöpft [5] war, habe ich Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sie hat mittlerweile das Aktenzeichen 1 BvR 97/11 beim Bundesverfassungsgericht bekommen. Der Text dieser Verfassungsbeschwerde steht auf der Ullrich-Seite. Dort sind auch alle Anlagen verlinkt.
Ich brauche kein Gericht um festzustellen, dass 2 mal 2 gleich 4 ist. Genauso wenig brauche ich das Bundesverfassungsgericht, damit es feststellt, dass alle Richter, die sich nebenbei als kommunale Mandatsträger tummeln, Feinde der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind. Ich halte nichts vom Bundesverfassungsgericht und meine Verfassungsbeschwerde für vollkommen aussichtslos, obwohl sie sorgfältig ausgearbeitet und zweifellos berechtigt ist. Die meisten RichterInnen im BVerfG sind selbst Parteibuch-Richter. Sie haben selbst Karriere gemacht, indem sie zwischen Jurisdiktion, Exekutive und Legislative sprangen. Die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde wird aber Aufmerksamkeit erregen und ihre Dokumentation wird aufklären. Das wird auf die Dauer wirken.
Meine Verfassungsbeschwerde zitiert die Urteile der Verwaltungsgerichte – bis zum Bundesverwaltungs-gericht – in denen steht, dass Richteramt und Kommunalmandat unvereinbar sind. Diese Urteile sind deftig. Dazu ein paar Delikatessen:
1) Z.B. die Stellungnahme des hessischen Ministers der Justiz vom 28.7.1989. Zu der Zeit hatte die hessische CDU zum ersten Mal der SPD die Macht abgenommen. Die hessische SPD war eine korrupte Partei. SPD-Parteibuch-Richter verstopften die hessische Justiz und selbstverständlich traten einige von ihnen die Gewaltentrennung mit Füßen [6]. In dieser Situation trat Karl-Heinz Koch, CDU-Justizminister, für die strikte Einhaltung der Gewaltenteilung ein. Als aber Karl-Heinzens Sohn Roland die Macht dauerhaft ergriff und dafür sorgte, dass immer mehr CDU-Parteibuch-Inhaber Richter-Posten in Hessen bekamen, ist Karl-Heinz in den Himmel aufgefahren, wo er sitzet zur Rechten des Allmächtigen und den Allwissenden in Rechtsfragen berät. Derweil treiben es seine Parteigenossen auf Erden noch sündiger als ihre Widersacher von der SPD. Der Marburger Landgerichtspräsident Ullrich ist Mitglied der CDU.
2) Z.B. wer noch daran zweifelt, dass Jura das bevorzugte Studium für Schlitzohren ist, sollte Schmidt-Räntsch: Deutsches Richtergesetz [7] lesen. Die dortigen Kommentare zum § 4 DRiG sind eine Anleitung zur Rechtsbeugung. Die Schmidt-Räntschs, die selbst zwischen Jurisdiktion und Exekutive gependelt sind, behaupten, politische Betätigung würde im demokratischen Rechtsstaat ermutigt und deshalb dürften Richter getrost Kommunalmandate verüben. Die Schmidt-Räntschs haben zur Begründung ihrer Absurditäten kein Gesetz, kein einziges Urteil. Sie sondern Kommentare ab. Nichtsdestoweniger zitieren die schlitzohrigen Kollegen der Schmidt-Räntschens diese Kommentare so, als seien sie Gesetze.
Missbrauch von Kommentaren ist in der deutschen Justiz weit verbreitet. Maßgeblich für die deutsche Rechtsprechung dürfen nur Gesetze sein. Wenn es um die Auslegung dieser Gesetze geht, können rechtskräftige Urteile der Gerichte zitiert werden. Genau das – Gesetze und rechtskräftige Urteile – habe ich meiner Verfassungsbeschwerde zugrunde gelegt.
Ulrich Brosa

[1] vollziehende Gewalt = Exekutive = Regierung,
gesetzgebende Gewalt = Legislative = Parlamente,
rechtsprechende Gewalt = Jurisdiktion = Richterschaft.
‘Gewaltentrennung’ und ‘Gewaltenteilung’ werden synonym verwendet. Die Juristen bevorzugen natürlich ‘Gewaltenteilung’, weil es die undeutlichere Variante ist.
[2] Vorsitzender der REPUBLIKANER im Landkreis Marburg-Biedenkopf ist ein Polizeioberkommissar namens Manfred Thierau. Daher kann die Polizeidirektion Marburg als Hauptquartier der REPs gelten. In Anbetracht dieser akuten Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist zu fragen, weshalb IKARus nicht zuerst Manfred Thierau und andere Marburger Polizisten bekehrt.
[3] Oberste Gerichtsherren oder oberste Gerichtsfrauen. Im Landkreis Marburg-Biedenkopf will die Richterin Nadine Bernshausen (GRÜNE), deren Gatte der Marburger Bürgermeister Kahle ist, nun auch in den Kreistag einziehen.
[4] ‘Fachgerichte’ ist ein Ausdruck, mit dem ordinäre Gerichte von Verfassungsgerichten unterschieden werden.
[5] ‘Den Rechtsweg ausschöpfen’: Das ist noch eine Stilblüte der Juristen. Man kann eine Pfütze ausschöpfen. Einen Weg muss man zu Ende gehen.
[6] Am bekanntesten ist der SPD-Richter Manfred Gönsch geworden, der im Hochtaunus-Kreis sogar Landrat werden wollte.
[7] Schmidt-Räntsch, Deutsches Richtergesetz, Verlag C.H.Beck, München 1995. Die Autoren heißen beide Schmidt-Räntsch. Vielleicht handelt es sich um zwei Schmidts, die dieselbe Frau, womöglich Elfriede Räntsch, geheiratet haben.

Schlagwörter:Bundesverfassungsgericht, Christoph Ullrich, Dr.Ullrich, Gewaltenteilung, Gewaltentrennung, Ina Nadine Bernshausen, Kommunalmandat, Kreistag, Landgericht Marburg, Nadine Bernshausen, Richter Ullrich, Richterin Bernshausen
Veröffentlicht in Justiz, Politik | 66 Kommentare »
http://bloegi.wordpress.com/tag/bundesverfassungsgericht/
http://bloegi.wordpress.com/2013/07/28/das-imperium-schlagt-zuruck/
http://www.althand.de/ullrich.html


Die Trennung der Gewalten ist die Vorbedingung für Demokratie 

Schön, nicht? Weitere Vorbedingungen sind Offenheit, Ehrlichkeit, Kommunikationsfähigkeit und vor allem aber Konfliktfähigkeit. Was wiederum Denk- und Sprechverbote (vulgo Zensur) ausschließt.

Aus gegebenem Anlaß ein kleiner Einblick in eine von einem hessischen Amtsrichter UND Pöbler UND  Kreistagsvorsitzenden UND auch noch SPD-Landtagskandidaten veranlaßte Säuberungsaktionen, für die die Facebook-Blockwarte jederzeit Gewehr bei Fuß stehen. Das trifft dann Privatpersonen, aber auch schon mal einen Journalisten, der für eine andere Partei engagiert ist.


Stell Dir vor, es ist Krieg! Und viele machen in diesem Fall gerne mit: 



Der Chronist meint dazu:

Kommentar überflüssig.  - Aber der Artilleriebeobachter notiert: Treffer!


Sonntag, 25. August 2013

Schuldunfähigkeit? Welch eine Beleidigung!

Die aktuelle Schmierenkomödie vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main nimmt immer absurdere Formen an. Eine Strafverhandlung, die in einem echten Rechtsstaat  nie hätte eröffnet werden dürfen, die nichts weiter ist - neben einer Posse - als eine Vorlage für juristische Diskussionen und Dissertationen zum Thema "Formfehler", "Verfahrensfehler" und "Justizirrtümer" bis weit ins nächste Dezennium hinein... - die als Beleidigungsprozeß gegen Adam Poznanski gestartet wurde, doch schon zuvor ein Treppenwitz war. Offenbar ist man sich dessen bei Gericht und bei der Staatsanwaltschaft inzwischen - nicht zuletzt wegen der Berichte des Chronisten und anderer Zeitzeugen der Tatsache bewußt, daß man mittlerweile schon so viel Bockmist produziert hat und es damit jede Menge Revisionsgründe gäbe, wenn...

...ja, wenn man denn irgendwann mal zu einem Urteil käme.


Statt dessen versucht man den alten Trick: einfach mal den ganzen Mist aussitzen!

Selbstverständlich liegt es im alleinigen Ermessen der hier zuständigen Frankfurter Strafermittlungsbehörde und der sie hier vertretenden Staatsanwältin Höra, ob man wegen ein paar harmloser Äußerungen eines Juden, der die deutsche und die israelische Staatsangehörigkeit hat, und der sich in Internet-Diskussionen gegenüber Hochstaplern, Kostümjuden, selbsternannten Nahostexperten und schlecht verhüllten terror-verharmlosenden Hamasfreunden und fanatischen Israelhassern wie Polenz, Wachendorf & Co. klar positioniert, überhaupt ein allgemeines Interesse der Öffentlichkeit annehmen möchte. Anstatt diesen neurotischen Kinderkram von diskussions- und konfliktunfähigen Facebookfreaks einfach auf den Weg der Privatklage zu verweisen.

Zumal völlig unklar ist, was daran beleidigend sein soll, eine überführte Lügnerin, die alle ihre Lügen im Zeugenstand bereits zugegeben hat, als "Kostümjüdin" zu bezeichnen. Eine Tatsachenfeststellung kann keine "Beleidigung" sein. Spätestens an dieser Stelle hätte die Anklage also ihre Strategie ändern und auf Freispruch plädieren müssen. Damit wäre die Verhandlung bereits nach der Mittagspause des ersten Verhandlungstages beendet gewesen. Irena Wachendorff ist als multiple Persönlichkeit und notorische (bzw. als eventuell neurotische) Lügnerin entlarvt. Die Zeugin der Anklage mußte wegen drohenden Nervenzusammenbruchs entlassen werden, weil es ihr zuviel war, daß der Angeklagte Poznanski in der Befragung der Zeugin souverän aufzeigte, daß die angebliche "Jüdin" weder die einfachsten hebräischen Gebete und Segenssprüche beherrscht noch daß sie jemals als Vorbeterin (selbst in einer "liberalen Gemeinde") hätte fungieren können (wie sie behauptet hatte).

Die einzige Zeugin der Anklage - welcher sogar der erkennende Richter erkennbare psychische Probleme bescheinigt hatte - eine Lügnerin, das kommt wirklich gut!  Wörtlich sagte Richter Biernath:

Das ist doch mal ein Wort.



Wie ein Dieb in der Nacht: Juristen und die Rechtsbeugung  

Demnächst wird man nicht nur den "Frankfurter Kranz" als eingeführtes Wort im Duden finden, sondern auch den Begriff "Frankfurter Rechtsbeugung". Denn bekanntlich hat das Gericht in engem Zusammenspiel mit der Staatsanwaltschaft - also mit den Herren Bloch und Dr. Süß sowie der besagten Frau Höra und zudem eines kriminell agierenden weiteren Richters, dem bereits mit anderen Verfassungsbrüchen in Erscheinung getretene Manfred Gönsch, den man als pöbelndenden agent provocateur in den Zuschauerraum setzte - allerdings einen ganz anderen Weg gewählt, stur, moralfrei und erkenntnisresistent.

Eine Form also, die ganz explizit bewußt - also vorsätzlich - darauf angelegt war, die Strafprozeßordnung rechtsmißbräuchlich dazu zu benutzen, den Angeklagten wirtschaftlich und gesellschaftlich existenziell zu schädigen. Der perverse Weg, den der mittlerweile in den Ruhestand verbrachte Richter Biernath wählte, bedeutet nun im Ergebnis ein strafprozessuales Patt und einen echten Gordischen Knoten (siehe Bild unten, Brief des Rechtsanwalts Frank Schmauß).

Das alles jedoch ausschließlich zu Lasten des Angeklagten, da man ihn zwar mit einer psychiatrischen Zwangsbegutachtung bedrohte, diese aber nicht vollzog.

Mittlerweile ist dieser absurde Prozeß allerdings ohnehin tot, da in der StPO recht klar geregelt ist, wie lang eine Hauptverhandlung unterbrochen werden darf: § 229 StPO (1). Es ist wirklich unglaublich, welche drittklassige Juristen ihr Auskommen als überbezahlter Beamter in der Justiz finden; der letzte Verhandlungstag war der 14. Mai, heute haben den 25. August...  - noch Fragen? Die beste Witz in dieser Komödie: der "erkennende Richter" kann den Prozeß ohnehin gar nicht fortführen... 


Faksimile freundlicherweise zur Verfügung gestellt von Dr. Adam Poznanski mit der Erlaubnis zur Veröffentlichung 


Bananenrepublik oder Rechtsstaat?

Den albernen Schwachsinn, den sich die hessischen Justizbeamten da ausgedacht haben, wird so natürlich nicht funktionieren. Man merkt, daß das keine Schachspieler sind. Die Frage einer angeblichen "Schuldunfähigkeit" beim Angeklagten Dr. Adam Poznanski, der mir seit langer Zeit persönlich bestens bekannt ist, stellt an sich eine schwere Beleidigung dar, für die sich der Richter Biernath noch straf- und dienstrechtlich wird verantworten müssen. Eine solche Frage ist nämlich allein deswegen ad absurdum zu führen, weil
  • ein Schuldfähigerer als Dr. Adam Poznanski überhaupt nicht vorstellbar ist und
  • "die Juden" sowieso immer und an allem schuld sind. 

Also kann man sich die achttausend Euro für ein psychiatrisches Gutachten über die Schuldfähigkeit des Angeklagten wirklich sparen. Schließlich ist er der einzige Jude in diesem ganzen Verfahren.

Noch mehr sparen kann man allerdings, wenn man den bockmist-produzierenden Möchtegern-Juristen ihre Pensionsansprüche aberkennt und sie in die Wüste schickt. Denn viele Länderhaushalte leiden vor allem unter den Personalkosten, in Bayern beispielsweise machen die nämlich die Hälfte des Landeshaushalts aus.