Ein besonderes Stück Rechtsgeschichte wird derzeit am größten hessischen Amtsgericht in Frankfurt am Main geschrieben. Denn mittlerweile zieht das Verfahren, das als Beleidigungsprozeß gegen einen jüdischen Arzt aus Frankfurt im Spätsommer 2012 begonnen hatte, sogar Kreise bis zum hessischen Justizministerium und in die hessischen Landespolitik, da einer der Akteure, der Vorsitzende Richter am Amtsgericht Manfred Gönsch, als SPD-Direktkandidat für die näher rückende Landtagswahl am 22. September 2013 aufgestellt wurde und derzeit Kreistagsvorsitzender des Hochtaunuskreises ist.
Kostümierung als Jude, um „Israelkritik“ besser verkaufen zu können
Der Frankfurter Mediziner Dr. Adam Poznanski hatte sich in einem sozialen Netzwerk sowie auf seinem privaten Blog über die seiner Meinung nach dubiosen Umtriebe einer Musiklehrerin aus dem Rheinland geäußert. Diese Irena Wachendorff agierte als angeblich jüdische Stimme auffällig einseitig und aggressiv gegen den Staat Israel polemisierend. Dies zusammen mit dem Münsteraner CDU-MdB Ruprecht Polenz, der auch Vorsitzender des ZDF-Fernsehrates und Vorsitzender des außenpolitischen Ausschusses des Deutschen Bundestages ist. Zusammen mit anderen Gleichgesinnten engagierten sich beide für einen Waldorfkindergarten in Israel, der nach ihrer Ansicht zum Friedensprozeß beitragen sollte. Hierfür gründete die Musiklehrerin Wachendorff einen deutschen Unterstützungsverein, den sie als „gemeinnützig“ und als „spendenabzugsfähig“ auf ihrer Internetseite und auf Vorträgen bewarb.
Aufgrund des Spürsinns des Frankfurter Arztes, dem einige Unstimmigkeiten an der Biografie der Musikerin und Lyrikerin aufgefallen waren, und aufgrund seiner persönlichen Betroffenheit als Jude und Israeli bekam die öffentlich ausgetragene Begegnung und Auseinandersetzung eine ganz besonders schmutzige Wendung. Die rheinische Musiklehrerin Wachendorff hatte nämlich stets vorgetragen, sie sei Jüdin, ihr verstorbener Vater sei sehr fromm und Berater eines Rabbiners gewesen, habe die Nazizeit im Exil in England überlebt, ihre Mutter dagegen sei als Häftling im KZ Auschwitz gewesen. Sie selbst habe eine Zeitlang in Israel gelebt, habe in der israelischen Armee gedient, sei im Libanonkrieg bei der kämpfenden Truppe gewesen, und sie sei inzwischen „liberale Jüdin“ und antizionistisch, was sie besonders qualifiziere für ihr Engagement im Nahen Osten. Alles Lügen, wie sich alsbald herausstellen sollte. Weder waren die inzwischen beide verstorbenen Eltern der Wachendorff Juden, noch war sie jemals selbst offiziell konvertiert. Es gab auch keine jüdische Gemeinde, die eine Mitgliedschaft hätte bestätigen können.
Polenz und die Vorzeige-„Jüdin“, die gar keine ist
Auf der Facebookseite von Ruprecht Polenz startete dieser am 3. Dezember 2011 eine namentliche Kampagne gegen den jüdischen Arzt und gegen andere Personen; der bis dahin nur mit Initialen bezeichnete jüdische Arzt wurde nun von Polenz mehrfach mit ausgeschriebenem Namen angesprochen und kommentiert, was angesichts des „Bekanntenkreises“ von Polenz – eben auch im arabisch-terroristischen Umfeld – eine erhebliche Gefahr für Dr. Poznanski und seine Familie bedeutete. Auf der Facebookseite von Polenz wurden dann zu dieser Frage harte verbale Auseinandersetzungen geführt, wobei Polenz jeden der zahlreichen Kritiker der Frau Irena Wachendorff eifrig zensierte und maßregelte, bis hin zu Kommentarsperrungen. Aus dieser Zeit stammen dann Äußerungen – vier Wochen zuvor hatte sich der Frankfurter Arzt lediglich zu Irena Wachendorff und bis dahin mit keinem Wort zu Ruprecht Polenz geäußert, was sich nun änderte –, die zu Strafanzeigen der Lyrikerin Wachendorff und auch von Ruprecht Polenz gegen den Internisten Dr. Poznanski führten.
Am 29.10.2012 reichte die Frankfurter Staatsanwältin Höra beim Amtsgericht eine Anklageschrift ein, die insgesamt sieben Anklagepunkte umfaßte. Diese sollte insgesamt circa 60 (in Worten: sechzig!) denkbare Ehrverletzungen zur Anklage bringen. Um die Dimension des Falles erfassen zu können, sei an dieser Stelle bereits verraten: der Prozeß wegen Beleidigung (§ 185 StGB) und übler Nachrede (§ 186 StGB) ist auch heute, nach drei(!) Verhandlungstagen zwischen dem 29.4.2013 und dem 14.5.2013, noch immer nicht abgeschlossen. Von den sieben Anklagepunkten hat die Staatsanwaltschaft selbst fünf zurückgezogen, mittels eines sehr ungewöhnlichen prozeßökonomischen Juristentricks. Zudem ist die Strafanzeige des Ruprecht Polenz in den Akten der Frankfurter Staatsanwaltschaft „nicht mehr auffindbar“.
Eine Zeugin wurde wegen eines angeblichen – allerdings für niemanden außer dem Richter ersichtlichen – drohenden Nervenzusammenbruches entlassen, obwohl die Verteidigung noch viele Fragen an die Zeugin hatte und gegen die Entlassung protestierte, es gab unzählige Ablehnungsgesuche gegen den Vorsitzenden des Prozesses, den inzwischen im Ruhestand befindlichen Amtsrichter Biernath, die sämtlich als „unbegründet“ abgelehnt wurden. Dem Angeklagten wurde das Rederecht in der Verhandlung entzogen; als er den Richter fragte warum dieser die Zeugenbefragung durch ständiges Kommentieren für die Zeugen behindere, pöbelte ein zunächst unbekannte Zuschauer während der Verhandlung und schrie dem angeklagten jüdischen Arzt zu, er solle „die Schnauze halten“, und drohte ihm öffentlich Prügel an.
Soweit die Übersicht, ergänzt werden sollte noch, daß es inzwischen diverse Strafanzeigen gegen den Richter, den Staatsanwalt, den CDU-MdB Polenz und die Zeugin Wachendorff gibt, ferner Dienstaufsichtsbeschwerden gegen zwei Richter und zwei Staatsanwälte, eine Beschwerde beim Justizministerium und eine Anzeige beim Bundesanwalt in Karlsruhe gegen Ruprecht Polenz wegen Verdachts auf Landesverrat sowie wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Ebenfalls angezeigt wurde die Musiklehrerin Wachendorff wegen Verdachts auf Steuerhinterziehung, da sie möglicherweise die Spendengelder veruntreut und die Umsatzsteuer aus Spenden an ihren Verein nicht korrekt versteuert hatte – die Gelder wurden nämlich außer Landes verbracht, womit sie umsatzsteuerpflichtig wurden.
Zynische Provokationen durch den Richter
Der erste der drei Verhandlungstage am 29. April 2013 ließ sich etwas zäh an, da der Richter Biernath die zugestandenen technischen Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten (Notebook, Beamer, Projetionsleinwand auf Stativ) untersagte; dadurch zog sich die Darstellung des Angeklagten, die immer wieder von Vorsitzenden unterbrochen wurde, erheblich in die Länge. Erst nach der Mittagspause, nach über drei Stunden, konnte die erste Zeugin, die besagte Musiklehrerin Wachendorff aus Remagen, vernommen werden. Erstaunlicherweise ließ jedoch der Richter genau die zentralen Fragen bei der Befragung durch die Verteidigung nicht zu, die sozusagen den Kern der Anklage berührten: war die Wachendorff nun jüdisch oder nicht? Denn wenn sie keine Jüdin ist, ist es auch nicht ehrverletzend, ihr nachzuweisen, daß sie eine erschwindelte jüdische Biografie gestreut hatte – was der Angeklagte mit dem Wort „Kostümjude“ belegte. Als einzigen „Nachweis“ konnte sie eine undatierte Photographie von sich selbst vorzeigen, die sie als Schülerin mit einem „Davidstern“ an einer Halskette zeigt, sowie eine „Bescheinigung“ eines Lehrers, der allerdings nur bestätigte, daß die Wachendorff ihm erzählt habe, sie habe jüdische Vorfahren. Das alles war sogar dem der Zeugin ersichtlich zugetanen Richter Biernath zu dubios.
Der Staatsanwalt duzt den Angeklagten
Der gesamte Prozeßverlauf zeigte einige Abenteuerlichkeiten: mehrfache Androhungen an den Angeklagten, er werde wegen Mißachtung des Gerichts in Ordnungshaft genommen, Fragen an Zuschauer, warum sie Mitschriften anfertigten, Fragen der Verteidigung an die Zeugin, die vom Richter beantwortet wurden statt von der Zeugin und ähnliche juristisch delikate Vorgehensweisen. Daß der Staatsanwalt den angeklagten Juden urplötzlich duzte, wofür er sich nach mehrfacher Aufforderung durch den Richter wenigstens entschuldigte, war ein weiterer Höhepunkt, der im Zuschauerraum zu unverhohlener Belustigung führte. In diesem Stil verlief auch der zweite Verhandlungstag, der 2. Mai 2013, somit ebenfalls ergebnislos.
Die Fortsetzung des Prozesses am 14. Mai 2013, ausgerechnet am Unabhängigkeitstag des Staates Israel (14. Mai 1948), wie Dr. Adam Poznanski süffisant anmerkte, endete dann auch folgerichtig mit einem Eklat: zum einen wurde von der Verteidigung bemängelt, daß der Richter mit der Zeugin Wachendorff und deren Zeugenbeistand in der Pause Gespräche führte, zum anderen war dem Angeklagten das Rederecht entzogen worden.
Dies führte zu weiteren – abgelehnten – Befangenheitsanträgen, aber zusätzlich auch dazu, daß nun der Angeklagte seine Fragen dem Verteidiger stellen mußte, der sie dann erst an die Zeugin stellen konnte. Mit diesem Spiel verbrachte das Gericht dann weitere vier Stunden.
Die Zeugin Wachendorff gesteht ein, gelogen zu haben
Nach der Mittagspause erfolgte dann die Entlassung der Zeugin Wachendorff gegen den Protest der Verteidigung, da die Musiklehrerin aufgrund psychischer Erschöpfung nicht mehr vernehmungsfähig war, nach Einschätzung des Gerichts. Zuvor hatte sie im Zeugenstand alle ihre Lügen über ihre angebliche jüdische Herkunft und angebliche jüdische Identität eingestanden. Der Richter Biernath verkündete nun einen Beschluß, wonach sich der Angeklagte einer psychiatrischen Begutachtung zu stellen habe um zu klären, ob er überhaupt „schuldfähig“ sei.
In dieser Phase der Verhandlung mischte sich – unter heftiger Mißachtung sowohl des Gerichts als auch der Strafprozessordnung – ein damals noch unbekannter Zuschauer ein, der Dr. Poznanski anschrie, er solle endlich „die Schnauze halten“, und dem jüdischen Arzt anbot, ihn auf dem Flur zu verprügeln. Dieser Zuschauer wurde inzwischen als Richterkollege des Vorsitzenden Biernath erkannt, nämlich als der hessische SPD-Landtagskandidat Manfred Gönsch. Daß weder Richter noch Staatsanwalt den Provokateur zur Ordnung riefen oder ihm Einhalt geboten, ließ bei manchen Zuschauern den Eindruck eines „abgekarteten Spiels“ entstehen, zumal Richter Biernath, Richter Gönsch und Staatsanwalt Dr. Süß zuvor im Flur im eifrigen Gespräch gesehen worden waren.
Der Fall selbst ist nun juristisch in einer Sackgasse, da nach der StPO nur eine Unterbrechung der Hauptverhandlung bis zu drei Wochen erlaubt ist; diese Frist ist bei weitem überschritten. Der Richter Biernath ist inzwischen im Ruhestand, der beauftragte psychiatrische Gutachter hat sich nie beim Angeklagten gemeldet. Das bedeutet, daß dieser absurde Fall höchstwahrscheinlich neu aufgerollt werden muß. Die Staatsanwaltschaft wäre gut beraten, von vornherein auf Freispruch zu plädieren. Dennoch, der Schaden für das Ansehen der hessischen Justiz dürfte enorm sein. Wie eine Staatsanwaltschaft auf die Idee kommen kann, mit Hilfe einer der Lüge überführten falschen „Jüdin“ einen echten Juden wegen einer angeblichen „Beleidigung“ anzuklagen, die vor allem in der Entlarvung der falschen „Jüdin“ besteht, und diesen Prozeß auch noch im Namen des deutschen Volkes führt, das wird ihr Geheimnis bleiben.
Wer kennt sie nicht, die Wachtel vom Rhein? Die selbsternannte "Jüdin", die sich nicht schämte, ihre nichtjüdische Mutter als KZ-Überlebende hinzulügen? Den Vater zum orthodoxen "Berater eines Rabbiners", obwohl der Vater allerdings eher Offizier in Hitlers Wehrmacht war...? Wer kennt ihn nicht, den prollig-pöbelnden Knecht Ruprecht, der mehr Zeit an Facebook verbringt als bei seiner Arbeit im Bundestag? Den Hamas-Terror-Versteher? Den väterlichen Freund der Kostümjüdin aus Remagen?
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Sonntag, 8. September 2013
Samstag, 31. August 2013
Das Amtsgericht Frankfurt und die Komödie um eine eingebildete Kranke
...work in progress... (Entwurf vom 09.05.2013)
Vorschläge fürs Skript werden gern entgegengenommen und eventuell eingearbeitet, natürlich mit Quellenschutz und ©
Gelegentlich ist es in verwirrenden Situationen sinnvoll und hilfreich, innezuhalten; zu reflektieren, zu phantasieren, zu sortieren. Sie ist zwar nicht verwirrend, die aktuelle Situation um den ultimativen Spaß-Prozeß in Frankfurt um Dr. med. Adam Poznanski und seine angeblichen "Beleidigungen", der inzwischen auch ein Prozeß gegen den Hamas-Freund Polenz wird und längst einer gegen die der polymorphen Lüge überführte Kostümjüdin Wachendorff geworden ist. Also, verwirrend ist da in der Hammelsgasse 1 in Frankfurt am Main eigentlich weiter nichts, aber dafür nehmen doch einige Protagonisten an diesem öffentlichen Schauspiel teil, die man mit Fug und Recht mindestens als "verwirrt" bezeichnen kann, wenn nicht gar muß.
Sortieren wir mal, wen oder was wir bisher haben. Machen wir zunächst, wie beim Bühnenstück, erst mal eine Liste der Schauspieler...
Personen:
*) Zu den fünf Akten lernen wir, falls wir es nicht aus dem humanistischen Gymnasium wissen:
Vorschläge fürs Skript werden gern entgegengenommen und eventuell eingearbeitet, natürlich mit Quellenschutz und ©
Die eingebildete Kranke
Eine Komödie in 5 Akten *)
Gelegentlich ist es in verwirrenden Situationen sinnvoll und hilfreich, innezuhalten; zu reflektieren, zu phantasieren, zu sortieren. Sie ist zwar nicht verwirrend, die aktuelle Situation um den ultimativen Spaß-Prozeß in Frankfurt um Dr. med. Adam Poznanski und seine angeblichen "Beleidigungen", der inzwischen auch ein Prozeß gegen den Hamas-Freund Polenz wird und längst einer gegen die der polymorphen Lüge überführte Kostümjüdin Wachendorff geworden ist. Also, verwirrend ist da in der Hammelsgasse 1 in Frankfurt am Main eigentlich weiter nichts, aber dafür nehmen doch einige Protagonisten an diesem öffentlichen Schauspiel teil, die man mit Fug und Recht mindestens als "verwirrt" bezeichnen kann, wenn nicht gar muß.
Sortieren wir mal, wen oder was wir bisher haben. Machen wir zunächst, wie beim Bühnenstück, erst mal eine Liste der Schauspieler...
Personen:
- Richter Josef Biersam (tütteliger Greis, unkonzentriert, halbblind und -taub)
- Staatsanwalt Hans Molch alias Staatsanwalt Dr. Sauer (kalt, fischig, glitschig)
- Angeklagter Prof. Dr. med. Dr. h. c. mult. Adam Polanski (laut, frech, schnell im Denken und Sprechen)
- Verteidiger 1, Advokat Hans Schmauch (leise, gefährlich leise)
- Verteidiger 2, Advokat Steve Steevler (intellektuell, verbindlich
- Protokollantin 1 (brünett, Madonnentyp, leicht keifend)
- Protokollantin 2 (blond, vollbusig, breithüftig, leicht irritiert)
- Gerichtsdiener (unscheinbar)
- Zeugin 1, Ilana Schmachtendoof (silberlockig, etwas blöde wirkend, Lieblingssatz "ich versteh Ihre Frage jetzt nicht")
- Zeugin 2, Uschi Piri-Piri (braunlockig, alles an ihr wirkt irgendwie zu groß und grobschlächtig)
- Zeugin 3 Kirsten-Anne Schulrecht (blondlockig, daueraggressiv, typisch altjüngferliche Lehrerin)
- Zeuge 4 Leberecht Prollhans (glatzköpfiger Greis, verschlagen und unehrlich wirkend, aber vorerst abwesend)
- Publikum - einige Gestalten niederen Volkes, bunt gemischt
- Chorus
- Die drei Erinnyen Alekto (Ἀληκτώ), "die (bei ihrer Jagd) Unaufhörliche", Megaira (Μέγαιρα, deutsch auch „Megäre“), "der neidische Zorn". Im übertragenen Sinne wird ihr Name auch für eine böse, wütende Frau verwendet, eben für eine Furie (römisches Pendant einer Erinye) und Tisiphone (Τισιφόνη)
- Ein cholerischer Brüllaffe, dessen Identität erst später enthüllt wird...
_____________________________________________________
*) Zu den fünf Akten lernen wir, falls wir es nicht aus dem humanistischen Gymnasium wissen:
Fünf Akte
Klassische und klassizistische Schauspiele und Opern zeichnen sich seit dem 17. Jahrhundert durch fünf Akte aus. Die Gliederung des Dramas in fünf Akte geht auf die Poetik des Horaz zurück und trifft für das antike griechische Theater nicht unumschränkt zu. Die Komödien der römischen Dichter Plautus und Terenz haben jedoch alle fünf Akte.
Gustav Freytag gliedert die fünf Akte wie folgt:
Exposition
Steigende Handlung mit erregendem Moment
Höhepunkt und Peripetie
Fallende Handlung mit Retardierendem Moment
Katastrophe
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Montag, 26. August 2013
Jura, das bevorzugte Studium für Schlitzohren
Die bedenkliche Verquickung von Justiz, Politik und Verwaltung dürfte nicht nur in Hessen ein Problem sein. Sie zeigt dennoch einen schweren Mangel an demokratischem Bewußtsein und ist darüber hinaus im je persönlichen Fall oft auch Anzeichen schwerer moralischer Defizite. Eltern bringen ihren Kindern das nämlich normalerweise noch schlichter bei:
"So etwas macht man einfach nicht!"
Einen solchen Satz zu verstehen und umzusetzen ist keine Frage der Intelligenz (sondern ausschließlich eine der moralischen Kompetenz), also könnte das sogar(!) ein mental durchschnittlich ausgestatteter Richter irgendeines Königlich-Bayrischen Amtsgerichts oder zur Not auch eines der größeren in Hessen verstehen. Wenn er es denn verstehen wollte...
Allerdings sagt der Volksmund dazu: manche lernen es nie, andere brauchen noch länger.
Nehmen wir mal einen kritischen Text dazu, der sich mit jeder beliebigen Suchmaschine mit den Stichwörtern "Gönsch Justiz Hessen Brosa" auffinden läßt. Bestimmte Begriffe oder strings erleben derzeit bei Google ja einen unglaublichen Boom, wie z.B. "Huch Jude Schnauze Gönsch". Aber das nur am Rande.
Aber schreiten wir erst einmal zum Zitat (die Hervorhebungen und Markierungen stammen von mir):
Konkret geht es um Dr. Johannes Remmel, den ehemaligen Präsidenten des Verwaltungsgerichts Kassel, und Dr. Christoph Ullrich, den gegenwärtigen Präsidenten des Landgerichts Marburg. Der erste hat sich tausend Kinderpornos runtergeladen, der zweite ist nebenbei Mandatsträger im Kreistag Limburg-Weilburg. Remmel könnte immer noch in aller Ruhe seine Kinderpornos konsumieren und wahrscheinlich hätte er davon inzwischen zehntausend, wenn nicht BILD Wind davon bekommen hätte und mit einem Artikel auf der ersten Seite den gesunden Volkszorn entfacht hätte. Die Gewaltentrennung hat aber mit Sex nichts zu tun, wenigstens nicht in einer Weise, die für BILD-LeserInnen interessant wäre. Die Entfachung des Volkszorns bei einer Missachtung der Gewaltentrennung ist mühseliger und verspricht weniger Gewinn. So ist Ullrich noch Richter.
Ullrich, der Präsident des Landgerichts Marburg, weiß, dass er Unrecht tut. Doch zeigt er sich uneinsichtig und schwatzt anderen vor, welches Unrecht sie täten. Ich habe darum abgewartet, bis Ullrich mir wieder einmal vorkam und habe ihn dann aus Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Wie nicht anders zu erwarten, unterstützen die RichterkollegInnen Ullrichs rechtswidriges Treiben. Als der Rechtsweg ausgeschöpft [5] war, habe ich Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sie hat mittlerweile das Aktenzeichen 1 BvR 97/11 beim Bundesverfassungsgericht bekommen. Der Text dieser Verfassungsbeschwerde steht auf der Ullrich-Seite. Dort sind auch alle Anlagen verlinkt.
Ich brauche kein Gericht um festzustellen, dass 2 mal 2 gleich 4 ist. Genauso wenig brauche ich das Bundesverfassungsgericht, damit es feststellt, dass alle Richter, die sich nebenbei als kommunale Mandatsträger tummeln, Feinde der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind. Ich halte nichts vom Bundesverfassungsgericht und meine Verfassungsbeschwerde für vollkommen aussichtslos, obwohl sie sorgfältig ausgearbeitet und zweifellos berechtigt ist. Die meisten RichterInnen im BVerfG sind selbst Parteibuch-Richter. Sie haben selbst Karriere gemacht, indem sie zwischen Jurisdiktion, Exekutive und Legislative sprangen. Die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde wird aber Aufmerksamkeit erregen und ihre Dokumentation wird aufklären. Das wird auf die Dauer wirken.
Meine Verfassungsbeschwerde zitiert die Urteile der Verwaltungsgerichte – bis zum Bundesverwaltungs-gericht – in denen steht, dass Richteramt und Kommunalmandat unvereinbar sind. Diese Urteile sind deftig. Dazu ein paar Delikatessen:
1) Z.B. die Stellungnahme des hessischen Ministers der Justiz vom 28.7.1989. Zu der Zeit hatte die hessische CDU zum ersten Mal der SPD die Macht abgenommen. Die hessische SPD war eine korrupte Partei. SPD-Parteibuch-Richter verstopften die hessische Justiz und selbstverständlich traten einige von ihnen die Gewaltentrennung mit Füßen [6]. In dieser Situation trat Karl-Heinz Koch, CDU-Justizminister, für die strikte Einhaltung der Gewaltenteilung ein. Als aber Karl-Heinzens Sohn Roland die Macht dauerhaft ergriff und dafür sorgte, dass immer mehr CDU-Parteibuch-Inhaber Richter-Posten in Hessen bekamen, ist Karl-Heinz in den Himmel aufgefahren, wo er sitzet zur Rechten des Allmächtigen und den Allwissenden in Rechtsfragen berät. Derweil treiben es seine Parteigenossen auf Erden noch sündiger als ihre Widersacher von der SPD. Der Marburger Landgerichtspräsident Ullrich ist Mitglied der CDU.
2) Z.B. wer noch daran zweifelt, dass Jura das bevorzugte Studium für Schlitzohren ist, sollte Schmidt-Räntsch: Deutsches Richtergesetz [7] lesen. Die dortigen Kommentare zum § 4 DRiG sind eine Anleitung zur Rechtsbeugung. Die Schmidt-Räntschs, die selbst zwischen Jurisdiktion und Exekutive gependelt sind, behaupten, politische Betätigung würde im demokratischen Rechtsstaat ermutigt und deshalb dürften Richter getrost Kommunalmandate verüben. Die Schmidt-Räntschs haben zur Begründung ihrer Absurditäten kein Gesetz, kein einziges Urteil. Sie sondern Kommentare ab. Nichtsdestoweniger zitieren die schlitzohrigen Kollegen der Schmidt-Räntschens diese Kommentare so, als seien sie Gesetze.
Missbrauch von Kommentaren ist in der deutschen Justiz weit verbreitet. Maßgeblich für die deutsche Rechtsprechung dürfen nur Gesetze sein. Wenn es um die Auslegung dieser Gesetze geht, können rechtskräftige Urteile der Gerichte zitiert werden. Genau das – Gesetze und rechtskräftige Urteile – habe ich meiner Verfassungsbeschwerde zugrunde gelegt.
Ulrich Brosa
[1] vollziehende Gewalt = Exekutive = Regierung,
gesetzgebende Gewalt = Legislative = Parlamente,
rechtsprechende Gewalt = Jurisdiktion = Richterschaft.
‘Gewaltentrennung’ und ‘Gewaltenteilung’ werden synonym verwendet. Die Juristen bevorzugen natürlich ‘Gewaltenteilung’, weil es die undeutlichere Variante ist.
[2] Vorsitzender der REPUBLIKANER im Landkreis Marburg-Biedenkopf ist ein Polizeioberkommissar namens Manfred Thierau. Daher kann die Polizeidirektion Marburg als Hauptquartier der REPs gelten. In Anbetracht dieser akuten Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist zu fragen, weshalb IKARus nicht zuerst Manfred Thierau und andere Marburger Polizisten bekehrt.
[3] Oberste Gerichtsherren oder oberste Gerichtsfrauen. Im Landkreis Marburg-Biedenkopf will die Richterin Nadine Bernshausen (GRÜNE), deren Gatte der Marburger Bürgermeister Kahle ist, nun auch in den Kreistag einziehen.
[4] ‘Fachgerichte’ ist ein Ausdruck, mit dem ordinäre Gerichte von Verfassungsgerichten unterschieden werden.
[5] ‘Den Rechtsweg ausschöpfen’: Das ist noch eine Stilblüte der Juristen. Man kann eine Pfütze ausschöpfen. Einen Weg muss man zu Ende gehen.
[6] Am bekanntesten ist der SPD-Richter Manfred Gönsch geworden, der im Hochtaunus-Kreis sogar Landrat werden wollte.
[7] Schmidt-Räntsch, Deutsches Richtergesetz, Verlag C.H.Beck, München 1995. Die Autoren heißen beide Schmidt-Räntsch. Vielleicht handelt es sich um zwei Schmidts, die dieselbe Frau, womöglich Elfriede Räntsch, geheiratet haben.
Schlagwörter:Bundesverfassungsgericht, Christoph Ullrich, Dr.Ullrich, Gewaltenteilung, Gewaltentrennung, Ina Nadine Bernshausen, Kommunalmandat, Kreistag, Landgericht Marburg, Nadine Bernshausen, Richter Ullrich, Richterin Bernshausen
Veröffentlicht in Justiz, Politik | 66 Kommentare »
http://bloegi.wordpress.com/tag/bundesverfassungsgericht/
http://bloegi.wordpress.com/2013/07/28/das-imperium-schlagt-zuruck/
http://www.althand.de/ullrich.html
Die Trennung der Gewalten ist die Vorbedingung für Demokratie
Schön, nicht? Weitere Vorbedingungen sind Offenheit, Ehrlichkeit, Kommunikationsfähigkeit und vor allem aber Konfliktfähigkeit. Was wiederum Denk- und Sprechverbote (vulgo Zensur) ausschließt.
Aus gegebenem Anlaß ein kleiner Einblick in eine von einem hessischen Amtsrichter UND Pöbler UND Kreistagsvorsitzenden UND auch noch SPD-Landtagskandidaten veranlaßte Säuberungsaktionen, für die die Facebook-Blockwarte jederzeit Gewehr bei Fuß stehen. Das trifft dann Privatpersonen, aber auch schon mal einen Journalisten, der für eine andere Partei engagiert ist.
Stell Dir vor, es ist Krieg! Und viele machen in diesem Fall gerne mit:
Der Chronist meint dazu:
Kommentar überflüssig. - Aber der Artilleriebeobachter notiert: Treffer!
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Sonntag, 25. August 2013
Schuldunfähigkeit? Welch eine Beleidigung!
Die aktuelle Schmierenkomödie vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main nimmt immer absurdere Formen an. Eine Strafverhandlung, die
in einem echten Rechtsstaat
nie hätte eröffnet werden dürfen, die nichts weiter ist - neben einer Posse - als eine Vorlage für juristische Diskussionen und Dissertationen zum Thema "Formfehler", "Verfahrensfehler" und "Justizirrtümer" bis weit ins nächste Dezennium hinein... - die als Beleidigungsprozeß gegen Adam Poznanski gestartet wurde, doch schon zuvor ein Treppenwitz war. Offenbar ist man sich dessen bei Gericht und bei der Staatsanwaltschaft inzwischen - nicht zuletzt wegen der Berichte des Chronisten und anderer Zeitzeugen der Tatsache bewußt, daß man mittlerweile schon so viel Bockmist produziert hat und es damit jede Menge Revisionsgründe gäbe, wenn...
...ja, wenn man denn irgendwann mal zu einem Urteil käme.
Statt dessen versucht man den alten Trick: einfach mal den ganzen Mist aussitzen!
Selbstverständlich liegt es im alleinigen Ermessen der hier zuständigen Frankfurter Strafermittlungsbehörde und der sie hier vertretenden Staatsanwältin Höra, ob man wegen ein paar harmloser Äußerungen eines Juden, der die deutsche und die israelische Staatsangehörigkeit hat, und der sich in Internet-Diskussionen gegenüber Hochstaplern, Kostümjuden, selbsternannten Nahostexperten und schlecht verhüllten terror-verharmlosenden Hamasfreunden und fanatischen Israelhassern wie Polenz, Wachendorf & Co. klar positioniert, überhaupt ein allgemeines Interesse der Öffentlichkeit annehmen möchte. Anstatt diesen neurotischen Kinderkram von diskussions- und konfliktunfähigen Facebookfreaks einfach auf den Weg der Privatklage zu verweisen.
Zumal völlig unklar ist, was daran beleidigend sein soll, eine überführte Lügnerin, die alle ihre Lügen im Zeugenstand bereits zugegeben hat, als "Kostümjüdin" zu bezeichnen. Eine Tatsachenfeststellung kann keine "Beleidigung" sein. Spätestens an dieser Stelle hätte die Anklage also ihre Strategie ändern und auf Freispruch plädieren müssen. Damit wäre die Verhandlung bereits nach der Mittagspause des ersten Verhandlungstages beendet gewesen. Irena Wachendorff ist als multiple Persönlichkeit und notorische (bzw. als eventuell neurotische) Lügnerin entlarvt. Die Zeugin der Anklage mußte wegen drohenden Nervenzusammenbruchs entlassen werden, weil es ihr zuviel war, daß der Angeklagte Poznanski in der Befragung der Zeugin souverän aufzeigte, daß die angebliche "Jüdin" weder die einfachsten hebräischen Gebete und Segenssprüche beherrscht noch daß sie jemals als Vorbeterin (selbst in einer "liberalen Gemeinde") hätte fungieren können (wie sie behauptet hatte).
Bananenrepublik oder Rechtsstaat?
Den albernen Schwachsinn, den sich die hessischen Justizbeamten da ausgedacht haben, wird so natürlich nicht funktionieren. Man merkt, daß das keine Schachspieler sind. Die Frage einer angeblichen "Schuldunfähigkeit" beim Angeklagten Dr. Adam Poznanski, der mir seit langer Zeit persönlich bestens bekannt ist, stellt an sich eine schwere Beleidigung dar, für die sich der Richter Biernath noch straf- und dienstrechtlich wird verantworten müssen. Eine solche Frage ist nämlich allein deswegen ad absurdum zu führen, weil
Also kann man sich die achttausend Euro für ein psychiatrisches Gutachten über die Schuldfähigkeit des Angeklagten wirklich sparen. Schließlich ist er der einzige Jude in diesem ganzen Verfahren.
Noch mehr sparen kann man allerdings, wenn man den bockmist-produzierenden Möchtegern-Juristen ihre Pensionsansprüche aberkennt und sie in die Wüste schickt. Denn viele Länderhaushalte leiden vor allem unter den Personalkosten, in Bayern beispielsweise machen die nämlich die Hälfte des Landeshaushalts aus.
...ja, wenn man denn irgendwann mal zu einem Urteil käme.
Statt dessen versucht man den alten Trick: einfach mal den ganzen Mist aussitzen!
Selbstverständlich liegt es im alleinigen Ermessen der hier zuständigen Frankfurter Strafermittlungsbehörde und der sie hier vertretenden Staatsanwältin Höra, ob man wegen ein paar harmloser Äußerungen eines Juden, der die deutsche und die israelische Staatsangehörigkeit hat, und der sich in Internet-Diskussionen gegenüber Hochstaplern, Kostümjuden, selbsternannten Nahostexperten und schlecht verhüllten terror-verharmlosenden Hamasfreunden und fanatischen Israelhassern wie Polenz, Wachendorf & Co. klar positioniert, überhaupt ein allgemeines Interesse der Öffentlichkeit annehmen möchte. Anstatt diesen neurotischen Kinderkram von diskussions- und konfliktunfähigen Facebookfreaks einfach auf den Weg der Privatklage zu verweisen.
Zumal völlig unklar ist, was daran beleidigend sein soll, eine überführte Lügnerin, die alle ihre Lügen im Zeugenstand bereits zugegeben hat, als "Kostümjüdin" zu bezeichnen. Eine Tatsachenfeststellung kann keine "Beleidigung" sein. Spätestens an dieser Stelle hätte die Anklage also ihre Strategie ändern und auf Freispruch plädieren müssen. Damit wäre die Verhandlung bereits nach der Mittagspause des ersten Verhandlungstages beendet gewesen. Irena Wachendorff ist als multiple Persönlichkeit und notorische (bzw. als eventuell neurotische) Lügnerin entlarvt. Die Zeugin der Anklage mußte wegen drohenden Nervenzusammenbruchs entlassen werden, weil es ihr zuviel war, daß der Angeklagte Poznanski in der Befragung der Zeugin souverän aufzeigte, daß die angebliche "Jüdin" weder die einfachsten hebräischen Gebete und Segenssprüche beherrscht noch daß sie jemals als Vorbeterin (selbst in einer "liberalen Gemeinde") hätte fungieren können (wie sie behauptet hatte).
Die einzige Zeugin
der Anklage
- welcher sogar der erkennende Richter erkennbare psychische Probleme bescheinigt hatte - eine Lügnerin, das kommt wirklich gut! Wörtlich sagte Richter Biernath:
Das ist doch mal ein Wort.
Wie ein Dieb in der Nacht: Juristen und die Rechtsbeugung
Demnächst wird man nicht nur den "Frankfurter Kranz" als eingeführtes Wort im Duden finden, sondern auch den Begriff "Frankfurter Rechtsbeugung". Denn bekanntlich hat das Gericht in engem Zusammenspiel mit der Staatsanwaltschaft - also mit den Herren Bloch und Dr. Süß sowie der besagten Frau Höra und zudem eines kriminell agierenden weiteren Richters, dem bereits mit anderen Verfassungsbrüchen in Erscheinung getretene Manfred Gönsch, den man als pöbelndenden agent provocateur in den Zuschauerraum setzte - allerdings einen ganz anderen Weg gewählt, stur, moralfrei und erkenntnisresistent.
Eine Form also, die ganz explizit bewußt - also vorsätzlich - darauf angelegt war, die Strafprozeßordnung rechtsmißbräuchlich dazu zu benutzen, den Angeklagten wirtschaftlich und gesellschaftlich existenziell zu schädigen. Der perverse Weg, den der mittlerweile in den Ruhestand verbrachte Richter Biernath wählte, bedeutet nun im Ergebnis ein strafprozessuales Patt und einen echten Gordischen Knoten (siehe Bild unten, Brief des Rechtsanwalts Frank Schmauß).
Das alles jedoch ausschließlich zu Lasten des Angeklagten, da man ihn zwar mit einer psychiatrischen Zwangsbegutachtung bedrohte, diese aber nicht vollzog.
Wie ein Dieb in der Nacht: Juristen und die Rechtsbeugung
Demnächst wird man nicht nur den "Frankfurter Kranz" als eingeführtes Wort im Duden finden, sondern auch den Begriff "Frankfurter Rechtsbeugung". Denn bekanntlich hat das Gericht in engem Zusammenspiel mit der Staatsanwaltschaft - also mit den Herren Bloch und Dr. Süß sowie der besagten Frau Höra und zudem eines kriminell agierenden weiteren Richters, dem bereits mit anderen Verfassungsbrüchen in Erscheinung getretene Manfred Gönsch, den man als pöbelndenden agent provocateur in den Zuschauerraum setzte - allerdings einen ganz anderen Weg gewählt, stur, moralfrei und erkenntnisresistent.
Eine Form also, die ganz explizit bewußt - also vorsätzlich - darauf angelegt war, die Strafprozeßordnung rechtsmißbräuchlich dazu zu benutzen, den Angeklagten wirtschaftlich und gesellschaftlich existenziell zu schädigen. Der perverse Weg, den der mittlerweile in den Ruhestand verbrachte Richter Biernath wählte, bedeutet nun im Ergebnis ein strafprozessuales Patt und einen echten Gordischen Knoten (siehe Bild unten, Brief des Rechtsanwalts Frank Schmauß).
Das alles jedoch ausschließlich zu Lasten des Angeklagten, da man ihn zwar mit einer psychiatrischen Zwangsbegutachtung bedrohte, diese aber nicht vollzog.
Mittlerweile ist dieser absurde Prozeß allerdings ohnehin tot, da in der StPO recht klar geregelt ist, wie lang eine Hauptverhandlung unterbrochen werden darf: § 229 StPO (1). Es ist wirklich unglaublich, welche drittklassige Juristen ihr Auskommen als überbezahlter Beamter in der Justiz finden; der letzte Verhandlungstag war der 14. Mai, heute haben den 25. August... - noch Fragen? Die beste Witz in dieser Komödie: der "erkennende Richter" kann den Prozeß ohnehin gar nicht fortführen...
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| Faksimile freundlicherweise zur Verfügung gestellt von Dr. Adam Poznanski mit der Erlaubnis zur Veröffentlichung |
Bananenrepublik oder Rechtsstaat?
Den albernen Schwachsinn, den sich die hessischen Justizbeamten da ausgedacht haben, wird so natürlich nicht funktionieren. Man merkt, daß das keine Schachspieler sind. Die Frage einer angeblichen "Schuldunfähigkeit" beim Angeklagten Dr. Adam Poznanski, der mir seit langer Zeit persönlich bestens bekannt ist, stellt an sich eine schwere Beleidigung dar, für die sich der Richter Biernath noch straf- und dienstrechtlich wird verantworten müssen. Eine solche Frage ist nämlich allein deswegen ad absurdum zu führen, weil
- ein Schuldfähigerer als Dr. Adam Poznanski überhaupt nicht vorstellbar ist und
- "die Juden" sowieso immer und an allem schuld sind.
Also kann man sich die achttausend Euro für ein psychiatrisches Gutachten über die Schuldfähigkeit des Angeklagten wirklich sparen. Schließlich ist er der einzige Jude in diesem ganzen Verfahren.
Noch mehr sparen kann man allerdings, wenn man den bockmist-produzierenden Möchtegern-Juristen ihre Pensionsansprüche aberkennt und sie in die Wüste schickt. Denn viele Länderhaushalte leiden vor allem unter den Personalkosten, in Bayern beispielsweise machen die nämlich die Hälfte des Landeshaushalts aus.
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Freitag, 23. August 2013
"Ich distanziere mich sicherheitshalber"
Auf der Spurensuche im Internet finden sich - neben vielen Belanglosigkeiten, Verschwörungstheorien und Unwichtigem - gelegentlich echte Perlen. Es sind dies teils Kleinode oder doch wenigstens Nukleide von Lebensläufen interessanter Persönlichkeiten, teils etwas verworrene Geschichten, die erst durch Nacherzählung reifen wie ein guter Käse, oder es ist einfach nur jene Fülle aus Stoff, aus denen die Gebrüder Grimm nicht nur ein Märchenbuch, sondern vor allem ihr groß- und einzigartiges Wörterbuch der deutschen Sprache gewonnen haben.
Es braucht einfach nur etwas Erfahrung, Intuition, Neugier und Kombinationsgabe... - der Stoff der Geschichten und damit auch der Geschichte liegt buchstäblich auf der Straße...
"Die Geschichte ist nämlich die, ..."
So fängt in der Welt des Chronisten derjenige an, der in lautem Sprechdenken die Rohfassung eines Story in statu nascendi darbieten will und sich allein aufgrund dieser Einleitung der Aufmerksamkeit der Zuhörer gewiß sein darf; zumeist beim sonntäglichen Frühstück, aber durchaus auch einmal abends, spontan, mit einem Glas Wein vor dem Kamin (oder ersatzweise dem Fernsehgerät).
"Die Geschichte ist nämlich die, ..." - dieser Satzbeginn führt in aller Regel zu einer gespannten Stille, in der der Eröffnende seinen "teaser" expliziert, worauf dann nach diesem "Impulsreferat" eine gemeinschaftliche Assoziationsrunde, zu neudeutsch auch "brainstorming" genannt, anhebt. Ende offen.
"Ich distanziere mich sicherheitshalber"
Damit war die Neugier des Chronisten geweckt. Ein Michael Kohlhaas im Kampf gegen Behörden? Einer der üblichen neurotischen Querulanten und belehrungsresistenten "Reichsbürger"? Nein, offenbar nicht, denn ein paar Klicks - Google ist mein Freund! - zeigten ja schnell, daß Dr. Ulrich Brosa vor allem gegen rechts und insbesondere gegen Rechte in Behörden zu Felde zieht und sich daher erstaunlicherweise im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Marburg sowie der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main einige Feinde gemacht hat. Richtig, beides liegt in Hessen, und die Brücke zu jenem Prozeß gegen einen jüdischen Frankfurter Arzt - einen Prozeß, den es nie hätte geben dürfen! - war schnell geschlagen.
Und da die "Reichsbürger" am ultrarechten Rand angesiedelt sind, im Umfeld des Ex-RAF-Neonazis Horst Mahler und seiner Gespielin Sylvia Stolz, kann
Dr. Ulrich Brosa
selber nicht "rechts" sein.
Folglich war zu klären, warum hessische Blockwarte, Staatsanwälte und Richter sich gegen
Dr. Ulrich Julius Bernhard Brosa zusammenrotteten; und diese Frage führte zu einer ganz interessanten Geschichte. Und vorerst gilt die Arbeitshypothese:
Der Feind meines Feindes ist zwar nicht mein Freund, aber doch mein natürlicher Verbündeter!
Verunglimpfung einer Staatsanwaltschaft?
Das interessiert den Chronisten natürlich auch, insbesondere wegen aktueller Ereignisse, die einige Mitarbeiter hessischer Justizbehörden mit Fragen zu ihrem eigenen objektiv auffälligen Verhalten konfrontieren.
Die Geschichte hat ja noch nicht einmal richtig angefangen...
Es braucht einfach nur etwas Erfahrung, Intuition, Neugier und Kombinationsgabe... - der Stoff der Geschichten und damit auch der Geschichte liegt buchstäblich auf der Straße...
"Die Geschichte ist nämlich die, ..."
"Die Geschichte ist nämlich die, ..." - dieser Satzbeginn führt in aller Regel zu einer gespannten Stille, in der der Eröffnende seinen "teaser" expliziert, worauf dann nach diesem "Impulsreferat" eine gemeinschaftliche Assoziationsrunde, zu neudeutsch auch "brainstorming" genannt, anhebt. Ende offen.
Eine komische Hausdurchsuchung
Dr. Ulrich Brosa aus Amönenburg in Hessen durfte vergangenen Donnerstag eine Hausdurchsuchung mit erkennungsdienstlicher Behandlung erleben, deren Sinn sich nicht auf den ersten Blick erschließt. Nach Angaben Brosas ging es der Polizei um die Sicherstellung von Beweisen dafür, dass er das polizeiliche Führungszeugnis eines Polizistensohnes im Internet veröffentlicht hatte. Obwohl Brosa den Vorwurf nicht bestritt, wurden sämtliche Computer und Peripheriegeräte sichergestellt.
Brosa ist für die Polizei allerdings kein Unbekannter. Er beschwert sich z.B. schon mal über rechtsradikale Schmierereien. Wenn die polizeilichen Ermittlungen bezüglich eines versuchten Einbruchs ihm nicht sorgfältig genug erscheinen, ermittelt er selbst. Und dann stellt er das Führungszeugnis seines Verdächtigen ins Internet.
Den kompletten Krimi einschließlich Einschreiten der Humanistischen Union gibt’s im Parteibuch.
Ich distanziere mich sicherheitshalber.
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.
Themen: Krimi, Dr. Ulrich Brosa
Erschienen 8. Januar 2007 auf http://www.ra-blog.de
Der Feind meines Feindes ist zwar nicht mein Freund, aber doch mein natürlicher Verbündeter!
| "...u.a. werden darin die Justizbehörden, insbesondere die Staatsanwaltschaft Marburg, verunglimpft..." |
- Frankfurter Possen - oder: wenn's im Kopf mal aussetzt...
- Strafanzeige gegen den Richter Biernath
- "Halten Sie doch die Schnauze!" - Weitere Anmerkungen zur Gerichtssprache "Deutsch"
- Oans, zwoa, gsuffa! - Die "Dienstliche Erklärung" des Richters Biernath
- Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Vorsitzenden Richter am AG Manfred M. Gönsch
Des weiteren wird es also um Gewaltentrennung, Rechtsstaatlichkeit, Verfassungstreue, unbestimmte Rechtsbegriffe und vor allem um den Parteienfilz - somit auch um fragwürdige Personalunionen zwischen Legislative, Exekutive und Jurisdiktion - in der hessischen Justizszene gehen; sowie natürlich um philologische Fragen rund ums "Verunglimpfen".
Die Geschichte hat ja noch nicht einmal richtig angefangen...
| Wappen der Stadt Amöneburg |
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