(Erster Verhandlungstag, nachmittags 13:00 - 17:30 Uhr)
Nachdem das deutsche Volk in Gestalt des deutschen Staatsanwalts Weißnichtwie unter dem Vorsitz des deutschen Richters am Amtsgericht Biernath gegen den Angeklagten Dr. med. Adam Poznanski (deutscher und israelischer Staatsbürger, Jude und Atheist zentralpolnisch-semitischer Provenienz) wegen angeblicher Beleidigungen, übler Nachrede bzw. Verleumdung zu Lasten der Frau Irena Wachendorff (Violinlehrerin und Kostümjüdin) und der Frau
Annette Groth (Mitglied der SED-Nachfolgepartei DIE LINKE und Mitglied des Deutschen Bundestages) einen halben Gerichtstag (drei Stunden) verhandelt hatte, ging es nach der Mittagspause weiter mit der Befragung der ersten Zeugin der Anklage, der "Geschädigten" Irena Wachendorff (51) aus Remagen, von Beruf Musikpädagogin, nicht verwandt oder verschwägert mit dem Angeklagten.
Gepeto Ilustración original de Enrico Mazzanti para la edición de 1883
Der Richter fragte die Zeugin Wachendorff nach der Belehrung, daß sie vor Gericht auch dann wahrheitsgemäß antworten müsse, wenn sie nicht vereidigt sei, da sie sich sonst auch ohne Vereidigung strafbar mache, ob sie das verstanden habe. Ja, habe sie. Ob sie - das müsse sie aber nicht beantworten - Angaben zu ihrer Religion machen wolle, ja, das wolle sie, sie sei Jüdin...
Was macht man mit einem Richter, der es nicht versteht?
Es ist wirklich mißlich, wenn ein Richter nicht versteht, daß es hier im Kern um eine entweder wahre oder eben unwahre Sachbehauptung geht,
tertium non datur. Entweder ist Frau Wachendorff Jüdin oder sie ist keine,
tertium non datur. Ist sie tatsächlich Jüdin, dann darf sie beleidigt sein, wenn man sie Kostümjüdin nennt, ist sie keine Jüdin (sondern "fühlt" sich nur so und wäre gern eine, warum auch immer), dann ist es wahrheitsgemäß, wenn man sie so bezeichnet: als Kostümjüdin. Wahr oder falsch,
tertium non datur. Daher ist es schon ein Formfehler und ein Revisionsgrund, wenn der Richter der Zeugin sagt, sie müsse darauf nicht antworten. Das bedeutet nämlich, daß dem Angeklagten der Wahrheitsbeweis seiner Behauptung "Kostümjüdin" verwehrt wird; er hat dann gar keine Chance, sich zu verteidigen, sondern ist auf die "Gnade" eines Gerichts angewiesen. Vermutlich wird das der Richter Biernath auch nach vier Verhandlungstagen noch nicht verstanden haben, der drollige Staatsanwalt Weißnichtwie wahrscheinlich auch nach weiteren nicht. Manche begreifen's nie, andere brauchen eben noch länger. Natürlich ist das auch eine Frage der Intelligenz...
Wie von der Tarantel gestochen
Die Zeugin Wachendorff hat nur auf ihr Stichwort gewartet. Ja, natürlich will sie über ihr jüdisches Judesein sprechen, ist dies doch ihr Lieblingsthema. Sie springt auf, will - nach Erlaubnis des Gerichts - nach vorne zum Richtertisch eilen, um ihre "Beweise" vorzulegen. Für den Unkundigen: normalerweise ist ein solcher Beweis die Geburtsurkunde von Eltern oder Großeltern, der Ausweis über die Mitgliedschaft in einer jüdischen Gemeinde, oder die Anerkennung durch ein
beth din, ein Rabbinatsgericht. Auch die Anerkennung als überlebende Verfolgte des NS-Regimes wäre denkbar. Doch was legt Frau Wachendorff vor? Kaum zu glauben, aber sie hat ein paar undatierte Fotos (
"die sind etwa 30 Jahre alt", erläutert sie), die angeblich sie abbilden, auf denen sie - folglich im zarten Alter von Anfang Zwanzig - einen sogenannten
"Davidstern" als Halsschmuck trägt.
Der Richter ist sichtbar unzufrieden:
"die Photos sind ja nicht einmal datiert, das sind doch keine Dokumente". Madame zieht jetzt aber ihren Trumpf aus der Tasche: eine schriftliche Erklärung eines Lehrers aus ihrem Gymnasium, er könne bestätigen, daß Fräulein Irena ihm
erzählt habe, daß ihre Eltern aus jüdischer Familie seien. - Man möchte vor Fremdscham im Boden versinken ob solcher
"Beweise". Frau Wachendorff versichert jedoch naiv und unbeirrt:
"Ich kann noch ganz viele solcher Bestätigungen bringen!" Juristen nennen das
"Hörensagen", und es ist
kein Beweis. Für nichts!
Nein, eine Mitgliedschaft in einer jüdischen Gemeinde ist übrigens nicht darunter. Aber das hingegen glaubt man gern: solche
"Bescheinigungen" gibt es wie Flyer von Pizza-Lieferdiensten... - oder
"Persilscheine" nach 1945, um mal wieder den historischen Bogen zu schlagen.
Drei Stunden Fragerecht - und der Doc nutzt das auch!
Nachdem die Zeugin Wachendorff also ihre "Beweise" vorgelegt hat, darf der Angeklagte Dr. med Adam Poznanski sie befragen. Und das tut er sehr gern und sehr gekonnt, drei Stunden lang. Abwechselnd mit seinen beiden Strafverteidigern. Allein die Aktion dieses Trios ist ein Genuß rhetorischer Darbietung und taktischer Inszenierung.
Allerdings fuhrwerkt der Richter Biernath hier immer wieder dazwischen, weist etliche Fragen als angeblich "unzulässig" zurück, da sie die "Privatheit" der Zeugin beträfen. Wie gesagt, der Mann hat es nicht begriffen, daß er einem Angeklagten allein damit bereits die Verteidigung gegen den Vorwurf der Beleidigung (Stichwort "Kostünjüdin") unmöglich macht, daß er keine objektive Prüfung der Sachbehauptung zuläßt, und zu dieser gehört eben auch die Befragung der Zeugin nach den objektiven Gründen ihrer Religionszugehörigkeit: Jude ist man allein durch Geburt einer jüdischen Mutter oder durch anerkannte Konversion,
tertium non datur.
Wenn der Richter eine Frage zuläßt, mault allerdings der "Rechtsbeistand" der Zeugin dazwischen, zappelt, verdreht die Augen, stöhnt oder gibt seltsame Geräusche von sich. Dem augenscheinlich halbblinden Richter scheint's egal zu sein oder er bekommt es gar nicht mit. Jeder andere - auch aus dem Publikum - wäre schon "zur Ordnung gerufen" oder des Saales verwiesen worden.
Machen wir es kurz: Frau Wachendorff darf ab sofort öffentlich als
gerichtsnotorische Lügnerin bezeichnet werden, da sie folgende Aussagen - laut Strafprozeßordnung notwendigerweise
wahrheitsgemäß, da strafbewehrt - macht.
- Nein, sie hat nicht in der IDF gedient... - Lüge!
- Nein, sie hat nie in Israel gelebt ... - Lüge!
- Nein, sie hat nie die israelische Staatsbürgerschaft erworben... - Lüge!
- Nein, sie hat nie "traumatisierte" Kinder in Gaza betreut... - Lüge!
-
Nein, ihr Vater war nie in der NS-Wehrmacht ... - Lüge!
- Nein, ihre Mutter war nie im KZ, weder in Auschwitz noch sonstwo... - Lüge!
Angeblich soll der Großvater der Zeugin Wachendorff, also der Vater der Mutter von Irena Wachendorff nach Auschwitz verschleppt gewesen und dort ermordet worden sein, was noch zu prüfen sein wird. Da die Nazis sehr präzise Buch geführt haben und es dazu ausreichend Dokumentationen gibt, läßt sich diese neue Angabe der Zeugin verifizieren oder falsifizieren. Im zweiten Fall wäre das eine uneidliche falsche Aussage vor Gericht. Das würde teuer...
Mit Tusche und Rotwein auf Bütten gemalt. (Trautner-kunst,
CC BY-SA 3.0)
Verein oder nicht Verein? Das ist hier die Frage!
Ein anderer Punkt war die juristisch äußerst interessante Geschichte um einen deutschen Unterstützungs- und Spendensammelverein, den Frau Wachendorff als Vorstandsvorsitzende leitet. Dieser Verein hat sich zum Ziel gesetzt, Gelder zu sammeln für den israelischen Waldorf-Kindergarten "Ein Bustan". Abgesehen davon, daß allein die Gründungsgeschichte dieses Vereins, seine Namensänderungen, seine Satzungsänderungen und seine dubiose Satzung äußerst fragwürdig gewesen wären, auch hier hat das Gericht erneut den Kontext nicht erfaßt.
Der Angeklagte Dr. med. Poznanski deckte dies alles aber - danke perfekter Vorbereitung und tiefgründiger Dokumentation - auf und beantragte, unter anderem wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs, der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und der Steuerhinterziehung (i.e. Hamas) die Zeugin Wachendorff und ihren Rechtsbeistand unverzüglich noch im Gerichtssaal zu verhaften.
Die Wirkung auf die Wachendorff war logischerweise immens; ihre Entrüstung war gespielt, in ihren Augen sah man nackte Angst. Der Richter lehnte zwar den Antrag der Verteidigung ab, doch die heilsame Wirkung dieses Schazugs blieb. Immerhin wurden sämtliche Fragen an die Zeugin, die sich auf den eingetragenen oder nicht eingetragenen Verein, dessen korrekter Name ebenso unklar blieb wie die Frage, ob er denn nun als gemeinnützig anerkannt wurde oder nicht (und vor allem: ab wann!), ab sofort nicht mehr zugelassen, da Frau Wachendorff nun als Beschuldigte wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs, der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und der Steuerhinterziehung von Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung geführt wird. Daher wirkte jede aus diesem Grund abgelehnte Frage - ein Zeuge muß eine Frage nicht beantworten, wenn er sich damit selbst belasten könnte - als neuer Nagel am Sarg der angeblichen "Friedensfreundin".
Spätestens hier dürfte der Zeugin Wachendorff bewußt geworden sein, daß der Münsteraner CDU-Abgeordnete Ruprecht Polenz sie nicht "gefördert" hat, sondern sich ihrer vor allem bedient hat. Und es dürfte ihr bewußt geworden sein, daß sie nun wirklich zwischen allen Stühlen sitzt.
Das Ende ist nah...
jedenfalls das Ende des ersten Verhandlungstages. Doch ein Abschluß des Verfahrens ist nicht in Sicht, nicht einmal die Befragung der ersten von drei Zeugen konnte abgeschlossen werden. Die verschlissene Protokollantin wurde ausgetauscht, Richter Biernath und Dr. Poznanski fallen sich gegenseitig ins Wort, wobei die Sympathie des Publikums eindeutig auf Seiten des Docs ist, zumal sich der Richter wirklich immer öfter danebenbenimmt und sich als äußerst parteiisch zeigt.
Eine zweite und dritte Zeugin aus dem wachendorffschen Dunstkreis, nämlich eine gewisse Frau Rebecca Pini-Usun (Offenbach),die seit 11:00 Uhr auf dem Flur mit ihrem iPad daddelte, und eine Christiane Schuricht (Hannover), wurden dann um 17:00 Uhr ohne Zeugenanhörung entlassen.
Unter'm Strich war das alles eine äußerst miese Darbietung einer offenbar aus Münster und/oder Berlin ferngesteuerten Staatsanwaltschaft und eines gedanklich bereits pensionierten Richters. Der Gewinn - sowohl für die Rechtspflege als auch für das Publikum - war also ausschließlich dem
trio infernale der Verteidigung und der mit ihren lausigen Lügen zerschellenden Zeugin Wachendorff zu verdanken.
Es roch alles sehr nach Hornberger Schießen, doch der Spaßfaktor war insgesamt immens.