Sonntag, 8. September 2013

Ein verfahrenes Verfahren

Ein besonderes Stück Rechtsgeschichte wird derzeit am größten hessischen Amtsgericht in Frankfurt am Main geschrieben. Denn mittlerweile zieht das Verfahren, das als Beleidigungsprozeß gegen einen jüdischen Arzt aus Frankfurt im Spätsommer 2012 begonnen hatte, sogar Kreise bis zum hessischen Justizministerium und in die hessischen Landespolitik, da einer der Akteure, der Vorsitzende Richter am Amtsgericht Manfred Gönsch, als SPD-Direktkandidat für die näher rückende Landtagswahl am 22. September 2013 aufgestellt wurde und derzeit Kreistagsvorsitzender des Hochtaunuskreises ist.



Kostümierung als Jude, um „Israelkritik“ besser verkaufen zu können

Der Frankfurter Mediziner Dr. Adam Poznanski hatte sich in einem sozialen Netzwerk sowie auf seinem privaten Blog über die seiner Meinung nach dubiosen Umtriebe einer Musiklehrerin aus dem Rheinland geäußert. Diese Irena Wachendorff agierte als angeblich jüdische Stimme auffällig einseitig und aggressiv gegen den Staat Israel polemisierend. Dies zusammen mit dem Münsteraner CDU-MdB Ruprecht Polenz, der auch Vorsitzender des ZDF-Fernsehrates und Vorsitzender des außenpolitischen Ausschusses des Deutschen Bundestages ist. Zusammen mit anderen Gleichgesinnten engagierten sich beide für einen Waldorfkindergarten in Israel, der nach ihrer Ansicht zum Friedensprozeß beitragen sollte. Hierfür gründete die Musiklehrerin Wachendorff einen deutschen Unterstützungsverein, den sie als „gemeinnützig“ und als „spendenabzugsfähig“ auf ihrer Internetseite und auf Vorträgen bewarb.

Aufgrund des Spürsinns des Frankfurter Arztes, dem einige Unstimmigkeiten an der Biografie der Musikerin und Lyrikerin aufgefallen waren, und aufgrund seiner persönlichen Betroffenheit als Jude und Israeli bekam die öffentlich ausgetragene Begegnung und Auseinandersetzung eine ganz besonders schmutzige Wendung. Die rheinische Musiklehrerin Wachendorff hatte nämlich stets vorgetragen, sie sei Jüdin, ihr verstorbener Vater sei sehr fromm und Berater eines Rabbiners gewesen, habe die Nazizeit im Exil in England überlebt, ihre Mutter dagegen sei als Häftling im KZ Auschwitz gewesen. Sie selbst habe eine Zeitlang in Israel gelebt, habe in der israelischen Armee gedient, sei im Libanonkrieg bei der kämpfenden Truppe gewesen, und sie sei inzwischen „liberale Jüdin“ und antizionistisch, was sie besonders qualifiziere für ihr Engagement im Nahen Osten. Alles Lügen, wie sich alsbald herausstellen sollte. Weder waren die inzwischen beide verstorbenen Eltern der Wachendorff Juden, noch war sie jemals selbst offiziell konvertiert. Es gab auch keine jüdische Gemeinde, die eine Mitgliedschaft hätte bestätigen können.



Polenz und die Vorzeige-„Jüdin“, die gar keine ist

Auf der Facebookseite von Ruprecht Polenz startete dieser am 3. Dezember 2011 eine namentliche Kampagne gegen den jüdischen Arzt und gegen andere Personen; der bis dahin nur mit Initialen bezeichnete jüdische Arzt wurde nun von Polenz mehrfach mit ausgeschriebenem Namen angesprochen und kommentiert, was angesichts des „Bekanntenkreises“ von Polenz – eben auch im arabisch-terroristischen Umfeld – eine erhebliche Gefahr für Dr. Poznanski und seine Familie bedeutete. Auf der Facebookseite von Polenz wurden dann zu dieser Frage harte verbale Auseinandersetzungen geführt, wobei Polenz jeden der zahlreichen Kritiker der Frau Irena Wachendorff eifrig zensierte und maßregelte, bis hin zu Kommentarsperrungen. Aus dieser Zeit stammen dann Äußerungen – vier Wochen zuvor hatte sich der Frankfurter Arzt lediglich zu Irena Wachendorff und bis dahin mit keinem Wort zu Ruprecht Polenz geäußert, was sich nun änderte –, die zu Strafanzeigen der Lyrikerin Wachendorff und auch von Ruprecht Polenz gegen den Internisten Dr. Poznanski führten.

Am 29.10.2012 reichte die Frankfurter Staatsanwältin Höra beim Amtsgericht eine Anklageschrift ein, die insgesamt sieben Anklagepunkte umfaßte. Diese sollte insgesamt circa 60 (in Worten: sechzig!) denkbare Ehrverletzungen zur Anklage bringen. Um die Dimension des Falles erfassen zu können, sei an dieser Stelle bereits verraten: der Prozeß wegen Beleidigung (§ 185 StGB) und übler Nachrede (§ 186 StGB) ist auch heute, nach drei(!) Verhandlungstagen zwischen dem 29.4.2013 und dem 14.5.2013, noch immer nicht abgeschlossen. Von den sieben Anklagepunkten hat die Staatsanwaltschaft selbst fünf zurückgezogen, mittels eines sehr ungewöhnlichen prozeßökonomischen Juristentricks. Zudem ist die Strafanzeige des Ruprecht Polenz in den Akten der Frankfurter Staatsanwaltschaft „nicht mehr auffindbar“.

Eine Zeugin wurde wegen eines angeblichen – allerdings für niemanden außer dem Richter ersichtlichen – drohenden Nervenzusammenbruches entlassen, obwohl die Verteidigung noch viele Fragen an die Zeugin hatte und gegen die Entlassung protestierte, es gab unzählige Ablehnungsgesuche gegen den Vorsitzenden des Prozesses, den inzwischen im Ruhestand befindlichen Amtsrichter Biernath, die sämtlich als „unbegründet“ abgelehnt wurden. Dem Angeklagten wurde das Rederecht in der Verhandlung entzogen; als er den Richter fragte warum dieser die Zeugenbefragung durch ständiges Kommentieren für die Zeugen behindere, pöbelte ein zunächst unbekannte Zuschauer während der Verhandlung und schrie dem angeklagten jüdischen Arzt zu, er solle „die Schnauze halten“, und drohte ihm öffentlich Prügel an.

Soweit die Übersicht, ergänzt werden sollte noch, daß es inzwischen diverse Strafanzeigen gegen den Richter, den Staatsanwalt, den CDU-MdB Polenz und die Zeugin Wachendorff gibt, ferner Dienstaufsichtsbeschwerden gegen zwei Richter und zwei Staatsanwälte, eine Beschwerde beim Justizministerium und eine Anzeige beim Bundesanwalt in Karlsruhe gegen Ruprecht Polenz wegen Verdachts auf Landesverrat sowie wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Ebenfalls angezeigt wurde die Musiklehrerin Wachendorff wegen Verdachts auf Steuerhinterziehung, da sie möglicherweise die Spendengelder veruntreut und die Umsatzsteuer aus Spenden an ihren Verein nicht korrekt versteuert hatte – die Gelder wurden nämlich außer Landes verbracht, womit sie umsatzsteuerpflichtig wurden.



Zynische Provokationen durch den Richter

Der erste der drei Verhandlungstage am 29. April 2013 ließ sich etwas zäh an, da der Richter Biernath die zugestandenen technischen Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten (Notebook, Beamer, Projetionsleinwand auf Stativ) untersagte; dadurch zog sich die Darstellung des Angeklagten, die immer wieder von Vorsitzenden unterbrochen wurde, erheblich in die Länge. Erst nach der Mittagspause, nach über drei Stunden, konnte die erste Zeugin, die besagte Musiklehrerin Wachendorff aus Remagen, vernommen werden. Erstaunlicherweise ließ jedoch der Richter genau die zentralen Fragen bei der Befragung durch die Verteidigung nicht zu, die sozusagen den Kern der Anklage berührten: war die Wachendorff nun jüdisch oder nicht? Denn wenn sie keine Jüdin ist, ist es auch nicht ehrverletzend, ihr nachzuweisen, daß sie eine erschwindelte jüdische Biografie gestreut hatte – was der Angeklagte mit dem Wort „Kostümjude“ belegte. Als einzigen „Nachweis“ konnte sie eine undatierte Photographie von sich selbst vorzeigen, die sie als Schülerin mit einem „Davidstern“ an einer Halskette zeigt, sowie eine „Bescheinigung“ eines Lehrers, der allerdings nur bestätigte, daß die Wachendorff ihm erzählt habe, sie habe jüdische Vorfahren. Das alles war sogar dem der Zeugin ersichtlich zugetanen Richter Biernath zu dubios.



Der Staatsanwalt duzt den Angeklagten

Der gesamte Prozeßverlauf zeigte einige Abenteuerlichkeiten: mehrfache Androhungen an den Angeklagten, er werde wegen Mißachtung des Gerichts in Ordnungshaft genommen, Fragen an Zuschauer, warum sie Mitschriften anfertigten, Fragen der Verteidigung an die Zeugin, die vom Richter beantwortet wurden statt von der Zeugin und ähnliche juristisch delikate Vorgehensweisen. Daß der Staatsanwalt den angeklagten Juden urplötzlich duzte, wofür er sich nach mehrfacher Aufforderung durch den Richter wenigstens entschuldigte, war ein weiterer Höhepunkt, der im Zuschauerraum zu unverhohlener Belustigung führte. In diesem Stil verlief auch der zweite Verhandlungstag, der 2. Mai 2013, somit ebenfalls ergebnislos.

Die Fortsetzung des Prozesses am 14. Mai 2013, ausgerechnet am Unabhängigkeitstag des Staates Israel (14. Mai 1948), wie Dr. Adam Poznanski süffisant anmerkte, endete dann auch folgerichtig mit einem Eklat: zum einen wurde von der Verteidigung bemängelt, daß der Richter mit der Zeugin Wachendorff und deren Zeugenbeistand in der Pause Gespräche führte, zum anderen war dem Angeklagten das Rederecht entzogen worden.

Dies führte zu weiteren – abgelehnten – Befangenheitsanträgen, aber zusätzlich auch dazu, daß nun der Angeklagte seine Fragen dem Verteidiger stellen mußte, der sie dann erst an die Zeugin stellen konnte. Mit diesem Spiel verbrachte das Gericht dann weitere vier Stunden.



Die Zeugin Wachendorff gesteht ein, gelogen zu haben

Nach der Mittagspause erfolgte dann die Entlassung der Zeugin Wachendorff gegen den Protest der Verteidigung, da die Musiklehrerin aufgrund psychischer Erschöpfung nicht mehr vernehmungsfähig war, nach Einschätzung des Gerichts. Zuvor hatte sie im Zeugenstand alle ihre Lügen über ihre angebliche jüdische Herkunft und angebliche jüdische Identität eingestanden. Der Richter Biernath verkündete nun einen Beschluß, wonach sich der Angeklagte einer psychiatrischen Begutachtung zu stellen habe um zu klären, ob er überhaupt „schuldfähig“ sei.

In dieser Phase der Verhandlung mischte sich – unter heftiger Mißachtung sowohl des Gerichts als auch der Strafprozessordnung – ein damals noch unbekannter Zuschauer ein, der Dr. Poznanski anschrie, er solle endlich „die Schnauze halten“, und dem jüdischen Arzt anbot, ihn auf dem Flur zu verprügeln. Dieser Zuschauer wurde inzwischen als Richterkollege des Vorsitzenden Biernath erkannt, nämlich als der hessische SPD-Landtagskandidat Manfred Gönsch. Daß weder Richter noch Staatsanwalt den Provokateur zur Ordnung riefen oder ihm Einhalt geboten, ließ bei manchen Zuschauern den Eindruck eines „abgekarteten Spiels“ entstehen, zumal Richter Biernath, Richter Gönsch und Staatsanwalt Dr. Süß zuvor im Flur im eifrigen Gespräch gesehen worden waren.

Der Fall selbst ist nun juristisch in einer Sackgasse, da nach der StPO nur eine Unterbrechung der Hauptverhandlung bis zu drei Wochen erlaubt ist; diese Frist ist bei weitem überschritten. Der Richter Biernath ist inzwischen im Ruhestand, der beauftragte psychiatrische Gutachter hat sich nie beim Angeklagten gemeldet. Das bedeutet, daß dieser absurde Fall höchstwahrscheinlich neu aufgerollt werden muß. Die Staatsanwaltschaft wäre gut beraten, von vornherein auf Freispruch zu plädieren. Dennoch, der Schaden für das Ansehen der hessischen Justiz dürfte enorm sein. Wie eine Staatsanwaltschaft auf die Idee kommen kann, mit Hilfe einer der Lüge überführten falschen „Jüdin“ einen echten Juden wegen einer angeblichen „Beleidigung“ anzuklagen, die vor allem in der Entlarvung der falschen „Jüdin“ besteht, und diesen Prozeß auch noch im Namen des deutschen Volkes führt, das wird ihr Geheimnis bleiben.

Samstag, 31. August 2013

Das Amtsgericht Frankfurt und die Komödie um eine eingebildete Kranke

...work in progress... (Entwurf vom 09.05.2013)  

Vorschläge fürs Skript werden gern entgegengenommen und eventuell eingearbeitet, natürlich mit Quellenschutz und ©




Die eingebildete Kranke 

Eine Komödie in 5 Akten *) 


Gelegentlich ist es in verwirrenden Situationen sinnvoll und hilfreich, innezuhalten; zu reflektieren, zu phantasieren, zu sortieren. Sie ist zwar nicht verwirrend, die aktuelle Situation um den ultimativen Spaß-Prozeß in Frankfurt um Dr. med. Adam Poznanski und seine angeblichen "Beleidigungen", der inzwischen auch ein Prozeß gegen den Hamas-Freund Polenz wird und längst einer gegen die der polymorphen Lüge überführte Kostümjüdin Wachendorff geworden ist. Also, verwirrend ist da in der Hammelsgasse 1 in Frankfurt am Main eigentlich weiter nichts, aber dafür nehmen doch einige Protagonisten an diesem öffentlichen Schauspiel teil, die man mit Fug und Recht mindestens als "verwirrt" bezeichnen kann, wenn nicht gar muß.

Sortieren wir mal, wen oder was wir bisher haben. Machen wir zunächst, wie beim Bühnenstück, erst mal eine Liste der Schauspieler...


Personen:
  1. Richter Josef Biersam (tütteliger Greis, unkonzentriert, halbblind und -taub)
  2. Staatsanwalt Hans Molch alias Staatsanwalt Dr. Sauer (kalt, fischig, glitschig) 
  3. Angeklagter Prof. Dr. med. Dr. h. c. mult. Adam Polanski (laut, frech, schnell im Denken und Sprechen) 
  4. Verteidiger 1, Advokat Hans Schmauch (leise, gefährlich leise) 
  5. Verteidiger 2, Advokat  Steve Steevler (intellektuell, verbindlich
  6. Protokollantin 1 (brünett, Madonnentyp, leicht keifend) 
  7. Protokollantin 2  (blond, vollbusig, breithüftig, leicht irritiert) 
  8. Gerichtsdiener (unscheinbar) 
  9. Zeugin 1, Ilana Schmachtendoof (silberlockig, etwas blöde wirkend, Lieblingssatz "ich versteh Ihre Frage jetzt nicht")  
  10. Zeugin 2, Uschi Piri-Piri (braunlockig, alles an ihr wirkt irgendwie zu groß und grobschlächtig) 
  11. Zeugin 3 Kirsten-Anne Schulrecht (blondlockig, daueraggressiv, typisch altjüngferliche Lehrerin) 
  12. Zeuge 4 Leberecht Prollhans (glatzköpfiger Greis, verschlagen und unehrlich wirkend, aber vorerst abwesend)
  13. Publikum - einige Gestalten niederen Volkes, bunt gemischt
  14. Chorus 
  15. Die drei Erinnyen Alekto (Ἀληκτώ), "die (bei ihrer Jagd) Unaufhörliche", Megaira (Μέγαιρα, deutsch auch „Megäre“), "der neidische Zorn". Im übertragenen Sinne wird ihr Name auch für eine böse, wütende Frau verwendet, eben für eine Furie (römisches Pendant einer Erinye) und Tisiphone (Τισιφόνη) 
  16. Ein cholerischer Brüllaffe, dessen Identität erst später enthüllt wird... 


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*) Zu den fünf Akten lernen wir, falls wir es nicht aus dem humanistischen Gymnasium wissen:


Fünf Akte
Klassische und klassizistische Schauspiele und Opern zeichnen sich seit dem 17. Jahrhundert durch fünf Akte aus. Die Gliederung des Dramas in fünf Akte geht auf die Poetik des Horaz zurück und trifft für das antike griechische Theater nicht unumschränkt zu. Die Komödien der römischen Dichter Plautus und Terenz haben jedoch alle fünf Akte.
Gustav Freytag gliedert die fünf Akte wie folgt:


Montag, 26. August 2013

Jura, das bevorzugte Studium für Schlitzohren

Die bedenkliche Verquickung von Justiz, Politik und Verwaltung dürfte nicht nur in Hessen ein Problem sein. Sie zeigt dennoch einen schweren Mangel an demokratischem Bewußtsein und ist darüber hinaus im je persönlichen Fall oft auch Anzeichen schwerer moralischer Defizite. Eltern bringen ihren Kindern das nämlich normalerweise noch schlichter bei: 

"So etwas macht man einfach nicht!"

Einen solchen Satz zu verstehen und umzusetzen ist keine Frage der Intelligenz (sondern ausschließlich eine der moralischen Kompetenz), also könnte das sogar(!) ein mental durchschnittlich ausgestatteter Richter irgendeines Königlich-Bayrischen Amtsgerichts oder zur Not auch eines der größeren in Hessen verstehen. Wenn er es denn verstehen wollte...


Allerdings sagt der Volksmund dazu: manche lernen es nie, andere brauchen noch länger.

Nehmen wir mal einen kritischen Text dazu, der sich mit jeder beliebigen Suchmaschine mit den Stichwörtern "Gönsch Justiz Hessen Brosa" auffinden läßt. Bestimmte Begriffe oder strings erleben derzeit bei Google ja einen unglaublichen Boom, wie z.B. "Huch Jude Schnauze Gönsch". Aber das nur am Rande.

Aber schreiten wir erst einmal zum Zitat (die Hervorhebungen und Markierungen stammen von mir):

Konkret geht es um Dr. Johannes Remmel, den ehemaligen Präsidenten des Verwaltungsgerichts Kassel, und Dr. Christoph Ullrich, den gegenwärtigen Präsidenten des Landgerichts Marburg. Der erste hat sich tausend Kinderpornos runtergeladen, der zweite ist nebenbei Mandatsträger im Kreistag Limburg-Weilburg. Remmel könnte immer noch in aller Ruhe seine Kinderpornos konsumieren und wahrscheinlich hätte er davon inzwischen zehntausend, wenn nicht BILD Wind davon bekommen hätte und mit einem Artikel auf der ersten Seite den gesunden Volkszorn entfacht hätte. Die Gewaltentrennung hat aber mit Sex nichts zu tun, wenigstens nicht in einer Weise, die für BILD-LeserInnen interessant wäre. Die Entfachung des Volkszorns bei einer Missachtung der Gewaltentrennung ist mühseliger und verspricht weniger Gewinn. So ist Ullrich noch Richter.
Ullrich, der Präsident des Landgerichts Marburg, weiß, dass er Unrecht tut. Doch zeigt er sich uneinsichtig und schwatzt anderen vor, welches Unrecht sie täten. Ich habe darum abgewartet, bis Ullrich mir wieder einmal vorkam und habe ihn dann aus Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Wie nicht anders zu erwarten, unterstützen die RichterkollegInnen Ullrichs rechtswidriges Treiben. Als der Rechtsweg ausgeschöpft [5] war, habe ich Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sie hat mittlerweile das Aktenzeichen 1 BvR 97/11 beim Bundesverfassungsgericht bekommen. Der Text dieser Verfassungsbeschwerde steht auf der Ullrich-Seite. Dort sind auch alle Anlagen verlinkt.
Ich brauche kein Gericht um festzustellen, dass 2 mal 2 gleich 4 ist. Genauso wenig brauche ich das Bundesverfassungsgericht, damit es feststellt, dass alle Richter, die sich nebenbei als kommunale Mandatsträger tummeln, Feinde der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind. Ich halte nichts vom Bundesverfassungsgericht und meine Verfassungsbeschwerde für vollkommen aussichtslos, obwohl sie sorgfältig ausgearbeitet und zweifellos berechtigt ist. Die meisten RichterInnen im BVerfG sind selbst Parteibuch-Richter. Sie haben selbst Karriere gemacht, indem sie zwischen Jurisdiktion, Exekutive und Legislative sprangen. Die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde wird aber Aufmerksamkeit erregen und ihre Dokumentation wird aufklären. Das wird auf die Dauer wirken.
Meine Verfassungsbeschwerde zitiert die Urteile der Verwaltungsgerichte – bis zum Bundesverwaltungs-gericht – in denen steht, dass Richteramt und Kommunalmandat unvereinbar sind. Diese Urteile sind deftig. Dazu ein paar Delikatessen:
1) Z.B. die Stellungnahme des hessischen Ministers der Justiz vom 28.7.1989. Zu der Zeit hatte die hessische CDU zum ersten Mal der SPD die Macht abgenommen. Die hessische SPD war eine korrupte Partei. SPD-Parteibuch-Richter verstopften die hessische Justiz und selbstverständlich traten einige von ihnen die Gewaltentrennung mit Füßen [6]. In dieser Situation trat Karl-Heinz Koch, CDU-Justizminister, für die strikte Einhaltung der Gewaltenteilung ein. Als aber Karl-Heinzens Sohn Roland die Macht dauerhaft ergriff und dafür sorgte, dass immer mehr CDU-Parteibuch-Inhaber Richter-Posten in Hessen bekamen, ist Karl-Heinz in den Himmel aufgefahren, wo er sitzet zur Rechten des Allmächtigen und den Allwissenden in Rechtsfragen berät. Derweil treiben es seine Parteigenossen auf Erden noch sündiger als ihre Widersacher von der SPD. Der Marburger Landgerichtspräsident Ullrich ist Mitglied der CDU.
2) Z.B. wer noch daran zweifelt, dass Jura das bevorzugte Studium für Schlitzohren ist, sollte Schmidt-Räntsch: Deutsches Richtergesetz [7] lesen. Die dortigen Kommentare zum § 4 DRiG sind eine Anleitung zur Rechtsbeugung. Die Schmidt-Räntschs, die selbst zwischen Jurisdiktion und Exekutive gependelt sind, behaupten, politische Betätigung würde im demokratischen Rechtsstaat ermutigt und deshalb dürften Richter getrost Kommunalmandate verüben. Die Schmidt-Räntschs haben zur Begründung ihrer Absurditäten kein Gesetz, kein einziges Urteil. Sie sondern Kommentare ab. Nichtsdestoweniger zitieren die schlitzohrigen Kollegen der Schmidt-Räntschens diese Kommentare so, als seien sie Gesetze.
Missbrauch von Kommentaren ist in der deutschen Justiz weit verbreitet. Maßgeblich für die deutsche Rechtsprechung dürfen nur Gesetze sein. Wenn es um die Auslegung dieser Gesetze geht, können rechtskräftige Urteile der Gerichte zitiert werden. Genau das – Gesetze und rechtskräftige Urteile – habe ich meiner Verfassungsbeschwerde zugrunde gelegt.
Ulrich Brosa

[1] vollziehende Gewalt = Exekutive = Regierung,
gesetzgebende Gewalt = Legislative = Parlamente,
rechtsprechende Gewalt = Jurisdiktion = Richterschaft.
‘Gewaltentrennung’ und ‘Gewaltenteilung’ werden synonym verwendet. Die Juristen bevorzugen natürlich ‘Gewaltenteilung’, weil es die undeutlichere Variante ist.
[2] Vorsitzender der REPUBLIKANER im Landkreis Marburg-Biedenkopf ist ein Polizeioberkommissar namens Manfred Thierau. Daher kann die Polizeidirektion Marburg als Hauptquartier der REPs gelten. In Anbetracht dieser akuten Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist zu fragen, weshalb IKARus nicht zuerst Manfred Thierau und andere Marburger Polizisten bekehrt.
[3] Oberste Gerichtsherren oder oberste Gerichtsfrauen. Im Landkreis Marburg-Biedenkopf will die Richterin Nadine Bernshausen (GRÜNE), deren Gatte der Marburger Bürgermeister Kahle ist, nun auch in den Kreistag einziehen.
[4] ‘Fachgerichte’ ist ein Ausdruck, mit dem ordinäre Gerichte von Verfassungsgerichten unterschieden werden.
[5] ‘Den Rechtsweg ausschöpfen’: Das ist noch eine Stilblüte der Juristen. Man kann eine Pfütze ausschöpfen. Einen Weg muss man zu Ende gehen.
[6] Am bekanntesten ist der SPD-Richter Manfred Gönsch geworden, der im Hochtaunus-Kreis sogar Landrat werden wollte.
[7] Schmidt-Räntsch, Deutsches Richtergesetz, Verlag C.H.Beck, München 1995. Die Autoren heißen beide Schmidt-Räntsch. Vielleicht handelt es sich um zwei Schmidts, die dieselbe Frau, womöglich Elfriede Räntsch, geheiratet haben.

Schlagwörter:Bundesverfassungsgericht, Christoph Ullrich, Dr.Ullrich, Gewaltenteilung, Gewaltentrennung, Ina Nadine Bernshausen, Kommunalmandat, Kreistag, Landgericht Marburg, Nadine Bernshausen, Richter Ullrich, Richterin Bernshausen
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http://bloegi.wordpress.com/tag/bundesverfassungsgericht/
http://bloegi.wordpress.com/2013/07/28/das-imperium-schlagt-zuruck/
http://www.althand.de/ullrich.html


Die Trennung der Gewalten ist die Vorbedingung für Demokratie 

Schön, nicht? Weitere Vorbedingungen sind Offenheit, Ehrlichkeit, Kommunikationsfähigkeit und vor allem aber Konfliktfähigkeit. Was wiederum Denk- und Sprechverbote (vulgo Zensur) ausschließt.

Aus gegebenem Anlaß ein kleiner Einblick in eine von einem hessischen Amtsrichter UND Pöbler UND  Kreistagsvorsitzenden UND auch noch SPD-Landtagskandidaten veranlaßte Säuberungsaktionen, für die die Facebook-Blockwarte jederzeit Gewehr bei Fuß stehen. Das trifft dann Privatpersonen, aber auch schon mal einen Journalisten, der für eine andere Partei engagiert ist.


Stell Dir vor, es ist Krieg! Und viele machen in diesem Fall gerne mit: 



Der Chronist meint dazu:

Kommentar überflüssig.  - Aber der Artilleriebeobachter notiert: Treffer!


Sonntag, 25. August 2013

Schuldunfähigkeit? Welch eine Beleidigung!

Die aktuelle Schmierenkomödie vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main nimmt immer absurdere Formen an. Eine Strafverhandlung, die in einem echten Rechtsstaat  nie hätte eröffnet werden dürfen, die nichts weiter ist - neben einer Posse - als eine Vorlage für juristische Diskussionen und Dissertationen zum Thema "Formfehler", "Verfahrensfehler" und "Justizirrtümer" bis weit ins nächste Dezennium hinein... - die als Beleidigungsprozeß gegen Adam Poznanski gestartet wurde, doch schon zuvor ein Treppenwitz war. Offenbar ist man sich dessen bei Gericht und bei der Staatsanwaltschaft inzwischen - nicht zuletzt wegen der Berichte des Chronisten und anderer Zeitzeugen der Tatsache bewußt, daß man mittlerweile schon so viel Bockmist produziert hat und es damit jede Menge Revisionsgründe gäbe, wenn...

...ja, wenn man denn irgendwann mal zu einem Urteil käme.


Statt dessen versucht man den alten Trick: einfach mal den ganzen Mist aussitzen!

Selbstverständlich liegt es im alleinigen Ermessen der hier zuständigen Frankfurter Strafermittlungsbehörde und der sie hier vertretenden Staatsanwältin Höra, ob man wegen ein paar harmloser Äußerungen eines Juden, der die deutsche und die israelische Staatsangehörigkeit hat, und der sich in Internet-Diskussionen gegenüber Hochstaplern, Kostümjuden, selbsternannten Nahostexperten und schlecht verhüllten terror-verharmlosenden Hamasfreunden und fanatischen Israelhassern wie Polenz, Wachendorf & Co. klar positioniert, überhaupt ein allgemeines Interesse der Öffentlichkeit annehmen möchte. Anstatt diesen neurotischen Kinderkram von diskussions- und konfliktunfähigen Facebookfreaks einfach auf den Weg der Privatklage zu verweisen.

Zumal völlig unklar ist, was daran beleidigend sein soll, eine überführte Lügnerin, die alle ihre Lügen im Zeugenstand bereits zugegeben hat, als "Kostümjüdin" zu bezeichnen. Eine Tatsachenfeststellung kann keine "Beleidigung" sein. Spätestens an dieser Stelle hätte die Anklage also ihre Strategie ändern und auf Freispruch plädieren müssen. Damit wäre die Verhandlung bereits nach der Mittagspause des ersten Verhandlungstages beendet gewesen. Irena Wachendorff ist als multiple Persönlichkeit und notorische (bzw. als eventuell neurotische) Lügnerin entlarvt. Die Zeugin der Anklage mußte wegen drohenden Nervenzusammenbruchs entlassen werden, weil es ihr zuviel war, daß der Angeklagte Poznanski in der Befragung der Zeugin souverän aufzeigte, daß die angebliche "Jüdin" weder die einfachsten hebräischen Gebete und Segenssprüche beherrscht noch daß sie jemals als Vorbeterin (selbst in einer "liberalen Gemeinde") hätte fungieren können (wie sie behauptet hatte).

Die einzige Zeugin der Anklage - welcher sogar der erkennende Richter erkennbare psychische Probleme bescheinigt hatte - eine Lügnerin, das kommt wirklich gut!  Wörtlich sagte Richter Biernath:

Das ist doch mal ein Wort.



Wie ein Dieb in der Nacht: Juristen und die Rechtsbeugung  

Demnächst wird man nicht nur den "Frankfurter Kranz" als eingeführtes Wort im Duden finden, sondern auch den Begriff "Frankfurter Rechtsbeugung". Denn bekanntlich hat das Gericht in engem Zusammenspiel mit der Staatsanwaltschaft - also mit den Herren Bloch und Dr. Süß sowie der besagten Frau Höra und zudem eines kriminell agierenden weiteren Richters, dem bereits mit anderen Verfassungsbrüchen in Erscheinung getretene Manfred Gönsch, den man als pöbelndenden agent provocateur in den Zuschauerraum setzte - allerdings einen ganz anderen Weg gewählt, stur, moralfrei und erkenntnisresistent.

Eine Form also, die ganz explizit bewußt - also vorsätzlich - darauf angelegt war, die Strafprozeßordnung rechtsmißbräuchlich dazu zu benutzen, den Angeklagten wirtschaftlich und gesellschaftlich existenziell zu schädigen. Der perverse Weg, den der mittlerweile in den Ruhestand verbrachte Richter Biernath wählte, bedeutet nun im Ergebnis ein strafprozessuales Patt und einen echten Gordischen Knoten (siehe Bild unten, Brief des Rechtsanwalts Frank Schmauß).

Das alles jedoch ausschließlich zu Lasten des Angeklagten, da man ihn zwar mit einer psychiatrischen Zwangsbegutachtung bedrohte, diese aber nicht vollzog.

Mittlerweile ist dieser absurde Prozeß allerdings ohnehin tot, da in der StPO recht klar geregelt ist, wie lang eine Hauptverhandlung unterbrochen werden darf: § 229 StPO (1). Es ist wirklich unglaublich, welche drittklassige Juristen ihr Auskommen als überbezahlter Beamter in der Justiz finden; der letzte Verhandlungstag war der 14. Mai, heute haben den 25. August...  - noch Fragen? Die beste Witz in dieser Komödie: der "erkennende Richter" kann den Prozeß ohnehin gar nicht fortführen... 


Faksimile freundlicherweise zur Verfügung gestellt von Dr. Adam Poznanski mit der Erlaubnis zur Veröffentlichung 


Bananenrepublik oder Rechtsstaat?

Den albernen Schwachsinn, den sich die hessischen Justizbeamten da ausgedacht haben, wird so natürlich nicht funktionieren. Man merkt, daß das keine Schachspieler sind. Die Frage einer angeblichen "Schuldunfähigkeit" beim Angeklagten Dr. Adam Poznanski, der mir seit langer Zeit persönlich bestens bekannt ist, stellt an sich eine schwere Beleidigung dar, für die sich der Richter Biernath noch straf- und dienstrechtlich wird verantworten müssen. Eine solche Frage ist nämlich allein deswegen ad absurdum zu führen, weil
  • ein Schuldfähigerer als Dr. Adam Poznanski überhaupt nicht vorstellbar ist und
  • "die Juden" sowieso immer und an allem schuld sind. 

Also kann man sich die achttausend Euro für ein psychiatrisches Gutachten über die Schuldfähigkeit des Angeklagten wirklich sparen. Schließlich ist er der einzige Jude in diesem ganzen Verfahren.

Noch mehr sparen kann man allerdings, wenn man den bockmist-produzierenden Möchtegern-Juristen ihre Pensionsansprüche aberkennt und sie in die Wüste schickt. Denn viele Länderhaushalte leiden vor allem unter den Personalkosten, in Bayern beispielsweise machen die nämlich die Hälfte des Landeshaushalts aus.

Freitag, 23. August 2013

"Ich distanziere mich sicherheitshalber"

Auf der Spurensuche im Internet finden sich - neben vielen Belanglosigkeiten, Verschwörungstheorien und Unwichtigem - gelegentlich echte Perlen. Es sind dies teils Kleinode oder doch wenigstens Nukleide von Lebensläufen interessanter Persönlichkeiten, teils etwas verworrene Geschichten, die erst durch Nacherzählung reifen wie ein guter Käse, oder es ist einfach nur jene Fülle aus Stoff, aus denen die Gebrüder Grimm nicht nur ein Märchenbuch, sondern vor allem ihr groß- und einzigartiges Wörterbuch der deutschen Sprache gewonnen haben.

Es braucht einfach nur etwas Erfahrung, Intuition, Neugier und Kombinationsgabe... - der Stoff der Geschichten und damit auch der Geschichte liegt buchstäblich auf der Straße...





"Die Geschichte ist nämlich die, ..."

So fängt in der Welt des Chronisten derjenige an, der in lautem Sprechdenken die Rohfassung eines Story in statu nascendi darbieten will und sich allein aufgrund dieser Einleitung der Aufmerksamkeit der Zuhörer gewiß sein darf; zumeist beim sonntäglichen Frühstück, aber durchaus auch einmal abends, spontan, mit einem Glas Wein vor dem Kamin (oder ersatzweise dem Fernsehgerät).

"Die Geschichte ist nämlich die, ..."  - dieser Satzbeginn führt in aller Regel zu einer gespannten Stille, in der der Eröffnende seinen "teaser" expliziert, worauf dann nach diesem "Impulsreferat" eine gemeinschaftliche Assoziationsrunde, zu neudeutsch auch "brainstorming" genannt, anhebt. Ende offen.




Eine komische Hausdurchsuchung

Dr. Ulrich Brosa aus Amönenburg in Hessen durfte vergangenen Donnerstag eine Hausdurchsuchung mit erkennungsdienstlicher Behandlung erleben, deren Sinn sich nicht auf den ersten Blick erschließt. Nach Angaben Brosas ging es der Polizei um die Sicherstellung von Beweisen dafür, dass er das polizeiliche Führungszeugnis eines Polizistensohnes im Internet veröffentlicht hatte. Obwohl Brosa den Vorwurf nicht bestritt, wurden sämtliche Computer und Peripheriegeräte sichergestellt.

Brosa ist für die Polizei allerdings kein Unbekannter. Er beschwert sich z.B. schon mal über rechtsradikale Schmierereien. Wenn die polizeilichen Ermittlungen bezüglich eines versuchten Einbruchs ihm nicht sorgfältig genug erscheinen, ermittelt er selbst. Und dann stellt er das Führungszeugnis seines Verdächtigen ins Internet.

Den kompletten Krimi einschließlich Einschreiten der Humanistischen Union gibt’s im Parteibuch.

Ich distanziere mich sicherheitshalber.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.
Themen: Krimi, Dr. Ulrich Brosa
Erschienen 8. Januar 2007 auf http://www.ra-blog.d


"Ich distanziere mich sicherheitshalber"

Damit war die Neugier des Chronisten geweckt. Ein Michael Kohlhaas im Kampf gegen Behörden? Einer der üblichen neurotischen Querulanten und belehrungsresistenten "Reichsbürger"? Nein, offenbar nicht, denn ein paar Klicks  - Google ist mein Freund! - zeigten ja schnell, daß Dr. Ulrich Brosa vor allem gegen rechts und insbesondere gegen Rechte in Behörden zu Felde zieht und sich daher erstaunlicherweise im  Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Marburg sowie der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main einige Feinde gemacht hat. Richtig, beides liegt in Hessen, und die Brücke zu jenem Prozeß gegen einen jüdischen Frankfurter Arzt - einen Prozeß, den es nie hätte geben dürfen! -  war schnell geschlagen. 

Und da die "Reichsbürger" am ultrarechten Rand angesiedelt sind, im Umfeld des Ex-RAF-Neonazis Horst Mahler und seiner Gespielin Sylvia Stolz, kann Dr. Ulrich Brosa selber nicht "rechts" sein. 

Folglich war zu klären, warum hessische Blockwarte, Staatsanwälte und Richter sich gegen  Dr. Ulrich Julius Bernhard Brosa zusammenrotteten; und diese Frage führte zu einer ganz interessanten Geschichte. Und vorerst gilt die Arbeitshypothese:

Der Feind meines Feindes ist zwar nicht mein Freund, aber doch mein natürlicher Verbündeter!



"...u.a. werden darin die Justizbehörden, insbesondere die Staatsanwaltschaft Marburg, verunglimpft..."






































Verunglimpfung einer Staatsanwaltschaft?

Das interessiert den Chronisten natürlich auch, insbesondere wegen aktueller Ereignisse, die einige Mitarbeiter hessischer Justizbehörden mit Fragen zu ihrem eigenen objektiv auffälligen Verhalten konfrontieren. 

Des weiteren wird es also um Gewaltentrennung, Rechtsstaatlichkeit, Verfassungstreue, unbestimmte Rechtsbegriffe und vor allem um den Parteienfilz - somit auch um fragwürdige Personalunionen zwischen Legislative, Exekutive und Jurisdiktion - in der hessischen Justizszene gehen; sowie natürlich um philologische Fragen rund ums "Verunglimpfen". 

Die Geschichte hat ja noch nicht einmal richtig angefangen...

Wappen der Stadt Amöneburg 








Einen verdächtigen "Richter" vorläufig festnehmen... - warum eigentlich nicht?



Einer meiner Vorfahren, der beruflich als Jurist wirkte, sagte mir häufiger: "Junge, schau ins Gesetz, Du wirst Dich wundern, was Du da alles findest!" Das hat mich früh fasziniert und schwer begeistert. Diese Grundhaltung habe ich bis heute beibehalten, eine Prädisposition, die auf meinem bisherigen Lebens- und Berufsweg unter anderem dazu führte, daß ich bereits im zarten Alter von neunzehn Jahren und nur mithilfe einer gewissen Logik, einer Portion gesunden Menschenverstandes und einer Prise chuzpe ein Bundesland vor dem Verwaltungsgericht verklagte... - und gewann. So etwas spornt an.

Doch hier soll es heute um den bekannten Filz, um die offensichtliche Mediokrität und die eventuell vorhandene Kriminalität in der hessischen Justiz gehen. Spezieller: um die in Frankfurt.

Noch genauer: um die in der - nomen est omen - Hammelsgasse...




Brüllaffen unterwegs

In den heutigen Zeiten sinkender Allgemeinbildung, rarer Deutschkenntnisse und mangelnder Umgangsformen - beispielsweise werden Damen heute in öffentlichen Verkehrsmitteln eher begrapscht, als daß ihnen, wie es sich gehört, ein Sitzplatz angeboten wird - erhofft sich der an Knigge geschulte und orientierte Chronist, daß er an bestimmten Plätzen und bei bestimmten Gelegenheiten, im Zusammentreffen mit Vollakademikern, zu denen man theoretisch ja unter Umständen sogar auch die Volljuristen rechnen könnte, eine Art abendländisch-zivilisierter Gesprächsform erwarten darf; daß es sozusagen Inseln von gesittetem Umgang und höflicher Kommunikation geben möge.

So zum Beispiel im Gespräch mit Lehrern, Apothekern, Pfarrern oder - last but not least - Richtern. Dann nämlich zusätzlich geordnet in Form einer ZPO oder einer StPO, kommunizierend auf der Grundlage von Standesregeln und Richtergesetzen. Das "O" steht bekanntlich für "Ordnung".

Nicht anders habe ich es bisher - mit wenigen Ausnahmen, z.B. als mir ein Provinz-Amtsrichter einmal seine Prozeßakte an den Kopf warf, als ich, als Beschuldigter, eine ihm nicht genehme Bemerkung machte - erlebt, sei es als Zeuge, Kläger, Nebenkläger, Beklagter und auch Angeklagter. Vor Verwaltungsgerichten, Amtsgerichten, Landgerichten, Sozialgerichten, und dies in Verwaltungssachen, Verkehrssachen, Familiensachen, Strafsachen, Arbeitsrechtssachen oder einfachen vertragsrechtlichen Angelegenheiten. Etliche davon auch als Rechtsbeistand, by the way...



Frankfurt ist anders

Warum auch immer, in Hessen und in Frankfurt am Main ticken die Uhren anders. Sei es, daß ein als Ministerpräsident dilettierender Betonfacharbeiter einst Konflikte mit Dachlatten lösen wollte, sei es, daß ein Minister, der als höchsten Ausbildungsabschluß "Taxifahrer" vorweisen konnte, vor seiner Amtszeit Polizisten verprügelt hatte. Das ficht in Hessen keinen an. Die Hessen sind da ganz locker, immer frei nach dem Motto

Alle Hesse sinn Verbräsche, denn se glaue Aschebäsche. 
Unn glaue se kaa Aschebäsche, sinn se Seggsualverbräsche.

Oder eben Richter, Staatsanwälte oder sonstige Parteibuch-Filz-Vertreter.

"Manfred  [ #Gönsch ] on Tour, derzeit mit Thorsten Schäfer-Gümbel in Oberursel. Hoher Andrang. (MK)"




Ingewahrsamnahme, Festhalten, Verhaftung, Festnahme 

Das deutsche Recht unterscheidet diese Begriffe feinsäuberlich, und das ist auch für den juristischen Laien leicht nachvollziehbar; mitlesende Juristen mögen die eine oder andere begriffliche Unschärfe einem Geisteswissenschaftler nachsehen oder sie kommentierend ergänzen:
  • die Verhaftung zum Zwecke des Haftantritts oder zum Zwecke der Vorführung bei Gericht, zu Maßnahmen des Antritts einer Maßregel der Besserung und Sicherung bedarf eines richterlichen Beschlusses
  • die Ingewahrsamnahme, z.B. durch die Polizei zum Zwecke der Gefahrenabwehr (Jugendschutz oder Wiederergreifung entwichener Strafgefangener) sowie zum Zwecke der Vollzugshilfe 
  • das Festhalten zur Personalienfeststellung nach § 163b StPO
Alle diese Handlungen wären übrigens dann eine strafbare Freiheitsberaubung, wenn sie nicht gesetzlich gerechtfertigt sind. Doch wir reden hier natürlich nur über legale Möglichkeiten...



Die Jedermann-Festnahme

Der schönste Begriff ist und bleibt jedoch die Festnahme, da diese auch dem Privatmann ohne amtliche Befugnis und ohne richterlichen Beschluß aktive Handlungsmöglichkeiten eröffnet:

Die Festnahme ist nämlich im deutschen Strafprozeßrecht 
  1. als hoheitliches Festnahmerecht und
  2. als Jedermann-Recht ausgestaltet.
Sie dient der Strafverfolgung. Schutzgut ist der Strafanspruch des Staates, der bei einer Flucht oder bei Anonymität des Tatverdächtigen ins Leere gehen oder wesentlich erschwert werden würde.

Das Jedermann-Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung („Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“) gestattet es jedermann (auch Minderjährigen), eine Person festzunehmen. Dieses Festnahmerecht ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
Zunächst muss der Täter bei einer frischen Tat betroffen sein. Als frisch gilt die Tat, wenn sie mit der aktuellen Situation noch in einem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang steht, das heißt, der Täter muss noch am Tatort oder in dessen unmittelbarer Nähe festgenommen werden. Ausreichend ist aber auch eine sofortige Verfolgung, wenn der Täter am Tatort angetroffen worden ist. Die Straftat muss nach herrschender Lehrmeinung auch tatsächlich begangen worden sein. Ein dringender Tatverdacht genügt den Anforderungen der Rechtslehre nicht, allerdings genügt er der Rechtsprechung, um die Voraussetzungen der Festnahme zu bejahen. Eine irrtümliche Annahme einer Tat führt nach der Rechtslehre zur strafrechtlichen Figur des Erlaubnistatbestandsirrtums.
Festnahmegrund kann neben dem Fluchtverdacht bezüglich des Täters auch die Weigerung des Verdächtigen sein, seine Identität zu offenbaren, oder die sonstige Unmöglichkeit der Identitätsfeststellung (beispielsweise ausweislos oder aggressiv). Wer also einen Straftäter persönlich kennt, darf ihn nicht vorläufig festnehmen – es sei denn, er ist verdächtig, sich den Strafverfolgungsbehörden zu entziehen (zum Beispiel durch Untertauchen).
Im Einzelfall ist genau zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für ein Einschreiten vorliegen („Liegt überhaupt eine Straftat vor?“, „Kann sich der Verdächtige ausweisen?“ usw.), da der Festnehmende anderenfalls Ermittlungsverfahren wegen Nötigung, Körper-verletzung oder Freiheitsberaubung etc. riskiert.
Die Festnahme selbst muss unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips erfolgen. Sie darf beispielsweise nicht bei geringsten Vergehen zu erheblichen Verletzungen beim Täter führen. Die Anwendung eines jeden Mittels ist damit gerade nicht durch das Festnahme-recht erlaubt, selbst wenn die Ausführung oder die Aufrechterhaltung der Festnahme sonst nicht möglich wäre. Steht das angewendete Mittel also nicht in angemessenem Verhältnis zum Festnahmezweck, so ist es unzulässig. „Unzulässig ist es daher regelmäßig, die Flucht eines Straftäters durch Handlungen zu verhindern, die zu einer ernsthaften Beschädigung seiner Gesundheit oder zu einer unmittelbaren Gefährdung seines Lebens führen.“  Fesselungen an Armen und Beinen sind damit statthaft, soweit dies erforderlich ist (Aggressivität, Widerstand, Fluchtversuch). Die Wegnahme von Sachen des Verdächtigen ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeit rechtens, um die Flucht zu verhindern (zum Beispiel Fahrrad, Schlüssel). Kann die Person nicht der Polizei übergeben werden (z. B. kein Telefon und menschenleeres Gebiet), kann der Festgenommene auch zur nächsten Polizeidienststelle gebracht werden.
Sobald sich die festgenommene Person der Festnahme nicht lediglich durch Flucht erwehrt, sondern den Festnehmenden angreift, so ist auch der Einsatz von Gewalt zulässig. Diese ist dann jedoch nicht mehr durch das Festnahmerecht des § 127 Abs. 1 StPO, sondern durch Notwehr gemäß § 227 Bürgerliches Gesetzbuch, § 32 Strafgesetzbuch gerechtfertigt, da in diesem Fall die Gegenwehr des Täters einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff darstellt. Der Festgenommene handelt nicht in Notwehr, wenn er sich gegen den Festnehmenden zur Wehr setzt, soweit die Festnahme durch § 127 StPO gedeckt ist. Überschreitet der Festnehmende die Grenzen der Festnahmebefugnis, weil er z. B. Gewalt anwendet, obwohl der Festgenommene „nur“ zu fliehen versucht, oder handelt er gar außerhalb der Festnahmebefugnis, weil der Täter z. B. nicht auf frischer Tat ertappt wurde, so ergäbe sich für den Festgenommenen eine Notwehrsituation, in der er seinerseits den rechtswidrigen Angriff gegen sich, hier die überzogene Festnahme, auch mit Gewalt abwehren darf.
Es ist also streng zwischen dem Festnahmerecht und dem Notwehrrecht zu trennen. Solange der Festgenommene sich gegen die Festnahme nicht wehrt, greifen nur die milderen Eingriffsbefugnisse des Festnahmerechts. Handelt es sich um die Festnahme eines Straftäters i.S.d. § 127 Abs. 1 StPO und wehrt sich dieser nicht nur, indem er versucht zu flüchten, sondern greift er seinerseits den Festnehmenden an, so sind aggressivere Mittel aufgrund der Notwehrsituation für den Festnehmenden gerechtfertigt.
Dem Festgenommenen ist im übrigen der Grund bekanntzugeben (ein Dolmetscher muss jedoch nicht hinzugezogen werden). Der Verdächtige darf nur so lange festgehalten werden, wie erforderlich. - Quelle 




Gut zu wissen, oder?

Nehmen wir also mal an, einer der oben abgebildeten Personen, z.B. der Herr mit den hängenden Schultern rechts im Bild, würde als Zuschauer in einer öffentlichen Verhandlung im Amtsgericht teilnehmen. Nehmen wir weiter an, es handle sich dabei um den Prozeß "Frankfurter Possen  -  oder: wenn's im Kopf mal aussetzt...",   wo sich der halbblinde Richter Biernath und der eilfertige Staatsanwalt Dr. Süß, der den Juden auch gerne schon mal duzt, im Namen des deutschen Volkes um das Wohl der Kostümjüdin Irena Wachendorff bemühen und auch darum, den Juden des schweren Verbrechens einer "Beleidigung" zu überführen...

Nehmen wir weiter an, dieser dem Chronisten völlig unbekannte Mensch, der dem Chronisten nur zuvor deshalb aufgefallen war, weil er sichtlich emotional dem Prozeßverlauf folgte und unruhig auf dem Stuhl hin und herrutschte, wie ein Marienkäfer, der auch "pumpt", bevor er seinen unförmigen Körper mit den zu kleinen Flügeln in die Luft erhebt... - um immer mal wieder beifallheischende und um Rückversicherung bettelnde Blickkontakte mit anderen Zuhörern zu suchen... - nehmen wir an, dieser Mensch würde plötzlich mit seinen weitaufgerissenen Schlauchbootlippen brüllen:





Während oder nach der Verhandlung?

Derzeit bastelt #Gönsch ja noch an der Optimierung seiner Verteidigungsstrategie, für die es maßgeblich sein wird, ob er während der Verhandlung herumgepöbelt hat (dann haben Richter i.R. Biernath und StA Dr. Süß ein weiteres Problem, aufgrund ihrer Untätigkeit bei einer Störung während einer ordentlichen Verhandlung eines ordentlichen deutschen Gerichts), oder ob es nach Ende der Verhandlung war... - dann haben alle Beteiligten ein Problem, nur eben ein anderes. Lassen wir das aber einstweilen offen und warten auf die neuen Lügen aus Steinbach/Ts., mit denen Gönsch seine davonschwimmenden Felle zu retten versucht.



Mehrere Straftaten und "in flagranti"

Ein dem Chronisten Unbekannter begeht in Anwesenheit des Chronisten mehrere Straftaten, es besteht Fluchtgefahr. Die anwesenden Amtspersonen (Richter, Staatsanwalt, Justizwachtmeisterin, vereidigte Protokollantin) unternehmen nichts, um den Straftäter dingfest zu machen und seine Personalien aufzunehmen. Daher ist der Chronist berechtigt, den Straftäter mit den Worten "hiermit nehme ich sie gemäß § 127 Abs. 1 StPO fest" mit körperlicher Gewalt festzuhalten, um seine Personalien feststellen zu lassen.  Bei einer möglichen Gegenwehr darf der Chronist  entsprechend  § 227 BGB sowie § 32 StGB in Notwehr angemessen Gewalt anwenden, um den Straftäter zwecks Feststellung der Personalien den zuständigen Behörden zu überstellen.

Da der Chronist vor einiger Zeit einen flüchtigen Ladendieb gestellt und mit angemessener körperlicher Gewalt aufgrund dessen erheblicher Gegenwehr zu Boden gebracht und bis zum Eintreffen der Polizei festgenommen hat, ist er der Rechtslage einigermaßen gewiß. Und aufgrund entsprechender Ausbildung kennt er auch die zielführenden Griffe, um widerspenstige Straftäter ruhigzustellen. Der erwähnte Ladendieb erhielt übrigens eine Strafe von 24 Monaten, nämlich drei Monate für den Ladendiebstahl, neun Monate für die dem Chronisten zugefügten Verletzungen (Bisse und Kratzwunden), sowie zwölf Monate als Bewährungswiderruf.





Das gab es in Frankfurt noch nie! 

Kann sein, aber irgendwann ist ja immer das erste Mal. Und es ist ja auch durchaus unüblich, daß sich ein Zuschauer, der privat während seiner Dienstzeit an einer öffentlichen Verhandlung als Zuschauer teilnimmt, dermaßen unzivilisiert danebenbenimmt.

Ein deutscher Richter tut bestimmte Dinge eigentlich nicht, unter keinen Umständen. Außer natürlich, er wäre vom Kaliber des "furchtbaren Juristen" Filbingers oder des "Blutrichters" Freisler. Dann schreit er auch schonmal einen Juden an.

Das paßt ja auch: der eine Volljurist, der promovierte süße Staatsanwalt, duzt den Juden... - und der andere Volljurist und Rassekundler, ausgerechnet ein Richter, schreit den Juden an, beschimpft ihn und beleidigt ihn. Beides sind Straftaten, auch das Duzen eines Angeklagten vor Gericht.

Doch zum Glück geht jetzt alles seinen geregelten Gang, der Herr Gönsch wird sich jetzt dienstrechtlich gegenüber seinem Amtsgerichtspräsidenten äußern müssen und - sofern er nicht die Aussage als Beschuldigter verweigern möchte - gegenüber dem ermittelnden Staatsanwalt äußern können.

Dann sehen wir weiter. Es fängt gerade erst an, und es wird sicher noch sehr lustig werden...


Donnerstag, 22. August 2013

Mein Wahlkampf für Manfred Gönsch (SPD)

Mein Großvater seligen Andenkens - der übrigens einige Jahre seines jungen Lebens in Steinbach/Ts. verbrachte - hatte einige Sprichwörter, die er immer wieder gern im Mund führte.

Eines davon war:
"Meistens kommt es schlimmer als man denkt"  

Ein anderes:
"Wer mit den großen Hunden pinkeln gehen will, sollte das Bein hoch genug heben können" 

Prüfen wir solche Weisheiten doch einmal an einem anderen, derzeit noch lebenden Steinbacher: an Manfred Gönsch.


Der ist nämlich unter anderem, um das mal auf den Punkt zu bringen:
  • ZDF-Interview-Partner 
  • Vorsitzender Richter am Amtsgericht Frankfurt
  • Kreistagsvorsitzender (SPD) des Hochtaunuskreises 
  • Rassegeflügelzüchter 
  • Hessischer Landtagskandidat der Landtagswahl 2013
  • Facebook-Nutzer 
  • Vater 
  • Ehemann 
  • gebürtiger Bad Homburger 
  • Steinbacher 
  • Richter am Richterdienstgericht 
  • Autor
  • Redner bei Rotary & Co. 
  • 62 Jahre im Hochtaunuskreis zu Hause 
  • 40 Jahre Mitglied in der SPD  
  • 33 Jahre im Richteramt tätig
  • 31 Jahre stolzer Vater von inzwischen 3 Kindern
  • 24 Jahre mit der Ausbildung von Juristen befasst
  • 24 Jahre im Kreistag des Hochtaunuskreises aktiv
  • 14 Jahre Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion
  • 8 Jahre Mitglied im Aufsichtsrat der Hochtaunuskliniken
  • 7 Jahre Mitglied des Richterdienstgerichtes
  • 2 Jahre als Kreistagsvorsitzender aktiv 



Nur mal so als Frage:

wann erledigt dieser Mann eigentlich den Hauptjob, für den er vom Steuerzahler fürstlich vergütet wird?
Er hat mindestens die Besoldungsgruppe R2, wenn nicht sogar R3, das wären also für einen offenbar nicht ausgelasteten 63jährigen Profiteur des Justizsystems mindestens ca. 6.160,46 Euro. MONATLICH! Dafür muß ich z.B. ganze fünf Tage arbeiten! 




Um mit einigen kursierenden Gerüchten aufzuräumen:

Nein, ich mache hier KEINEN Wahlkampf für Manfred Gönsch!
Aber gestern sah es bei Facebook noch so aus:



...und heute so, eine Steigerung um 160%!

Bitteschön, Manfred, keine Ursache!




Andererseits muß man auch sehen, wie andere Zahlen sich entwickeln. Zum Beispiel die Zugriffe auf meine Posts zu den Themen #Gönsch #Biernath #Poznanski #Wachendorff 



Oh Mann! Manfred!

Was hast Du für Luschen als "Wahlkampfteam"?
Die 81 "likes" bei Facebook sind wirklich lächerlich.

Für ein paar Euros kannst Du Dir die Klicks bei eBay kaufen! 
(Läßt sich sogar LEGAL von der Steuer absetzen!)


Übrigens:
Deine Anfrage, ob ich Deinen hessischen Landtags-Wahlkampf in den letzten vier Wochen pushen kann, wird generell mit NEIN beantwortet. Ich bin zwar Dienstleister, aber ich bin nicht käuflich. Ich bin keine Hure!


Manfred, mein Rat an Dich: 
Nach zwei Jahren kannst Du dann wieder auftauchen. 
Wenn Du das nicht so machst, könnte Deine Altersversorgung ("Pension") gefährdet sein. 


Frankfurt? Bankfurt? - Krankfurt!

Frankfurt - die Metropole der Rhein-Main-Region - ist eine hübsche Stadt, doch, wirklich! Kunst und Kultur, Bildung und Banken, Universität und U-Bahn, Musen und Museen, eine hervorragende Infrastruktur und auch noch weitgehend nette Menschen, die einen eigentlich ganz hübschen mitteldeutschen Dialekt sprechen. Das Leben dort könnte also wirklich sehr schön sein, wäre da nicht...  gäbe es da nicht...




Pack schlägt sich, Pack verträgt sich  

Sagen wir es, wie es ist: Frankfurt hat auch Parteienfilz - da tun sich SPD und CDU nichts, denn Pack schlägt sich, Pack verträgt sich - und Frankfurt hat neben dem größten Amtsgericht Hessens auch eine Justizverwaltung inklusive Staatsanwaltschaft, die ihresgleichen in Sachen wilhelminischen Obrigkeitsdenkens sucht. Beispielhaft möge dies eine kleine Übersicht illustrieren, die der Kompaktheit halber mit dem letzten Quartal des Jahres 2012 beginnen soll.

Wappen der Stadt Frankfurt am Main 



Wie alles begann 

Ein deutscher Gerichtssaal...  (Symbolabbildung)


Soweit, so schlecht...

Dann kam der Prozeß, den es normalerweise nie hätte geben dürfen: eine Verhandlung im Namen des deutschen Volkes gegen den echten Juden Dr. med. Adam Poznanski, weil sich die gefälschte "Jüdin" Irena Wachendorff dadurch "beleidigt" fühlte, daß  der echte Jude Poznanski die Kostümjüdin Wachendorff hatte auffliegen lassen.

Der Prozeß - nach bisher drei Verhandlungstagen ausgesetzt - war gekennzeichnet dadurch, daß der Zuschauer sich immer wieder kneifen mußte, weil er denkt, das alles könne doch nur ein schlechter Traum sein... 
  • Eröffnet und geleitet wurde der Prozeß von dem zwar nach der Geschäftsordnung zuständigen "gesetzlichen Richter"; aber damit von dem möglicherweise dienstunfähigen - nämlich vermutlich halbtauben und offensichtlich halbblinden - Richter Biernath, der vor Eröffnung der Verhandlung das akustische WINDOWS-Signal beim Starten eines PC für ein klingelndes Mobiltelefon hielt und deswegen verbal und gestisch/mimisch ausrastete... 
  • Mit von der Partie war auch ein gewisser StA Bloch, der den angeklagten Juden einfach mal so ein bißchen duzte... 
  • Derselbe Staatsanwalt Bloch legte auch dienstfertigst und unter vielen Bücklingen dem sehr ehrenwerten Richter Biernath zu Beginn des zweiten Verhandlungstages (02.05.2013) einen Text aus dem Internet vor, der am Abend zuvor erst veröffentlicht worden war - also wenige Stunden vor der Sitzung. 
  • Weiterhin gab es die Zeugin der Anklage, die "geschädigte" weil "beleidigte" Irena W. aus R., die zwar selbsternannte "Jüdin" und ebenso selbsternannte Nahost-Friedens-Expertin ist und in diesem Kontext für "Gespräche" mit der Terrorbande Hamas warb, aber weder die Charta der Hamas kannte noch deren Emblem, das die Auslöschung des Staates Israel bildhaft ins Werk setzt
  • Dann flog auf, daß der Richter - ein no go - in den Pausen mit Zeugin und deren "Zeugenbeistand" parlierte und dann die Zeugin aus Fürsorglichkeit entließ, da ihr die "psychisch belastende" Befragung durch den Angeklagten so schwer war, daß sie kurz vor einem Nervenzusammenbruch stand. 


Ein Eklat nach dem anderen...  

Der Richter Biernath war, wie man so schön sagt, ganz offensichtlich "mit dem Klammerbeutel gepudert", denn er ließ nichts unversucht, um dem Angeklagten ins Wort zu fallen, ihn zu beleidigen, ihn zu verhöhnen. Dumm nur, daß er damit immer wieder erkennen ließ, daß er in dem von ihm herausgeforderten Zweikampf nicht nur ständig die StPO und die geforderte richterliche Unabhängigkeit verletzte, sondern gleichzeitig seine klaffenden Bildungslücken zur Schau stellte.
  • Seinen Machtanspruch verdeutlichte er daher durch etwa fünfzehn "Rufe zur Ordnung" innerhalb dreier Stunden, eine Art "Gelbe Karte", wobei er einmal sogar - und das schreiend vorgetragen - dem Angeklagten eine sofortige Ordnungshaft per unmittelbar im Gericht vollzogener Verhaftung andiente, wegen angeblicher Mißachtung des Gerichts. Der Angeklagte nahm solche Ausbrüche stoisch hin, mit Bemerkungen wie "in diesem Leben wird das nichts mehr mit uns, Herr Biernath".
  • Der Richter Biernath durfte sich von Dr. Adam Poznanski  dann auch noch belehren lassen, daß ein klassisches Zitat - das der Angeklagte verwendet hatte, auf das Biernath arrogant erwidert hatte: "ich habe auch Latein gelernt!" - allerdings Griechisch sei.*)  Diese Szene löste beim anwesenden Publikum anhaltende Lachsalven aus. - Ebenso des Richters Rede vom Eid des "Hypokrates", den Dr. Poznanski angeblich geleistet haben solle, worauf der erfreut korrigierte, es handle sich durchaus um den Eid des Hippokrates...
  • Der Angeklagte Dr. Poznanski brachte anläßlich einer wiederholten Unterbrechung seiner Rede durch den Richter die Sprache auf die Gewaltenteilung und auf Baron de Montesquieu, worauf Richter Biernath sofort "angestochen" lospolterte und dem Angeklagten über den Mund fuhr mit der nahezu genial sinnfreien Aussage: "Hier gilt deutsches Recht!" Dies wirft ein Licht auf die Misere, die sich in diesem Prozeß abzeichnete: denn entweder war der Richter gedanklich bereits im Ruhestand, dann tut er sich mit einer derartig rüden Prozeßführung zum Abschied wirklich keinen Gefallen. Oder er hat keine Ahnung, was Gewaltenteilung bedeutet. Das allerdings wäre schlimm, selbst für Frankfurter Verhältnisse. 
  • Der findige und rhetorisch extrem unterkühlt agierende (Chapeau!) Verteidiger, der Frankfurter Rechtsanwalt Frank Schmauß, faßte die drei Verhandlungstage in einem seiner Ablehnungsgesuche wegen Befangenheit des Gerichts unnachahmlich verdichtend zusammen: "der Verlauf der Verhandlung am gestrigen Tag hat wohl absolut nichts mehr mit einem rechtsstaatlichen Verfahren zu tun" sowie "seitens der Verteidigung und auch unter den Zuschauern fragte man sich, was an den durchweg sachlichen Fragen belastend wirken könne".
  • Der Richter Biernath beleidigte anschließend den Verteidiger Rechtsanwalt Frank Schmauß durch mehrfache Ansprache als "Herr Schmeiß".


*)  Diese einzigartige und wirklich unnachahmliche Szene muß der Nachwelt unbedingt erhalten bleiben in Form des mitgeschriebenen Dialogs: 

Dr. Adam Poznanski : "Ziehe die Frage zurück, die war nur rhetorisch. [Drei Sekunden Pause] "Das Gericht weiß, was eine rhetorische Frage ist?" [Blick zu Biernath] 
Richter am AG Biernath [arrogant]: "Ich hatte Latein!" 
Dr. Adam Poznanski  [Blick ins Publikum]:  "Das ist aber Griechisch." 
Richter Biernatham AG [verlegen]: "Stimmt!"


Offenbar veranlaßte dies alles den gerade mit seinem Berufsleben abschließenden Biernath, als vermeintliche  "Geheimwaffe" den inzwischen sattsam bekannten Gönsch - einen eitlen Pöstchensammler und offensichtlich äußerst unbeherrschten Choleriker - als Krönung seiner amtsrichterlichen Laufbahn einzusetzen.

Aber das ist eine ganz andere Geschichte, die ja gerade erst begonnen hat.


Unfreiwillig komisch textet die FAZ:
"Gönschs Metier ist nun die Alltagskriminalität"


Fazit:

In Frankfurts Justiz ist also ganz offensichtlich der Wurm drin. Egal, ob bei der Staatsanwaltschaft oder in den Richterzimmern. Das hat man inzwischen auch im Wiesbadener Justizministerium von Jörg-Uwe Hahn (FDP), seines Zeichens auch stellvertretender Ministerpräsident, wahrgenommen. Alles in allem kann man sich also die Frage stellen: Sind die in Frankfurt eigentlich noch ganz dicht?

Man könnte es fast bezweifeln...




Mittwoch, 21. August 2013

"Wie notieren wir denn heute?" - Die Lügen des Herrn Gönsch

An der Börse steht der Kurs von Papieren ja mal so, mal so. Deswegen fragt man dann, wenn man sich für bestimmte Firmen oder Branchen interessiert: "Wie notieren wir denn heute?"

Nun ja, beim Frankfurter Amtsgericht ist die Börsenstimmung heute eher mau. Fieberhafte Verkaufsbemühungen senken das Kursniveau, Anfragen vom Justizministerium aus Wiesbaden senken die Stimmung und heizen die allgemeine Nervosität an... 

Nachdem gestern abend per eMail und per Fax die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Vorsitzenden Richter am AG Manfred M. Gönsch sowohl an das hessische Justizministerium als auch an seinen Amtsgerichtspräsidenten versandt waren - selbstverständlich an den Beschuldigten und seine Parteiorganisation in Kopie - konnte man aus Richtung Wiesbaden/Mainz im Osten bereits das Wetterleuchten über Steinbach/Taunus und über Frankfurt sehen.

Und auch der Herr Gönsch hatte erwartungsgemäß einen gewissen Leidensdruck und sah Handlungsbedarf, nun öffentlich zu reagieren. Dummerweise tat er das aber etwas gehetzt, in Zeitnot, und ohne sich über alle Konsequenzen seiner Äußerung im Klaren zu sein. Hatte sein Adlatus mit dem Kürzel FS vorher noch allerlei kritische Nachfragen auf der Facebookseite gelöscht und dann notgedrungen eine erste Erklärung veröffentlicht, mußte der Meister höchstselbst kurz vor Mitternacht die Notbremse ziehen.


Manfred Gönsch
Nein, diese Vorwürfe stimmen selbstverständlich nicht. Der Urheber der Anschuldigungen ist bekannt. Seien Sie sich daher gewiss, dass die Anschuldigungen völlig haltlos sind. (FS) 
16. August um 19:13 · Öffentlich  

Man beachte die Formulierung und den semantischen Gehalt:
  1. "Selbstverständlich" soll etwas nicht stimmen... - doch was ist eigentlich "selbstverständlich", außer daß man als Richter in einer Verhandlung nicht herumkrakeelt? Und als Zuschauer während einer öffentlichen Verhandlung gefälligst die "Schnauze" hält? 
  2.  "Der Urheber der Anschuldigungen ist bekannt"...  - eine glatte Lüge (Nr.1), da ich selbst als Urheber der Anschuldigung dem Herrn Gönsch bis dato überhaupt nicht bekannt war. 
  3. Was soll das "daher" im letzten Satz bedeuten, außer dem evidenten Bekenntnis, daß "FS" keine Ahnung von kausaler Begründung hat?  

Nachdem dann der Hochtaunuskreis in heller Aufregung war, aufgrund meiner Aufforderung an den Präsidenten des Frankfurter Amtsgerichts, den Herrn Gönsch zu suspendieren...

"[Da] Herr Gönsch den Vorfall trotz Vorhalts hartnäckig leugnet, zeigt er also auch mangelnde Einsicht in die Verwerflichkeit seines vorsätzlichen Rechtsbruches und bestätigt damit seine soziale Inkompetenz gemäß § 9 DRiG (4).
Ich darf Sie also auffordern, Herrn Gönsch vorläufig zu suspendieren; zumal wegen des fraglichen Vorfalls auch bereits Strafanzeige wegen Verdachts auf strafbare Handlungen gemäß § 185 und § 240 StGB erstattet wurde"
mußte der Rassegeflügelzüchter, Olympbesteiger, Klinikaufsichtsrat und Kreistagsvorsitzende Gönsch (SPD) nachbessern:


Manfred Gönsch 
Erklärung zu den auf einigen Blogs und auf Facebook geäußerten Vorwürfen

Zutreffend ist, dass ich dem Prozess gegen Herrn P. kurzzeitig beigewohnt habe. Als die Verhandlung beendet war und der Angeklagte nicht aufhörte, verschiedene Personen aufs Übelste zu Beschimpfen, habe ich gerufen: „Jetzt reicht‘s aber“ und kurz darauf den Sitzungssaal verlassen.

Wie ich von verschiedenen Geschädigten gehört habe, sind gegen den dortigen Angeklagten und andere Personen bundesweit verschiedene Strafverfahren wegen Beleidigung und Verleumdung anhängig.

Im Übrigen habe ich gute Kontakte nach Israel und arbeite aktiv bei der CJZ (Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit). 
Die Stellung eines Strafantrags wird geprüft. Weitere Stellungnahmen folgen nicht. 
20. August um 23:36 · Öffentlich

Und jetzt wird es lustig. Denn im Eifer des Gefechts merkt der Herr Gönsch nämlich gar nicht, daß er sich gerade um Kopf und Kragen (und möglicherweise sogar um seinen Pensionsanspruch) redet.

Denn er lügt wie gedruckt. 

Fangen wir mal von hinten an.
  1. Wenn er sich doch so sicher ist, braucht er, der Herr Volljurist und Richterausbilder, doch nichts zu prüfen: er erstattet einfach eine Strafanzeige. Normalerweise macht das bei Richtern und Beamten sogar der Dienstherr, wegen der "Fürsorgepflicht" als Gegenleistung für das "besonderer Treueverhältnis" von Richtern und Beamten ihrem Dienstherrn gegenüber.
  2.  Klar, jetzt werden die Alibi-Juden bemüht, "Kontakte" nach Israel und die obligatorische "aktive Mitarbeit" in der "Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit". Dabei geht es doch nur ums StGB und ums Dienstrecht, lieber Herr Gönsch!  
  3. Andere angeblich "bundesweit [anhängige] verschiedene Strafverfahren wegen Beleidigung und Verleumdung" stehen hier nicht zur Rede, sind also ein billiges Ablenkungsmanöver. Gegen mich ist übrigens kein Strafverfahren anhängig, vorbestraft bin ich ebenfalls nicht.
  4. Ihre Darstellung des Dialogs und Ihrer Wortbeiträge ist falsch; aber als Beschuldigter dürfen sie natürlich lügen (Lüge Nr. 2). 
  5. Die Verhandlung war eben gerade noch nicht abgeschlossen, Sie haben WÄHREND der Verhandlung herumkrakeelt (Lüge Nr. 3)  Lassen wir es doch objektiv klären, was ein Richter aus dem Zuschauerraum während einer Verhandlung darf und was nicht. Ja, Sie lügen, die Verhandlung war noch nicht beendet!  Ihr Geschrei machten Sie im Sitzen, auch der Richter Biernath saß ja noch...   

 Es zeigt sich immer wieder: wer lügt, braucht ein gutes Gedächtnis! 

Die Unterstützung durch solche verleumderischen faker wie die Facebook-Pseudnoyme "Jiri Zapletal" und "Yoram Löw" ist übrigens - das sollten Sie wissen - ein trojanisches Pferd. Aber die beiden werden ja ohnehin bei etwaigen Gerichtsverfahren als Zeugen geladen, dann allerdings unter ihrem richtigen Namen.

Zum guten Schluß darf ich einfach zitieren, da der Betreffende direkt neben mir saß bei jenem Vorfall:
Tobias Huch
Glücklicherweise interessieren sich die ersten Medien für das unmögliche Verhalten von Herrn Gönsch. Ich denke, dass seine Entlassung aus dem Richterdienst bald folgen muss. Ein Richter, der in einem Gerichtssaal als Zuschauer einen Angeklagten beschimpft, beleidigt und mit Gewalt bedroht, ist untragbar in einem Rechtsstaat.
21. August um 18:31  

Alles in allem, lieber Herr Gönsch, denken Sie daran: lieber ein Schrecken mit Ende als Schrecken ohne Ende. Es kommt sowieso raus. Es gibt mindestens sechs Zeugen, die unter Eid aussagen werden, was Sie für sprachliche Entgleisungen begangen haben. Machen Sie es besser als Karl-Theodor zu Guttenberg mit seiner Salami-Taktik.

Mensch, machen Sie's wie ein Mann! Geben Sie zu, daß Sie gelogen haben, bevor Sie sich noch weiter in Lügen verstricken!